Als die CSRD auf EU-Ebene in Kraft trat, war dies ein Meilenstein. Mit dieser Regulierung etablierte die EU europaweit einheitliche Vorgaben zum Nachhaltigkeitsreporting. Viele Unternehmen äußerten dabei jedoch Kritik am Detailgrad der Anforderungen und an der Menge von über 1000 Datenpunkten.
Die aktuelle Berichtssaison und die erstmals gemäß CSRD-Anforderungen erstellten Nachhaltigkeitsberichte von Großbanken in Europa zeigen, dass sich die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits als europäischer Marktstandard etabliert hat – auch wenn einige Mitgliedstaaten der EU die CSRD national nicht umgesetzt haben. Zudem haben die gesetzlichen Vorgaben der CSRD dazu geführt, dass sich Banken mit sehr viel mehr Klarheit und Verbindlichkeit zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung positionieren müssen, um Greenwashing in der Berichterstattung zu vermeiden.
Omnibus-Reform reduziert gesetzliche Pflichten auch für Banken
Zu den markantesten Änderungen der Omnibus-Reform zählt die Fristverlängerung bis 2028 für die Unternehmen, die erstmalig gemäß CSRD einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Von diesem Aufschub profitieren europäische Großbanken nicht, da sie als Erstanwender der Richtlinie in diesem Jahr den ersten CSRD-konformen Bericht vorlegen oder bereits vorgelegt haben.
Für Banken sind hingegen andere Aspekte entscheidend. Da wäre, erstens, wie signifikant die Datenpunkte in den ESRS reduziert werden? Zweitens ist für sie relevant, ob die Berichte künftig tatsächlich nur mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) anstatt mit angemessener Sicherheit („reasonable assurance“) geprüft werden. Ein dritter entscheidender Aspekt ist, ob auf die Einführung bankspezifischer Reporting-Standards verzichtet wird.
Die ebenfalls unterbreiteten Vorschläge zur EU-Taxonomie sind schon sehr konkret und machen die Entlastung für Banken bereits heute greifbar. Und schließlich würde die vorgeschlagene Reduktion der CSRD-Anwendungsschwelle auf 1.000 Mitarbeitende einige Banken und Sparkassen aus der gesetzlichen Berichtspflicht entlassen.
Banken müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden
Ob alle Reform-Vorschläge unverändert das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, ist aktuell noch nicht greifbar. Unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen ist jedoch zu beachten, dass bei der EU-Taxonomie viele Institute bereits Prozesse und Verantwortlichkeiten aufgesetzt haben. Auch die aktuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bei vielen Banken schon etabliert. Diese entstand – meist evolutionär – aus den Informationsbedürfnissen externer Stakeholder wie Investoren und Ratingagenturen.
Dieser Bedarf bleibt auch langfristig bestehen. Zudem müssen Banken auch ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, wenn sie selbst ihre Kunden oder Kreditnehmer zur Erhebung von ESG-Daten bewegen wollen, die im Rahmen aufsichtsrechtlicher Vorgaben zukünftig benötigt werden.
Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung sind also aus der externen Berichterstattung einer Bank nicht mehr wegzudenken. Eine Reduktion der gesetzlichen Pflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt den Banken nun aber eine Atempause, um ihren Fokus auf strategische Weiterentwicklungen im ESG-Bereich sowie die Optimierung und Automatisierung der Berichtsprozesse zu lenken.
Nachdem viele Banken erfolgreich ihre ersten Berichte nach den neuen Nachhaltigkeitsstandards erstellt haben, sieht man bankintern signifikanten Aufholbedarf bei der Automatisierung und Effizienzsteigerung der Berichtsprozesse. Nicht selten werden Daten noch manuell aggregiert und die Datenweitergabe passiert per E-Mail. Interne Kontrollen sind nicht immer in dem Umfang bei der Berichterstattung etabliert. Es lohnt sich daher, die direkte Anbindung aller relevanten Datenquellen an einen ESG-Datenpool voranzutreiben.
Neue Freiräume durch Omnibus effektiv nutzen
Dort, wo bereits Datenanbindungen bestehen, sollten sie effizienter gestaltet werden. Angesichts der rapiden Fortschritte bei KI bietet die Technologie die Möglichkeit, das manuelle Erfassen und Aufbereiten von Daten zu automatisieren. Auch die Abstimmung der Nachhaltigkeitsberichte mit den verschiedenen Abteilungen und Verantwortlichen erfolgt momentan weitgehend manuell und bietet großes Potenzial für Automatisierungen.
Zudem ist die angestoßene CSRD-Reform eine Chance für Banken, Reporting und ESG-Ambitionen weiterzuentwickeln. So bietet die Analyse der Berichte von Wettbewerbern eine objektive Vergleichsmöglichkeit und Einschätzung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung. Das beinhaltet auch die Überlegung, wie die eigene Nachhaltigkeitsleistung trotz strikter regulatorischer Vorgaben besser und verständlicher vermittelt werden kann: Gelingt es, eine Storyline um das regulatorische Korsett zu bauen, einen klaren roten Faden zu entwickeln und die Texte insgesamt prägnant zu gestalten, wird das Reporting deutlich lesefreundlicher.
In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich intensiver mit den Stakeholdern auszutauschen und zu erfahren, welche ESG-bezogenen Informationen sie sich wünschen. Und schließlich sind die ESG-Kennzahlen aus dem Reporting eine wichtige Grundlage für die Transitionspläne der Banken. Sie definieren Ziele, Verantwortlichkeiten, Metriken sowie Fahrpläne, um Netto-Null-Klimaziele zu erreichen. Banken sollten diese Transitionspläne nun für das ganze Haus erstellen und umsetzen.