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Google : „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet gilt nur in der EU

Das „Recht auf Vergessenwerden“ kann nur auf Informationen auf europäischen Domains wie .eu, .de oder etwa .fr angewandt werden. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof. Er dämpft damit womöglich Hoffnungen, dass US-Tech-Konzerne zur weltweiten Anwendung von EU-Regeln gezwungen werden können.

von AFP

veröffentlicht am

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