Googles Verzögerungstaktiken : Können wir Europäer uns gegen Big Tech wehren?
Die EU hat Google 60 Tage gegeben, um jahrelange Verstöße gegen den Digital Markets Act abzustellen. Der Fall entscheidet, wer künftig die Spielregeln unserer Demokratie bestimmt.
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Europas Integration begann mit der Erkenntnis, dass Macht über strategische Infrastruktur europaweit durchsetzbare Regeln braucht. Damals ging es um Kohle und Stahl. Heute bilden die Zugänge zur digitalen Welt die zentrale Infrastruktur, von denen große Teile der europäischen Wirtschaft abhängig sind. Wer Suchmaschinen, Marktplätze, App-Stores und soziale Medien kontrolliert, bestimmt nicht nur über den Erfolg anderer Geschäftsmodelle und den Raum für Innovation, sondern auch – und das ist neu und schockierend – über den Zugang der Menschen zu Informationen. Diese Machtfülle liegt in den Händen weniger Big-Tech-Unternehmen: Alphabet (Google), Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Apple, Amazon und Tiktok.
Der europäische Digitalmarkt: Regeln, die missachtet werden
Solchen superdominanten Torwächtern („Gatekeeper“) gibt der im Jahr 2022 in Kraft getretene Digital Markets Act (DMA) klare Verhaltensregeln vor, um einen fairen Wettbewerb in Europas wichtigstem Markt sicherzustellen. Die Regelungen sind gut durchdacht und präzise formuliert. So weit, so sehr gut.
Doch Gesetze sind nur Worte, wenn die Behörden sie nicht in einer Form durchsetzen, dass sich alle daran halten.
Unternehmen wie Google haben sich daran gewöhnt, die Vorgaben von Gesetzgebern und Gerichten bewusst zu ignorieren und einfach Fakten zu schaffen: „Move fast and break things“ – Hauptsache schnell sein, egal, was dabei kaputt geht – das ist die erklärte Strategie. In der Praxis heißt das: Geschäftsmodelle unter Missachtung der Gesetze zur Marktdominanz verhelfen und sie mit ausgefeilten Verzögerungstaktiken gegen wirksames behördliches Einschreiten absichern.
Ein Paradebeispiel ist Google mit seinem „Google-Shopping-Fall“. Seit 2008 bevorzugt Google seinen eigenen Preisvergleich Google Shopping in der allgemeinen Google-Suche und verstößt damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Das ist inzwischen höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt: 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass Google mit dieser Praxis seine marktbeherrschende Stellung vorsätzlich missbraucht und gegen Art. 102 AEUV verstoßen hat. Doch Google macht trotz Bußgeld von 2,43 Milliarden Euro unbeirrt weiter. Dieser unverfrorene Rechtsbruch dauert nun schon seit 18 Jahren an.
Am 23. Juli dieses Jahres stellte die EU-Kommission fest, dass diese wettbewerbszerstörende Bevorzugung eigener Produkte und Dienstleistungen von Google (auch) gegen den DMA verstößt, und sprach Strafen in Höhe von 890 Millionen Euro aus. Google hat 60 Tage Zeit, die Verstöße abzustellen. Die Frist endet am 21. September. Die aktuell von Google öffentlich getesteten Änderungen sind nur kosmetisch und werden am Rechtsbruch nichts ändern. Google spielt wieder auf Zeit.
Es darf sich nicht lohnen, EU-Regeln zu ignorieren
Und das ist leider nur die Spitze des Eisbergs: Alphabet ist unter dem DMA nicht nur für Google Search und Google Shopping, sondern für viele weitere zentrale Dienste wegen ihrer ungeheuren Reichweite als Torwächter erfasst. Mit Diensten wie Google Play, Youtube, Android und Chrome ist das Google-Universum so komplex und dynamisch, und der konzernweite Machtmissbrauch so systematisch, dass Wettbewerbsbehörden mit Einzelfallentscheidungen nicht hinterherkommen können. Für jeden Brand, den die Behörden an einer Stelle löschen, entfacht Google an anderen Stellen viele neue.
Deswegen ist es so wichtig, dass die EU-Kommission die aktuelle Entscheidung ausdrücklich zur Grundsatzentscheidung erklärt hat und auch auf die Integration von durch KI erstellte Antworten wie zum Beispiel „Übersicht mit KI“ erstreckt hat. Mit dieser inzwischen allgegenwärtig in der Google-Suche als erstes angezeigten, oft fehlerhaften Zusammenfassung und Interpretation der Inhalte anderer, schwingt sich Google gerade zum weltgrößten Publisher und Herrscher über das Weltverständnis von Milliarden von Menschen auf.
Die Durchsetzung des DMA wird damit auch zum Test der Wehrhaftigkeit von Europas Demokratie, die seit jeher auf freier Meinungsbildung und fairem Wettbewerb aufbaut. Nachdem die bisherigen Regeln trotz höchstrichterlicher Urteile von Google konsequent ignoriert werden, muss die Kommission jetzt beweisen, dass sie mit dem modernen Instrument DMA substanzielle Veränderungen herbeiführen kann. Sie muss einen Präzedenzfall schaffen, der bei Big Tech zu einer Abkehr von der Strategie des Rechtsbruchs führt. Es darf sich nicht mehr lohnen, Europas Regeln zu ignorieren.
Der europäische Binnenmarkt lebt von der Gewissheit, dass unsere Regeln gelten. Auch für die mächtigsten Unternehmen. In diesem Herbst zeigt sich, wie belastbar dieser Anspruch ist.
Andreas Schwab (CDU) ist seit 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments und dort u.a. Berichterstatter für den Digital Markets Act. Albrecht von Sonntag ist Mitgründer des Preisvergleichportals Idealo. Das Mehrheitlich zu Axel Springer gehörende Unternehmen hat Google selbst wegen Wettbewerbsverstößen verklagt, der Rechtsstreit dauert an.
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