Recht auf Reparatur : Firmen sollen mehr wiederaufbereitete IT-Geräten nutzen

Alexander Jauns
Alexander Jauns, Geschäftsführer der Green IT Solution GmbH Foto: Felix Finger/PromoData Gmbh

Mit dem „Right to Repair”-Gesetz macht die EU einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Ein entscheidender Hebel bleibt dabei aber noch ungenutzt, findet Alexander Jauns, Geschäftsführer von Green IT Solution. Auch Unternehmen sollten mehr dazu angeleitet werden, verantwortungsbewusst mit ihrer IT-Hardware umzugehen.

von Alexander Jauns, Green IT Solution GmbH

veröffentlicht am

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