Digitale Souveränität : Europas digitale Zukunft braucht einen souveränen Plan A
Die Bundesregierung legt bei digitaler Souveränität den Fokus auf theoretische Wechselfähigkeit. Eine auf den Ausnahmefall reduzierte Definition ist jedoch ökonomisch und praktisch verfehlt, sagt Nextcloud-CEO Frank Karlitschek. Digitale Souveränität entsteht nicht dadurch, dass Alternativen bereitliegen, sondern wenn sie im Regelbetrieb genutzt werden.
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Digitale Souveränität entscheidet darüber, ob Staaten oder Unternehmen dauerhaft von externen Akteuren abhängig und erpressbar sind. Oder eben nicht. Genau deshalb ist die nun vorgestellte Neudefinition des Begriffs mehr als eine Frage der Wortwahl. Sie setzt einen niedrigeren Maßstab. Wenn künftig bereits die theoretische Möglichkeit des Wechsels ausreicht, verschiebt sich der Fokus von tatsächlicher Handlungsfähigkeit hin zu abstrakter – und nur scheinbarer – Absicherung.
Für Digitale Souveränität sei es entscheidend, einen „Plan B“ zu haben, sagte Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Nach Darstellung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung versteht die Bundesregierung digitale Souveränität künftig also vor allem als Verfügbarkeit von Alternativen und Wahlmöglichkeiten. Als Fähigkeit zum Wechsel im Ernstfall. Damit wird ein Mindestanspruch formuliert: souverän ist, wer ausweichen könnte. Diese Definition ist vor allem eines: bequem. Sie verlangt keine strukturellen Veränderungen, keine Migrationen, keine Priorisierungen. Sie erlaubt es, Souveränität zu erklären, ohne sie umzusetzen. Sie blendet zudem die wirtschaftliche Realität digitaler Infrastrukturen aus: Einen „Plan B“ dauerhaft vorzuhalten, ohne ihn zu nutzen, ist kein neutraler Zustand. Es bedeutet doppelte Systeme, doppelte Kosten und zusätzliche Komplexität.
Digitale Infrastrukturen skalieren nicht wie Versicherungen. Während Versicherungsmodelle darauf beruhen, dass Schadensfälle vereinzelt auftreten, würde ein digitaler Ernstfall ein ganzes Land gleichzeitig betreffen. Zentrale IT-Systeme lassen sich nicht kurzfristig im Krisenmoment umstellen. Ein Plan B, der nur für den Notfall gedacht ist, bleibt deshalb eine theoretische Konstruktion.
Ein ungenutzter Plan B schafft keinen Markt
Hinzu kommt ein industriepolitischer Effekt, den die Definition unterschätzt. Leistungsfähige, souveräne digitale Systeme entstehen nur dort, wo sie real genutzt werden. Anbieter entwickeln, warten und sichern Software für ihre Kunden, nicht für hypothetische Einsatzszenarien. Wo Nachfrage fehlt, gibt es keine Skalierung. Wo keine Skalierung stattfindet, entstehen keine stabilen, belastbaren Alternativen. Ein ungenutzter Plan B schafft keinen Markt und keine technologische Reife. Er verhindert sie. Jedes Jahr fließen weit über 100 Milliarden Euro aus Europa an US-Technologieunternehmen – für Cloud-Dienste, Software und digitale Plattformen. Geld, das stattdessen europäische Anbieter stärken, Wertschöpfung hier halten und den Wirtschaftsstandort nachhaltig aufbauen könnte. Ein bloßer „Plan B“ ändert daran nichts.
Und die zentralen Abhängigkeiten bleiben ohnehin bestehen. US-Gesetze wie der Cloud Act ermöglichen Zugriffe auf Daten, ohne dass europäische Stellen davon erfahren. Der Foreign Intelligence Surveillance Act erlaubt US-Behörden die gezielte Überwachung elektronischer Kommunikation von Nicht-US-Personen im Ausland.
Gerade deshalb ist die Vorstellung trügerisch, digitale Souveränität ließe sich durch zusätzliche Absicherung herstellen. Wer bestehende Abhängigkeiten beibehält und parallel einen Ausweichpfad finanziert, zahlt doppelt – ohne an Einfluss zu gewinnen. Die eigentlichen Probleme bleiben bestehen: eingeschränkte Wechselmöglichkeiten, begrenzte Kontrolle über sicherheitskritische Software, steigende Kosten durch Lock-in-Effekte und fehlende Gestaltungsmacht.
Digitale Souveränität entsteht im Regelbetrieb
Digitale Souveränität entsteht nicht dadurch, dass Alternativen bereitliegen. Sie entsteht dadurch, dass sie im Regelbetrieb genutzt werden. Nur so lassen sich Abhängigkeiten tatsächlich reduzieren, Kostenstrukturen verändern und eigene technologische Kompetenzen aufbauen. Eine Definition, die Nutzung ausdrücklich offenlässt, erklärt Stillstand zur souveränen Option.
In Europa gibt es staatliche Akteure, die diesen Schritt bereits gehen: das Land Schleswig-Holstein, das österreichische Wirtschaftsministerium, das französische Bildungsministerium. Weitere prüfen den Umstieg von Big-Tech-Abhängigkeiten auf souveräne Technologien. Doch sie bleiben Randerscheinungen, solange solche Lösungen politisch als Ausweichoption behandelt werden – und nicht als strategische Alternative. Eine Definition, die diese Logik festschreibt, verzichtet faktisch auf den Aufbau eigener technologischer und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit.
Ein Gedankenspiel: Würde ein deutscher Bundeskanzler einen Chevrolet Malibu als Dienstwagen fahren, mit dem Hinweis, man könne im Zweifel ja auf ein deutsches Modell wechseln, wäre der Aufschrei groß. Bei Software gilt diese Logik als akzeptabel – obwohl die Risiken ungleich größer sind.
Eine Politik, die digitale Souveränität ernst meint, kann sich nicht auf Rückfalloptionen verlassen. Sie muss im Alltag gestalten – nicht für den Ausnahmefall planen. Dafür braucht es Technologien, die unabhängig von einzelnen Anbietern betrieben, überprüft und weiterentwickelt werden können. Strukturelle Abhängigkeiten lassen sich nur dort konsequent reduzieren, wo diese Eigenschaften gegeben sind.
Ein auf „Plan B“ reduzierter Souveränitätsbegriff wird so zur Beruhigungsformel. Er suggeriert Sicherheit, ohne sie herzustellen. Er verspricht Wahlfreiheit, ohne Entscheidungen einzufordern. Und er verschiebt Verantwortung in die Zukunft. Digitale Souveränität ist jedoch kein Versicherungsfall. Sie ist eine wirtschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe. Dafür braucht Europa keinen Plan B, sondern einen souveränen Plan A.
Frank Karlitschek ist Gründer und CEO der Nextcloud GmbH, Fellow des Open Forum Europe und Berater für die Vereinten Nationen.
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