StromVKG : Versorgungssicherheit braucht Wasserstoff – nicht erst 2040
Das StromVKG sollte mehr leisten als die Finanzierung neuer Erdgaskraftwerke, schreibt Andreas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoffverbands (DWV). Es müsse den Einstieg in ein klimaneutrales Stromsystem mit gesicherter Leistung organisieren. Dafür brauche es Wasserstoffkraftwerke, Wasserstoffspeicher und einen klaren Pfad für die Umstellung.
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Wer sich schon in den Jahren 2012 bis 2014 mit der Frage beschäftigt hat, wie in einem zunehmend erneuerbaren Stromsystem ausreichend gesicherte Leistung entstehen soll, kann fast nostalgisch werden. Damals ging es vor allem noch um die Grundsatzfrage Kapazitätsmarkt vs. Strommarkt 2.0. Es war von „Hartz IV für Kraftwerke“ die Rede: „nicht arbeiten, aber Geld verdienen“. Der Energy-only-Markt sollte es dann richten, das aber war damals schon absehbar keine Lösung.
Wir haben also viel Zeit verloren. Zu viel wohl, um rechtzeitig bis 2030 die Kohleverstromung hinter uns zu lassen, um bei den Klimazielen schnell genug voranzukommen. Mit dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, kurz StromVKG, wird zwar noch kein umfassender Kapazitätsmarkt geschaffen, aber es ist so etwas wie ein dringend erforderlicher Vorläufer: Deutschland braucht neue steuerbare Leistung und der Strommarkt, wie er jetzt ist, gibt dafür nicht ausreichend Impulse. Wer Kohle und Kernenergie ersetzt, Wind und Solar ausbaut, Wärmepumpen, Elektroautos und Elektrolyseure integrieren will und gleichzeitig einen starken, klimafreundlichen Industriestandort erhalten möchte, muss Versorgungssicherheit neu denken.
Beim Wasserstoff droht StromVKG auf der Hälfte stehen zu bleiben
Ausgerechnet beim Wasserstoff aber droht das Gesetz nun auf halbem Weg stehen zu bleiben. Und das ist mehr als ein Detail. Es geht um die Frage, ob wir neue Gaskraftwerke nur als fossile Brücke bauen – oder ob sie tatsächlich der Einstieg in einen klimaneutralen Kraftwerkspark werden.
Vor Kurzem noch stand die Frage nach der richtigen Balance zwischen Erdgas- und Wasserstoffkraftwerken im Zentrum der Debatte, zuletzt dann rückten vor allem Batteriespeicher als Alternative zu Erdgaskraftwerken in den Vordergrund. Die werden auch eine wichtige und immer günstiger werdende Ergänzung zu den erforderlichen steuerbaren Kapazitäten sein, aber angesichts der großen Bedarfe sicher nicht die zentrale Alternative.
BESS-Projekte sind wichtig, aber sie ersetzen keinen klimaneutralen Brennstoff für gesicherte Leistung. Und sie allein schaffen nicht die Brücke zwischen Stromsystem, Industrie, Importinfrastruktur und chemischer Energieträgerwirtschaft, die jetzt auch erforderlich ist.
Wasserstoffbetriebene Kraftwerke sind zuletzt zu sehr aus dem Fokus gerutscht. Im jetzigen Entwurf werden sie kaum noch erwähnt und lediglich die Umstellung für einige wenige Kraftwerksblöcke wird in Erwägung gezogen. Aus dem früheren Versuch, Kraftwerke, Wasserstoffinfrastruktur, Speicher und Nachfrage gemeinsam zu organisieren, ist ein Gesetz geworden, das vor allem neue steuerbare Leistung beschafft – und den Wasserstoffpfad nur nachschiebt.
H2-ready darf kein Verschiebebahnhof sein
H2-ready darf kein Verschiebebahnhof werden. Ein Kraftwerk, das theoretisch irgendwann Wasserstoff nutzen könnte, schafft noch keinen Wasserstoffmarkt. Es erzeugt keine Nachfrage für Elektrolyseure. Es finanziert keine Speicher. Es füllt kein Wasserstoffkernnetz. Es gibt der Industrie keine Sicherheit. Entscheidend ist nicht die technische Möglichkeit von morgen, sondern der verbindliche Transformationspfad ab heute.
Genau deshalb sollte das StromVKG mehr leisten als die Finanzierung neuer Erdgaskraftwerke. Es muss den Einstieg in ein klimaneutrales Stromsystem mit gesicherter Leistung organisieren. Dafür braucht es Wasserstoffkraftwerke, Wasserstoffspeicher und einen klaren Pfad für die Umstellung.
Es reicht nicht, Anreize für Wasserstoff erst ab 2040 ernsthaft wirksam werden zu lassen. Bis dahin soll das Wasserstoffkernnetz weitgehend stehen. Industrieprojekte brauchen schon in den frühen 2030er Jahren belastbare Signale. Elektrolyseure, Speicherbetreiber, Netzbetreiber und Importakteure treffen Investitionsentscheidungen nicht auf Zuruf. Sie brauchen Nachfrage, Volumen und Verlässlichkeit. Eine vage Perspektive auf wenige spätere Umstellungen ist dafür zu wenig.
Was eben auch wichtig ist: Wer Klimaziele erreichen will, darf nicht zurückweichen, wenn es konkret wird. Wer schnell und zuverlässig resiliente Strukturen will, braucht eine industriepolitische Gesamtperspektive. Immer nur später ist weder ein Transformationskonzept noch eine Zukunftsperspektive.
Was wäre also zu tun?
Erstens brauchen wir einen verbindlichen Wasserstoffpfad für geförderte Kraftwerke. H2-ready muss mit klaren Umstellungsfristen, Zwischenzielen und Nachweispflichten verbunden werden. Ein größerer Teil der neuen Kraftwerke, die jetzt eine Förderung erhalten sollen, muss einen plausiblen Umstellungsplan vorweisen – nicht nur auf dem Papier, sondern technisch, infrastrukturell und wirtschaftlich.
Zweitens sollten frühe Ausschreibungssegmente für Wasserstoffeinsatz geschaffen werden: für bivalenten Betrieb mit Erdgas und Wasserstoff und für begrenzte Volllaststunden mit 100 Prozent Wasserstoff dort, wo Wasserstoff verfügbar ist. Wir müssen in den 2030er Jahren praktische Betriebserfahrung sammeln.
Drittens braucht es eine Absicherung der Betriebskostendifferenz zwischen Erdgas und Wasserstoff. Eine -Investitionskostenförderung allein genügt nicht. Solange Wasserstoff im Betrieb teurer ist, werden H2-ready-Kraftwerke faktisch Erdgaskraftwerke bleiben. Wer früheren Wasserstoffbetrieb will, muss die Preislücke adressieren – etwa über Differenzverträge oder vergleichbare wettbewerbliche Instrumente.
Viertens müssen Kraftwerksplanung, Wasserstoffkernnetz und Speicherstrategie zusammengeführt werden. Kraftwerke können Ankerkunden des Wasserstoffsystems sein. Aber nur, wenn ihre Standorte zur Infrastruktur passen. Wenn neue Kraftwerke langfristig Erdgasleitungen binden, die eigentlich für die Wasserstoffumstellung vorgesehen sind, blockieren wir den Hochlauf und behindern Wasserstoffabnehmer in der Industrie , welche vom Kernnetz abgeschnitten werden. Wenn Speicher nicht mitgedacht werden, bleibt Rückverstromung ein theoretisches Versprechen.
Die gute Nachricht ist: Die allermeisten geplanten Kraftwerksstandorte liegen ohnehin entlang des entstehenden Wasserstoffkernnetzes. Genau darin liegt eine Chance. Das StromVKG könnte Kraftwerke zu Ankerkunden machen, Speicher als Rückgrat des Systems stärken und Infrastruktur planbar auslasten. Aber dafür muss das Gesetz diesen Zusammenhang auch ernst nehmen.
Fünftens gehören Wasserstoffspeicher ausdrücklich in die Logik des StromVKG. Wer über Dunkelflauten redet, muss über Langzeitspeicher sprechen. Kraftwerke ziehen bei Volllast so viel Wasserstoff, dass Kavernenspeicher unumgänglich werden. Ohne Speicher keine Kraftwerke und umgekehrt – doch ist zu beachten, dass Speicher noch mehr Vorlaufzeit benötigen als die Kraftwerke. Daher braucht es schnelle Entscheidungen.
Und sechstens muss ein künftiger Kapazitätsmarkt klimapolitisch wirksam ausgestaltet werden. Gesicherte Leistung ist notwendig, aber sie darf nicht dazu führen, dass fossile Technologien dauerhaft strukturell bevorteilt werden. Die CO₂-Intensität muss die entscheidende Rolle spielen. Die Nutzung und Rückverstromung erneuerbarer Energien über Wasserstoff muss honoriert werden.
Das StromVKG kann für den Wasserstoffhochlauf ein wichtiges Gesetz werden.
Gewiss: Manche Erwartungen der früheren Kraftwerksstrategie waren mit Blick auf Wasserstoff zu ambitioniert. Nachvollziehbar, dass Ministerin Katherina Reiche hier korrigiert hat, aber die jetzige Korrektur schießt über das Ziel hinaus. Ermutigend sind die Vorschläge aus dem Bundesrat, die Wasserstoffumstellung nicht erst mit zwei Gigawatt 2040 und weiteren zwei Gigawatt 2043 anzulegen, sondern früher und stärker: 2 Gigawatt bereits 2035 und 5 Gigawatt 2038. Genau in diese Richtung muss es gehen.
Nun wird im Bundestag beraten. Dranbleiben lohnt sich. Es wäre schon merkwürdig, wenn ausgerechnet im Energiesystem der dringend erforderliche Hochlauf des Wasserstoffs eine Bremse erfährt.
Andreas Kuhlmann ist seit 1. Mai Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoffverbandes (DWV). Zuvor war er unter anderem Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur.
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