Digital Services Act (DSA) : Wer beim Forschungsdatenzugang jetzt liefern muss
Das letzte Puzzlestück für den Forschungszugang für nicht öffentlich verfügbare Plattformdaten ist da. Die Aufgaben für DSCs, Forschende und Plattformen sind nun klar verteilt. Die Wissenschaftler:innen Lukas Seiling, Jakob Ohme, Claes Holger de Vreese und Ulrike Klinger warnen davor, das Vertrauen auf allen Seiten nicht zu enttäuschen und schnell zu liefern.
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Die Europäische Kommission hat am zweiten Juli den delegierten Rechtsakt (DA) zum Datenzugang gemäß Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Dabei spezifiziert der DA Details, Verfahren und Regeln für den Forschungsdatenzugang zu nicht öffentlich verfügbaren Plattformdaten. Da öffentlich verfügbare Daten schon seit knapp einem Jahr angefragt werden können, ist der DA das letzte Puzzlestück, um die im DSA vorgesehenen Zugangsmöglichkeiten zu Daten von sehr großen Online-Plattformen oder Suchmaschinen (VLOPS/ VLOSEs) umsetzbar zu machen. Gleichzeitig enden mit der Verabschiedung die Zeiten, in denen Datenzugang von persönlichen Kontakten oder dem Wohlwollen oft amerikanischer Plattformen, wie Meta, X oder Google, oder abhing.
Da der DA im Juli verabschiedet wurde, wird er voraussichtlich im vierten Quartal 2025 in Kraft treten – und das bedeutet: Es ist Zeit zu liefern – für alle Beteiligten: die Koordinatoren für digitale Dienste (Digital Services Coordinators, DSCs) müssen sich bereit machen, künftig Datenzugangsprozesse zu überwachen und über weite Teile anzuleiten, Forschende müssen Anträge stellen und strenge Anforderungen erfüllen, um verantwortungsvollen Umgang mit den erhaltenen Daten zu demonstrieren; und die Plattformen müssen die Vorgaben konstruktiv umsetzen und beweisen, dass sie bereit sind, im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.
Aufsichtsbehörden: Reibungslose und faire Verfahren sicherstellen
Die Europäische Kommission hat geliefert, indem sie mit dem DA das vorgesehene Verfahren, mit dem Forschende Datenzugang erhalten können, detailliert beschrieben hat. Die zentrale Schnittstelle hierfür bietet das Data Access Portal, das bereits von der Kommission online veröffentlicht wurde.
Hauptsächlich stärkt die Kommission mit dem DA allerdings die Rolle der DSCs. Die Hauptverantwortung wird dabei der Coimisiún na Meán, der irischen Aufsichtsbehörde und DSC am Niederlassungsort der meisten VLOPs/VLOSEs in der EU – darunter Meta, X, Tiktok und Google – zukommen, da diese über Forschungsanträge befinden und im Falle einer Annahme mit den Plattformen in Kontakt treten muss, um die Bedingungen des Datenzugangs festzulegen beziehungsweise auszuhandeln.
Insgesamt darf der Prozess des Datenzugangs von Antragsstellung bis zur finalen Entscheidung – inklusive aller Prüf-, Änderungs- und Mediationsverfahren — laut DA maximal 175 Werktage in Anspruch nehmen. Forschende müssen im schlimmsten Fall also bis zu neun Monate auf Datenzugang warten, weshalb es wohl noch etwas dauern wird, bis erste Forschungsergebnisse auf Basis dieses Datenzugangs vorliegen. Andererseits können nun Forschende aber auch besser planen, wann und wie sie Zugangsanträge für Forschungsprojekte oder Drittmittelanträge stellen.
Auf welchem Weg die Wissenschaft dabei Daten erhält, wird ebenfalls durch die DSCs festgelegt. Der DA betont dabei durchgehend, dass alle rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen im Verhältnis zu den Risiken stehen müssen – sowohl in Bezug auf den Datenschutz der Nutzer:innen als auch auf die Sicherheitsinteressen und Geschäftsgeheimnisse der Plattformen. DSCs stehen also vor der Herausforderung, eine Balance zwischen diesen Interessen und zugänglichem Datenzugang, der so einfach wie möglich und so sicher wie nötig ist, zu schaffen.
Wissenschaft: Verantwortungsvolle Forschung zu systemischen Risiken
Der DA nimmt Forschende ebenfalls in die Pflicht. Ihre Hauptverantwortung ist es, in erster Linie überhaupt Anträge auf Datenzugang zu stellen. Dass das System neu ist und dementsprechend nicht ohne Probleme funktionieren wird, ist klar – und dennoch muss es mit realen Anträgen genutzt und auf diesem Weg getestet werden. Forschungsteams sollten jetzt gemeinsam klären, welche systemischen Risiken sie analysieren möchten – und entsprechende Anträge vorbereiten.
Auch müssen geeignete Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit den beantragten Daten geschaffen werden. So setzt der DA eine Reihe von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen als Bedingungen für Datenzugang. Diese Standards sind essentiell, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Forschung zu wahren, stellen jedoch gleichzeitig eine erhebliche Herausforderung für einige Forschungsteams dar – insbesondere wenn ihnen das entsprechende Fachwissen oder die institutionelle Unterstützung in diesem Bereich fehlt. Hier müssen Forschende, Institutionen und Fördergeber zeigen, dass sie diesen Ansprüchen gewachsen sind.
Es ist außerdem bemerkenswert, dass der DA Datenzugang auf Basis des DSA explizit nicht auf bestimmte Weltregionen beschränkt. Solange Einzelpersonen oder Forschungsgruppen die Zugangsvoraussetzungen gemäß Artikel 40(8) DSA erfüllen – und die Daten ausschließlich zur Erforschung systemischer Risiken innerhalb der EU sowie entsprechender Minderungsmaßnahmen verwenden – steht ihnen die Antragstellung offen. Mit dieser Möglichkeit vermeidet die EU die Entstehung eines abgeschotteten Forschungsdatensilos – wie es in der Vergangenheit durch selektive Plattformkooperationen in den USA der Fall war – und sendet zugleich ein starkes Signal an eine offene, globale Forschungslandschaft. Dennoch wird der Zugang für viele Forschende außerhalb Europas nur in Zusammenarbeit mit starken europäischen Partnerinstitutionen möglich sein. Der Moment, um europäische Forschungsnetzwerke auszubauen und global zugänglich zu machen, ist also spätestens jetzt gekommen.
Plattformen: Konstruktive Mitarbeit erforderlich
Auch die Plattformen werden nun liefern müssen. Der DSA und durch den DA vorgenommene Spezifizierungen werden von VLOPS/VLOSEs sicherlich als Belastung wahrgenommen in einem ohnehin schon angespannten Verhältnis mit Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Nichtsdestotrotz sollte das übergeordnete Ziel ein gemeinsames sein: Plattformen sollen ihre Nutzer:innen und die Demokratie in der Union vor Risiken schützen, anstatt sie diesen auszusetzen.
Damit Forschende überhaupt einschätzen können, welche Daten initial zugänglich sind und wie, verpflichtet der DA Plattformen zu umfassenden Transparenzpflichten: Dass sie Datenkataloge für Forschende zugänglich machen müssen, verspricht, die Blackboxes nun ein weiteres Stück zu öffnen. Da VLOPS/VLOSEs in der Vergangenheit, zum Beispiel bei den Risikoberichten, hinter den Erwartungen an ihre Auskunftspflichten zurückgeblieben sind, ist es umso wichtiger für sie zu zeigen, dass sie Transparenz gegenüber Forschenden ernst nehmen und aussagekräftige Datenkataloge veröffentlichen.
Der DA räumt VLOPS/VLOSEs zudem das Recht ein, Änderungsanträge und Mediationsverfahren anzustrengen. Auch wenn diese Regelung Plattformen die Möglichkeit gibt, das Verfahren zeitlich maximal auszureizen, könnten sie ebenso den entgegengesetzten Weg gehen – also auf Änderungs- und Mediationsanträge verzichten. Das würde nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Forschung unterstützen, die den Plattformen wiederum hilft, sichere und bessere Produkte zu entwickeln.
Forschungsdatenzugang: Bald auch in Ihrem Mitgliedsstaat
Neben klaren Regelungen stützt sich der delegierte Rechtsakt für den gesamten Datenzugangsprozess maßgeblich auf das Vertrauensprinzip: Vertrauen darauf, dass Plattformen hilfreiche Dokumentation und hochwertige Daten bereitstellen; Vertrauen darauf, dass Forschende die Interessen der Nutzer:innen – und letztlich auch der Plattformen selbst – schützen; und Vertrauen darauf, dass die DSCs ihrer Rolle als unabhängige Aufsichtsinstanzen gerecht werden. Die Aufgaben sind klar verteilt. Jetzt ist Zeit, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen und zu liefern.
Jakob Ohme leitet die interdisziplinäre Forschungsgruppe Digital News Dynamics am Weizenbaum-Institut, die den Einfluss und die Verbreitung von professionellem Journalismus auf digitalen Plattformen im Vergleich zu anderen Quellen wie Influencern oder Künstlicher Intelligenz untersucht.
Lukas Seiling ist seit Mai 2024 für die Koordination des #DSA40 Data Access Collaboratory, einem Kooperationsprojket zwischen der European New School of Digital Studies (ENS) und des Weizenbaum-Instituts, verantwortlich.
Ulrike Klinger ist Professorin für Digitale Demokratie an der European New School for Digital Studies an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und assoziierte Forscherin am Weizenbaum Institut für die Vernetzte Gesellschaft. Gemeinsam mit Jakob Ohme hat sie ein Netzwerk-Projekt zum DSA-Datenzugang, das „DSA 40 Data Access Collaboratory“, gegründet. Sie ist Mitglied im Beirat des Digital Services Coordinator.
Claes Holger de Vreese ist Professor an der Universität Amsterdam mit einem Schwerpunkt auf KI, Medien und Demokratie. Außerdem hat er den Lehrstuhl für politische Kommunikation an der Amsterdam School of Communication Research an der Universität inne.
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