Gebäudemodernisierungsgesetz : Technologieoffenheit ist der Schlüssel zur Wärmewende
Die Grüngasquote entwickelt sich zum neuen Streitpunkt der Heizungsdebatte, konstatiert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU. Kritiker warnen vor steigenden Kosten und mangelnder Verfügbarkeit klimaneutraler Gase. Dabei fällt die geplante Einstiegsquote deutlich moderater aus als die Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, das vielerorts nur über Wärmepumpen oder sehr hohe Anteile erneuerbarer Gase erfüllbar gewesen wäre, meint Steiger.
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Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz hat die deutsche Energiepolitik über Monate geprägt. Kaum ein anderes Vorhaben der vergangenen Jahre hat eine vergleichbare Verunsicherung bei Eigentümern, Mietern und in der Wohnungswirtschaft ausgelöst. Umso wichtiger ist es, dass die Koalition nun einen neuen Anlauf unternimmt und die Wärmewende im Gebäudesektor auf eine breitere, wirtschaftlich tragfähige Grundlage stellt.
Mit der Rücknahme der 65-Prozent-EE-Quote herrscht im Heizungssektor wieder echte Technologieoffenheit. Das ist richtig! Die Einigung gibt endlich klare Orientierung und beendet bestehende Unsicherheiten. Dafür gebührt den Verhandlungspartnern ausdrücklich Anerkennung. Die Einigung ist vor allem ein wichtiges Signal an die Millionen Eigenheimbesitzer, deren Häuser nur unter hohem Investitionsaufwand fit für eine derart hohe EE-Quote gemacht werden können. Die Koalition hat damit auch einen klaren Beitrag zum Schutz des Eigentums geleistet.
Offenkundig hat sich hier das sozialdemokratische Verantwortungsgefühl gegenüber den „kleinen Leuten“ durchgesetzt, denn die SPD hatte lange auf der hohen EE-Quote des bisherigen „Heizungsgesetzes“ bestanden.
Auch die Wohnungswirtschaft kann aufatmen. Sie erhält wieder die Möglichkeit, für ihren jeweiligen Gebäudebestand die wirtschaftlichste und zugleich klimaverträgliche Technologie auszuwählen – eine gute Nachricht nicht nur für Eigentümer, sondern ebenso für Mieter.
Kritik an Eckpunkten überzeugt nicht
Aus all diesen Gründen ist die Kritik der Grünen an der Neufassung des Gesetzes nicht nachvollziehbar. Vor allem: Die mit dem bisherigen „Heizungsgesetz“ favorisierte Wärmepumpe ist keineswegs „tot“. Sie wird weiterhin gefördert und eingesetzt werden – dort wo sie technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist. Gerade im Neubau ist sie heute schon die bevorzugte Technologie, und auch unter den neuen Rahmenbedingungen ist es keineswegs zu erwarten, dass sich dieser Trend grundsätzlich umkehrt.
In gleicher Weise irritiert die Kritik der Grünen an der Grüngasquote des neuen „Heizungsgesetzes“. Die Warnung vor angeblich massiven Preissteigerungen, die auf die Mieter zukämen, überrascht doch sehr. Wer heute behauptet, schon eine Einstiegsquote von zehn Prozent werde das Heizen extrem verteuern, blendet aus, dass das bisherige Regelwerk für Gasheizungen deutlich weitergehende Anforderungen vorsah.
Denn wer eine neue Gasheizung einbauen wollte, hätte sicherstellen müssen, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit Grüngas betrieben werden kann. Die Einstiegsquote von zunächst zehn Prozent ab 2029 ist dagegen deutlich moderater. Auch ökonomisch ist eine solche Größenordnung etwas völlig anderes als eine sofortige hohe Beimischung.
Zugleich greift die häufig zu hörende Behauptung, es gebe schlicht nicht genügend klimaneutrale Gase, zu kurz. Natürlich wird entscheidend sein, ob ausreichend grünes Gas beziehungsweise synthetisches Heizöl verfügbar sein werden. Doch grünes Gas wird bereits heute im Wärmesektor eingesetzt, ist also vorhanden. Und die Zeichen stehen gut, dass nach der Grundsatzentscheidung der erforderliche Hochlauf am Markt stattfinden wird – auch zur Abdeckung höherer Quoten über die Einstiegsquote von zehn Prozent hinaus.
Klar ist: Eine „Bioquote“ wird über höhere Erzeugungskosten ein Preissignal setzen und damit zu steigenden Gas- und Heizölpreisen führen. Genau dieses Preissignal wird jedoch Anreiz sein, verstärkt auf energieeffiziente Systeme umzusteigen – ohne zu überfordern.
Altes Heizungsgesetz als Kostenrisiko für den Altbau
Der eigentliche Knackpunkt des bisherigen Gesetzes lag im Gebäudebestand. Gerade hier hätte das alte Gesetz seine größten wirtschaftlichen Folgen entfaltet. Denn mangels gesetzlich zulässiger Alternativen wäre die Wärmepumpe vielerorts die einzige Option gewesen, um die vorgegebenen Energieanforderungen zu erfüllen.
In den meisten Altbauten hätte ihr Einsatz jedoch umfangreiche zusätzliche Investitionen vorausgesetzt. Neben der eigentlichen Heizungsanlage wären häufig weitere Maßnahmen notwendig geworden – zusätzliche Dämmung, der Austausch von Fenstern und Türen, Anpassungen der Heizflächen oder auch eine Modernisierung der Elektrik. Für Eigentümer solcher Gebäude hätte eine umfassende energetische Modernisierung schnell Dimensionen erreichen können, die in keinem Verhältnis mehr zum Marktwert der Immobilie stehen – gerade und vor allem in strukturschwachen Regionen.
Insofern hat dies auch sozialpolitische Dimensionen, zumal sich die vermeintlich großzügige staatliche Förderung im Kern auf die neue Heizungsanlage bezog, während ein großer Teil der notwendigen Begleitmaßnahmen in der Betrachtung unberücksichtigt blieb.
Auch arbeitete das bisherige „Heizungsgesetz“ mit weiteren ungedeckten Annahmen. Denn der flächendeckende Einsatz strombasierter Heizsysteme hätte nicht nur einen erheblichen zusätzlichen Strombedarf erzeugt, sondern wäre auch auf ein Energiesystem getroffen, das bereits heute unter hohen Preisen und regional begrenzten Netzkapazitäten leidet. Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Wärmewende im Gebäudesektor nicht einseitig auf Elektrifizierung zu verengen, sondern verschiedene Technologien zuzulassen.
Wärmewende durch Technologiemix
An all diesen Punkten erklärt sich der breite Widerstand gegen das damalige Gesetz. Da es sich bei den vorliegenden Eckpunkten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes noch um einen Entwurf handelt, braucht es nun auch politischen Mut, diese Einigung bis zur endgültigen Beschlussfassung durchzuhalten.
Denn Klimaschutz im Gebäudesektor kann nur funktionieren, wenn er wirtschaftlich tragfähig bleibt und von Eigentümern und Mietern gleichermaßen mitgetragen wird. Es ist richtig, die Wärmewende im Gebäudesektor nicht länger über starre Vorgaben zu steuern. Technologieoffenheit bedeutet deshalb nicht, einzelne Lösungen auszuschließen, sondern den sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Gebäudebestand gerecht zu werden.
Darin liegt letztlich auch eine große Chance für die Heizungsindustrie. Sie kann sich nun wieder mit ihrer gesamten technologischen Kompetenz in den Gebäudeklimaschutz einbringen – von der effizienten Gasheizung bis zur Wärmepumpe.
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