Infrastruktur : Planungsbeschleunigung braucht Priorität statt Aktionismus
Deutschland beschließt seit Jahren ein Planungsbeschleunigungsgesetz nach dem anderen – und doch wird kaum etwas schneller gebaut. Statt neuer Paragrafen braucht es klare Prioritäten, solide Finanzierung, digitale Standards und echten politischen Willen.
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Jede neue Bundesregierung verschreibt dem Land ein neues Planungsbeschleunigungsgesetz – wie ein Arzt, der bei chronischen Schmerzen immer wieder Schmerzmittel verordnet, statt die Ursache zu behandeln. Und ja: Die Diagnose stimmt. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern in Deutschland oft zu lange. Zwischen dem ersten Antrag und dem Spatenstich vergehen nicht selten Jahrzehnte – so modernisiert man kein Land. Ebenso richtig ist: Wir sind nicht digital genug. Unterschiedliche Regelwerke und übrigens auch ständige Gesetzesänderungen erschweren zum Teil ein einheitliches, zügiges Verfahren.
Denn, obwohl es in den vergangenen Jahren einen regelrechten Beschleunigungsaktivismus gab, waren die Auswirkungen im Bereich Verkehr überschaubar. Die Ampelregierung reformierte die Verwaltungsgerichtsordnung, änderte das Umweltrechtsbehelfsgesetz, führte das überragende öffentliche Interesse für bestimmte Projekte ein und schloss mit den Bundesländern den sogenannten Beschleunigungspakt. In die Amtszeit Merkel III fallen drei weitere Planungsbeschleunigungsgesetze – eines davon wurde am Ende sogar vom Europäischen Gerichtshof kassiert. Die Halbwertszeit solcher Gesetze liegt im Schnitt bei drei Jahren. Kaum greifen sie, werden sie schon wieder geändert. So entsteht immer neue Bürokratie – das Gegenteil von Beschleunigung.
Tempo entsteht durch Klarheit, nicht durch Paragrafen
Echte Beschleunigung entsteht nicht durch neue Paragrafen, sondern durch verlässliche Strukturen, ausreichende Ressourcen, den gemeinsamen Willen für Veränderung und klare Ziele in der Sache. Am wichtigsten ist zunächst eine solide Finanzierung samt Abkehr von der Jährlichkeit. Wenn Projekte überjährig finanziert würden, müssten am Jahresende keine Aufträge mehr zu Mondpreisen vergeben werden, nur um keine Haushaltsmittel verfallen zu lassen. So könnten Unternehmen langfristig planen, in neue Anlagen und Maschinen investieren und Personal aufbauen. Am Ende würde der Staat so mehr Leistung für sein Geld erhalten.
Darüber hinaus braucht es frühzeitige und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung. Dänemark zeigt, dass sich mit offener Kommunikation und nachvollziehbaren Verfahren Widerstände vor Ort weitgehend im Vorfeld ausräumen lassen. Wer Bürgerinnen und Bürger früh mitnimmt, vermeidet später Klagen und Verzögerungen.
Außerdem macht echter politischer Wille den Unterschied. Beim Bau der LNG-Terminals ging es plötzlich schnell, weil alle Beteiligten verstanden hatten, um welche Notwendigkeiten es ging. Wenn Behörden, Politik und Bevölkerung an einem Strang ziehen, entstehen Lösungen, keine Blockaden. Das bedeutet aber auch, lokale Bedenken ernst zu nehmen. Wenn selbst Landräte gegen eine Ortsumfahrung sind, sollte der Bund nicht stur an alten Planungen festhalten, nur weil sie seit 30 Jahren von Liste zu Liste übertragen werden.
Klare Prioritäten sind gefragt
Zudem ist Personal eine begrenzte Ressource. Es braucht mehr Fachplanerinnen, Ingenieure, Richterinnen und Verwaltungsmitarbeiter, um Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Ohne Menschen, die planen, prüfen und entscheiden, bleibt jedes Gesetz eine leere Hülle. In Verbindung damit braucht es eine gemeinsame Digitalisierungsoffensive über alle föderalen Ebenen. Einheitliche digitale Standards, lückenlose Dokumentation und offene Schnittstellen würden mehr bewirken als das nächste Beschleunigungsgesetz.
Und es braucht Prioritäten. Wer alles beschleunigen will, beschleunigt am Ende gar nichts. Wenn jedes Projekt den Zusatz „von überragendem öffentlichen Interesse“ bekommt oder am Ende jede Autobahnauffahrt mit militärischem Nutzen begründet wird, geht die Übersicht verloren. Die Zeiten, in denen das Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt wurde, sind vorbei. Das gilt auch zwischen den Verkehrsträgern.
Wer das gesamte System Infrastruktur stärken will, muss entscheiden, wo zuerst investiert wird. Wenn weiter allen alles versprochen wird, dann reichen die Mittel nicht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Bundesverkehrsministerium der Bahn oder der Autobahn GmbH oft genug signalisiert, dass man bitte etwas langsamer planen soll, weil man jetzt gerade gar kein baureifes Projekt gebrauchen kann, weil schlicht das Geld zum Bauen fehlt. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hätte jetzt die Chance geboten, das zu ändern. Leider plant Schwarz-Rot die Hälfte des Geldes für Konsum auszugeben, und für die nötigen Neu- und Ausbauten vor allem bei der Bahn fehlt weiterhin das Geld.
Beschleunigung darf nicht heißen: Rechte beschneiden
Die Abschaffung von Doppelprüfungen ist sinnvoll – aber sie funktioniert nur, wenn die Kommunikation zwischen Planungs- und Genehmigungsstellen stimmt. Dafür braucht es digitale Vernetzung, einheitliche Standards und eine Kultur der Zusammenarbeit.
Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann hier helfen, aber nur, wenn sie nachvollziehbar bleibt und Vertrauen schafft, statt neue Klagegründe zu liefern. Digitalisierung sollte gerade auch genutzt werden, um frühzeitige und niedrigschwellige Beteiligungsformate zu ermöglichen – das schafft Akzeptanz statt Widerstand.
Europäische Gesetzgebung ist übrigens kein Hindernis, sondern eine Errungenschaft. Sie sorgt für gleichwertige Lebensverhältnisse und gemeinsame Umweltstandards. Wer versucht, Umweltrecht national auszutricksen, wird scheitern. Der Europäische Gerichtshof hat das „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ kassiert, weil es das Klagerecht von Umweltverbänden zu stark einschränkte.
Schon bei der letzten Reform des Planungsrechts zeigte sich: Der Stempel „von überragendem öffentlichen Interesse“ allein macht kein Verfahren schneller. Beschleunigung tritt erst ein, wenn ein Projekt vor Gericht landet, also dann, wenn es ohnehin schon feststeckt. Jetzt soll dieser privilegierte Projektpool nicht nur ausgeweitet, sondern zusätzlich durch den Schutzgütervorrang gestärkt werden. Was technisch klingt, hat eine klare politische Konsequenz: Infrastrukturprojekte sollen bei Genehmigungen pauschal schwerer wiegen als Umwelt- und Naturschutzbelange.
Das übersieht, dass Rechtsschutzgarantien Fundament der Demokratie sind. Wenn Ministerien darüber entscheiden wollen, welche Verbände überhaupt klagen dürfen, wäre das mit großer Sicherheit nicht rechtssicher. Gute Planung braucht aber Rechtssicherheit – für den Staat, für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
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