EU-Klimazoll : Warum der CBAM notwendig und unterschätzt ist
Mit dem Emissionshandel und dem CO2-Grenzausgleich (CBAM) stehen aktuell ausgerechnet die Instrumente unter Druck, die zukunftsfähige Geschäftsmodelle anreizen und absichern sollen. Die EU-Kommission hat nun ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des CBAM vorgelegt, schreibt Benjamin Görlach vom Thinktank Agora Energiewende. Dies könne ein weiterer Schritt zu einem besseren Carbon-Leakage-Schutz sein, der Unternehmen in der Transformation zur Klimaneutralität unterstützt.
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Die EU braucht den CBAM, weil die kostenlose Zuteilung an ihre Grenzen stößt. Seit Einführung des Emissionshandels vor 20 Jahren erhalten weite Teile der Industrie Emissionsberechtigungen gratis. In der Summe deckt die kostenlose Zuteilung für die Industrie über 90 Prozent der Emissionen ab; in der Zement-, Stahl- und Chemieindustrie liegt der Anteil noch höher. Aber das vorhandene CO2-Budget wird knapper.
Die EU hat sich auf ehrgeizige Klimaziele verpflichtet. Das Schlüsselinstrument, um diese zu erreichen, ist der Emissionshandel. Damit er wirkt, muss aber die Gesamtmenge an Emissionen (das Cap) sinken – in einem Tempo, das sich an den Klimazielen ausrichtet.
Kostenlose Zuteilung ist endlich
Derzeit sinkt das Cap EU-weit von aktuell knapp 1,3 Milliarden Tonnen um rund 90 Millionen Tonnen pro Jahr. Seit 2018 sind die Emissionen, die unter den Emissionshandel fallen, im Durchschnitt um 100 Millionen Tonnen pro Jahr gesunken – allerdings hatten negative Entwicklungen wie Pandemie, Gaskrise und eine schwächelnde Wirtschaft einen erheblichen Anteil daran.
Um Emissionen zu senken und gleichzeitig Investitionen in eine Modernisierung der Industrie voranzutreiben, benötigen die Unternehmen neben verlässlichen Rahmenbedingungen finanzielle Unterstützung und die nötige Infrastruktur, etwa zur Elektrifizierung industrieller Wärme oder zur Umstellung auf postfossile Wertschöpfungsketten in der Chemie.
Eine Kostenlose Zuteilung wird aktuell gewährt, um die heimische Industrie vor Konkurrenz zu schützen, die für ihre Emissionen weniger oder nichts zahlt. Im aktuellen Umfang lässt sie sich aber mit einem sinkenden Cap nicht vereinbaren: Spätestens Mitte der 2030er Jahre würde selbst die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen nicht mehr ausreichen. Daher soll der Grenzausgleichsmechanismus CBAM die kostenlose Zuteilung ablösen und den Wettbewerbsnachteil durch einen höheren CO2-Preis ausgleichen.
CBAM fördert europäische Industrietransformation
Der CBAM sorgt bei den europäischen Herstellern CBAM-pflichtiger Waren für zusätzliche Einnahmen. Der CBAM ermöglicht es Unternehmen, CO2-Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Dies ging bisher nicht, da die Warenpreise in der EU am Weltmarkt ausgehandelt wurden.
In Zukunft ist es möglich, denn der CBAM versieht auch Importe mit einem Preisaufschlag entsprechend den CO2-Emissionen bei der Herstellung. Das beschleunigt die Transformation und macht sie günstiger: CO2-arm hergestellte Produkte werden schneller konkurrenzfähig und benötigen weniger Förderung, wenn CO2-intensive herkömmliche Alternativen mehr kosten. Endverbraucherinnen und -verbraucher spüren davon wenig.
Bei einem Konsumgut, etwa einem Auto oder einem Haus, liegt der Preisaufschlag für CO2-neutrale Grundstoffe bei ein bis drei Prozent. Für den Business Case von Zukunftsinvestitionen können sie jedoch entscheidend sein. Und europäische Hersteller CBAM-pflichtiger Waren können mit den Mehrerlösen die Zukaufskosten für Emissionsberechtigungen ganz oder teilweise ausgleichen.
EU arbeitet am Lückenschluss im CBAM
Der CBAM ist zunächst nur eine partielle Lösung. Er gilt erstmal nur für sechs Güter, die zusammen rund die Hälfte der Industrieemissionen im EU ETS ausmachen. Zudem deckt er nur einen Teil der relevanten Wertschöpfungsketten ab, und dies nur für Importe – eine Exportlösung fehlt. Diese Lücken sind bekannt und es gibt Vorschläge, wie sie geschlossen werden können.
Die EU-Kommission hat hierzu nun auch eine Reihe von Gesetzesvorschlägen und delegierten Rechtsakten vorgelegt. Ab 2026 greift der CBAM zunächst graduell: Im ersten Jahr werden nur 2,5 Prozent der CBAM-Verpflichtung wirksam, im Gegenzug sinkt die kostenlose Zuteilung um 2,5 Prozent. In den Folgejahren steigt dieser Faktor langsam, aber stetig.
Zudem gilt: Wo der CBAM greift, da wird die kostenlose Zuteilung abgeschmolzen – und wo nicht, da nicht. Für manche Güter und Branchen mag der CBAM tatsächlich keine praktikable Lösung darstellen – etwa Teile der Chemie mit komplexen und verwobenen Wertschöpfungsketten. Offiziell will die EU alle ETS-pflichtigen Branchen unter den CBAM bringen – ob dies gelingt, ist offen. Das bedeutet, auch nach 2034 könnte kostenlose Zuteilung in wenigen Fällen nötig sein – etwa für die Sektoren oder Produkte, denen CBAM keine Lösung bietet, oder für Exporte von CBAM-Gütern.
CBAM war vor Einführung bereits ein Erfolg
Schon jetzt bepreisen etliche Länder CO2-Emissionen aus der Industrie oder stehen davor. Unter den zehn wichtigsten Exportmärkten der EU für CBAM-pflichtige Waren ist nur ein Land sowohl ohne CO2-Preis für die Industrie, als auch ohne Pläne dafür: die Ukraine. In allen anderen gibt es bereits einen CO2-Preis für die Industrie oder es wird daran gearbeitet.
Zur Wahrheit gehört: Oft betrifft die Bepreisung nur einen Teil des Landes (einzelne US- Bundesstaaten oder regionale Pilot-Systeme in China). Zudem ist der CO2-Preis meist niedriger als in Europa, und es gibt – wie in Europa auch – eine auskömmliche kostenlose Zuteilung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Mit Großbritannien, der Schweiz und Norwegen gehen 40 Prozent der EU-Exporte in Länder, die der EU beim Preis und in der Stringenz der Umsetzung in nichts nachstehen.
Die Dynamik bei der CO2-Bepreisung hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen, und das ist ein Grund für Optimismus – und einer der unterschätzten Nebeneffekte des CBAM. In der Türkei etwa war der CBAM ursächlich, um dem politischen Prozess zur CO2-Bepreisung den nötigen Schwung zu geben. Ein weltweit einheitlicher CO2-Preis mag in weiter Ferne liegen. Aber vergleichbare CO2-Preise bei den wichtigsten Handelspartnern bis 2034 – die sind mit dem Rückenwind des CBAM und einem EU-weit koordinierten klimadiplomatischen und handelspolitischen Vorgehen machbar.
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