E-Commerce : Beendet das deutsche Zaudern bei E-Commerce-Steuerbetrug
Italien geht gegen Steuerbetrug im Onlinehandel konsequent vor – mit Milliardenforderungen und klaren Haftungsregeln. Deutschland hingegen sammelt zwar Daten, nutzt sie aber kaum, kritisiert Roger Gothmann. Warum das deutsche Zaudern gegenüber den E-Commerce-Anbietern aufhören muss, erläutert der Geschäftsführer und Co-Founder von Taxdoo im Standpunkt.
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Bis Mitte Juni 2025 mussten E-Commerce-Unternehmen aus Drittstaaten, die in Italien ihre Produkte verkaufen wollen, eine Kaution in Höhe von mindestens 50.000 Euro beim Fiskus hinterlegen. Der Grund dafür ist die Bekämpfung von Steuerbetrug im E-Commerce.
Dass es dabei nicht nur um Milliarden von entgangenen Steuereinnahmen EU-weit geht, verdeutlicht eine weitere Maßnahme – ebenfalls aus Italien –, die zudem den Kontrast der Betrugsbekämpfung hierzulande verdeutlicht: Seit Februar dieses Jahres laufen dort Ermittlungen gegen Amazon. Diese dauern noch an. Sollten die italienischen Finanzbehörden recht behalten, könnte das den Online-Riesen bis zu drei Milliarden Euro kosten.
Während italienische Behörden energisch gegen Steuerbetrug im E-Commerce vorgehen, herrscht in Deutschland weitgehend Stillstand. Die Lösung könnte in den Daten liegen.
Italiens Handeln offenbart das deutsche Zaudern
Die Staatsanwaltschaft Mailand untersucht, ob Amazon es Händlern ermöglichte, aus Nicht-EU-Ländern – insbesondere aus China – über die Plattform in Italien Waren zu verkaufen, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen. Im Visier stehen drei Amazon-Manager, sowie die Europazentrale in Luxemburg.
Die Schlüssel-Fakten der italienischen Ermittlungen: Sie umfassen den Zeitraum 2019 bis 2021, und die hinterzogene Umsatzsteuer plus Strafzuschläge könnte bis zu drei Milliarden Euro betragen. Grundlage dieser harten Gangart ist eine italienische Regel, wonach Marktplätze für die nicht gezahlte Umsatzsteuer ihrer Händler haften. Eine vergleichbare Haftungsnorm gilt in Deutschland übrigens seit 2019, doch hierzulande fehlte bislang der Wille, sie konsequent anzuwenden.
Diese Entwicklung unterstreicht, wie entschlossen Steuerbehörden in Europa Steuervermeidung im digitalen Zeitalter und über die elektronischen Gatekeeper bekämpfen – und wie zögerlich Deutschland im Vergleich agiert. Erst im Juli 2024 beschlagnahmte die italienische Steuerpolizei in einem separaten Verfahren 121 Millionen Euro bei einer Amazon-Tochter in Italien. Die Zeiten, in denen sich Marktplatzbetreiber hinter ihrer Vermittlerrolle verstecken konnten, sind vorbei.
Die großen Plattformen (von Airbnb bis Zalando) stehen zunehmend in der Pflicht, die steuerliche Compliance ihrer Händler beziehungsweise Unternehmen sicherzustellen, wollen sie nicht selbst in die Haftung geraten. Steuertransparenz und Sorgfaltspflichten werden dabei immer wichtiger – nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch aus Sicht von Kunden und Geschäftspartnern.
Deutschland: Wurstigkeit trotz Datenflut
Blickt man nach Deutschland, bietet sich ein ernüchterndes Bild. Auch hier gab es in den genannten Jahren bis 2021 fast genau die gleichen Umsatzsteuerbetrügereien durch Drittland-Händler auf Online-Marktplätzen. Doch anstatt ähnlich konsequent durchzugreifen, verharrten die deutschen Behörden in Passivität – eine fast schon sprichwörtliche Wurstigkeit. Zwar wurde 2019 mit § 25e Umsatzsteuergesetz, der die oben erwähnte steuerliche Compliance regelt, eine Marktplatz-Haftung eingeführt, doch die praktische Ausbeute daraus ist lächerlich gering.
Das Finanzamt Berlin-Neukölln, zuständig für über 100.000 Händler aus Drittstaaten (vor allem China), berichtete 2021, dass es auf Basis dieser Haftungsregel bis dahin gerade einmal rund 1.640 Euro an Steuern festsetzen konnte. Man liest richtig: eintausendsechshundertvierzig Euro – und nicht etwa mehrere Milliarden Euro, wie es angesichts des tatsächlichen Betrugsvolumens zu erwarten wäre. Mehr noch: Die Finanzverwaltung ist mit den massenhaft anfallenden Marktplatz-Daten offenbar überfordert. Selbst die Daten, die ihr „auf dem Silbertablett“ von den Plattformen bereitgestellt werden, werden bislang nicht ausreichend ausgewertet.
Steuergerechtigkeit heißt, dass Steuern gleichmäßig erhoben werden müssen (§ 85 Abgabenordnung) – doch genau das ist bei vielen digitalen Geschäftsmodellen lange nicht der Fall. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten ehrlicher Unternehmen und enorme Löcher in den öffentlichen Kassen.
Daten nutzen – Steuergerechtigkeit durchsetzen
Längst fordern Fachleute ein Ende der deutschen Zauderei. Die Deutsche Steuergewerkschaft etwa hat einen „Aktionsplan Effizienzboost“ vorgelegt, der massiv in Personal, IT und Datenanalysen investieren will, um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen. Milliardenbeträge ließen sich jedes Jahr zusätzlich einnehmen, wenn die Finanzämter technisch wie personell besser aufgestellt wären. Es braucht einen Kulturwandel in der Steuerverwaltung – weg von ineffizienter Bürokratie, hin zu moderner Datenanalyse und konsequenter Umsetzung bestehender Gesetze.
Auf EU-Ebene wurden zudem bereits wichtige Maßnahmen ergriffen – etwa die Abschaffung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen –, um Betrug durch außereuropäische Online-Händler einzudämmen. Doch solche Reformen greifen nur, wenn die dabei anfallenden Daten auch effizient zwischen Zoll- und Finanzbehörden ausgetauscht und ausgewertet werden.
Deutschland sammelt bereits seit 2023 durch das sogenannte Plattformsteuertransparenzgesetz Milliarden an Transaktionsdaten von den elektronischen Gatekeepern, wertet sie aber nicht aus. Es darf nicht sein, dass unser Land tatenlos zusieht, während Nachbarn vormachen, wie man die digitale Wirtschaft fair besteuert. Die Steuerverwaltung muss endlich ihren Schatz an Daten heben und Steuergerechtigkeit durchsetzen. Die Botschaft aus Italien ist klar: Steuerbetrug im digitalen Zeitalter darf nicht länger toleriert werden – auch bei uns nicht. Es ist Zeit, die Milliarden auf dem Silbertablett nicht länger zu ignorieren, sondern sie zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen.
Roger Gothmann ist Geschäftsführer und Co-Founder von Taxdoo. Gothmann war vor der Gründung von Taxdoo über zehn Jahre lang als Betriebsprüfer und Finanzbeamter beim Bundeszentralamt für Steuern tätig.
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