Verkehr & Smart Mobility
Analyse Kabinett beschließt schärferes Luftsicherheitsgesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Künftig sollen Störungen des Luftverkehrs an Flughäfen durch betriebsfremde Personen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten, sondern auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. Außerdem soll die separate Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt werden.
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