Frequenzvergabe Urteil zur Frequenzvergabe: So geht es weiter
Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass bei der Frequenzvergabe 2019 die politische Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht gegeben war. Nun ist die schriftliche Urteilsbegründung da. Die Behörde müsse ihre Fehler korrigieren, fordert das klagende Unternehmen. Das sieht nicht jeder so.
Jetzt registrieren und sofort weiterlesen.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail den vollständigen Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI zur Probe.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen:
- Sabrina Mehlitz
- +49 30 22957200
- background.sales@tagesspiegel.de