Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) : Statt Klarnamen: Digitales Gewaltschutzgesetz

Ulf Buermeyer
Ulf Buermeyer Foto: Daniel Moßbrucker

Eine Klarnamenspflicht fürs Internet führt im Kampf gegen Gewalt und Hass im Netz nicht weiter, glaubt der Jurist Ulf Buermeyer. In seinem Standpunkt erklärt er, wie verbale Übergriffe stattdessen wirksam sanktioniert werden könnten.

von Ulf Buermeyer, Landgericht Berlin

veröffentlicht am

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