Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) : Soziale Netzwerke brauchen eine Anschrift in Deutschland

Jonas Kahl
Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Spirit Legal

Immer öfter urteilen Gerichte, dass Entscheidungen gegen Facebook & Co. nicht übersetzt werden müssen. Trotzdem sollten bei der Novellierung des NetzDG die Betreiber Sozialer Netzwerke verpflichtet werden, für sämtliche Rechtsstreitigkeiten eine Anschrift in Deutschland benennen zu müssen, fordert der Medienrechtler Jonas Kahl.

von Jonas Kahl, Kanzlei Spirit Legal Rechtsanwälte

veröffentlicht am

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