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Standpunkte Altmaiers wichtiger Rückzug bei der Netzreform

Robert Busch, Geschäftsführer Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Robert Busch, Geschäftsführer Bundesverband Neue Energiewirtschaft Foto: BNE

Gut, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier die schon weit fortgeschrittene Reform der Stromnetzregeln erst einmal gestoppt hat, schreibt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE, zur Rücknahme des SteuVerG. Der Blick sollte sich seiner Ansicht nach nun auf eine grundsätzliche Reform und die Beseitigung von Hürden für Flexibilität richten – auch bei den Netzbetreibern.

von Robert Busch

veröffentlicht am 29.01.2021

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Die Bekanntgabe des überstürzten Rückzugs nach dem Versand des Entwurfs war ein – zumindest für Deutschland – ungewöhnlicher Vorgang. So eigentümlich die Form, so richtig war doch die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, den Gesetzentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) zurückzuziehen.

Denn das Gesetz würde nicht nur die Elektrifizierung der Mobilität torpedieren, sondern wäre auch für Wärmewende und neue Energiewirtschaft sehr nachteilig gewesen – nicht zuletzt die betroffenen Stromkunden hätten massive Nachteile gehabt. Und dass die Flexibilität der Kunden „sehr viel werthaltiger im Markt“ verwendbar ist, hat auch die Netzbetreiberseite zuletzt durch Christoph Müller von Netze BW an dieser Stelle betont.

Dabei ist es ja richtig und wichtig, die Nutzung der Flexibilität der Verbraucher zu regeln. Nur, der Gesetzentwurf ging in die vollkommen falsche Richtung und hätte die Flexibilität im Stromsystem verringert statt erhöht. Das Kernproblem des Gesetzesvorschlags ist, dass ein viel zu großer Teil der Flexibilität der Kunden in einem überkomplexen System geblockt wird. Der Netzbetreiber hätte mit dem Gesetz das Recht erhalten, jeden Tag zwei Stunden lang die Leistung der steuerbaren Anlage des Kunden um einen vereinbarten Wert abzusenken (auch länger, wenn nur teilweise abgesenkt wird).

Das Flexibilitätspotenzial des Kunden wäre damit dauerhaft aus dem Markt genommen. Die Verbraucher würden dann nur noch begrenzt auf ein schwankendes Angebot der Erzeugung reagieren können – das ist das Gegenteil von dem, was die Energiewende braucht, und was das BMWi in besseren Tagen auch selbst für richtig hielt. Die Folge: Erneuerbare Erzeugungsanlagen müssten noch stärker als bisher unnötig abgeregelt werden, was wiederum weitere Kosten verursacht und bereits bezahlten erneuerbaren Strom verschwendet. Auch die Entschlossenheit zum bedarfsgerechten Ausbau als dem eigentlichen Mittel der Wahl wird durch ein derartig restriktives Abwürgen des Bedarfes nicht gerade gefördert.

First things first – Netzentgeltsystem überarbeiten

Bei der Preisgestaltung für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hat man sich wider besseres Wissen im Wesentlichen an die bestehenden Entgeltstrukturen angelehnt und den Netzbetreibern einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt, die neuen Netzentgelte festzulegen. Und das vor dem Hintergrund, dass Netzbetreiber auch eigene Interessen haben, wenn es um die Frage des Netzausbaus geht. Sie können zum Beispiel ihre Effizienzwerte in der Anreizregulierung verbessern, wenn der Verbrauch steigt, ohne dass das Netz ausgebaut wird. Die Netzbetreiber hätten damit einen Anreiz, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu optimieren. Von den weiteren Versuchungen innerhalb der nach wie vor weitgehend unzureichend durch Unbundling sauber aufgestellten Altversorger ganz zu schweigen.

Zudem fehlen die technischen Voraussetzungen, die eine Steuerung überhaupt erst ermöglichen könnten. Diese technische Infrastruktur soll im Smart-Meter-Gateway verwirklicht werden. Doch ist die hierfür notwendige Standardisierung der technischen Lösung massiv im Verzug und noch lange nicht abgeschlossen. Es wird noch Jahre dauern, bis die notwendigen Geräte mit den hierfür erforderlichen Funktionen verfügbar sind. Denn die Digitalisierung der Energiewirtschaft reibt sich weiter an veralteten und totregulierten Mess- und Datenübermittlungskonzepten auf, die darüber hinaus notwendigen zertifizierten Steuerungsgeräte sind bis auf weiteres nicht zu erwarten.

Zum anderen wissen seit Jahren sowohl das BMWi als auch die gesamte Branche, dass es zunächst dringend ein neues zukunftsfähiges Netzentgeltsystem braucht, welches Verursachungsgerechtigkeit, Flexibilitätserhöhung und Prosumerschaft sinnvoll vereint. Nun ist es vom Wissen über das Wollen hin zum Tun ein weiter Weg.

Auch der zurückgezogene Entwurf beschreitet ihn nicht. Er kreiert stattdessen eine erratische Notbremse, die das überholte Netzentgeltsystem ohne Not verfestigt und die wichtigste Aufgabe, die Erhöhung der Flexibilität, für die Zukunft dauerhaft massiv behindert. Ebenso lange wird auch die Einrichtung der dazu ebenfalls notwendigen, bisher nichtexistierenden Netzzustandsüberwachung auf Seiten der Netzbetreiber benötigen.

Eingriffe in die Bilanzkreise

Der Gesetzentwurf sah einen direkten Durchgriff des Steuersignals des Netzbetreiber an die Kundenanlage vor. Dies bedeutet, dass der Eingriff des Netzbetreibers den Stromverbrauch unmittelbar beeinflusst. Die Verantwortung für die Lieferung an den Kunden hat allerdings nicht der Netzbetreiber, sondern der Bilanzkreisverantwortliche. Dieser muss zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die von den Kunden verbrauchten Mengen in genau dieser Höhe auch durch Erzeugung gedeckt sind, Abweichungen werden finanziell sanktioniert. Die Netzbetreiber sollen nicht einmal die Schaltungen ankündigen müssen, so dass die Bilanzkreisverantwortlichen noch die Chance hätten, die Abweichungen zu verhindern. Man hätte damit genau den Fehler des früheren Einspeisemanagements bei erneuerbaren Energien wiederholt, den man gerade erst mit der Eingliederung ins Redispatch korrigiert hat.

Der Gesetzentwurf hätte also zusammengefasst allein weit vorweggenommene Netzbetreiberinteressen bedient, indem er ihnen den aufkeimenden Flexibilitätsmarkt geopfert hätte. Dabei ist es längst überfällig, dass die Verteilnetzbetreiber zuerst ihre Hausaufgaben machen und den Betriebszustand des Verteilnetzes in Echtzeit erfassen. Erst dann kann überhaupt die Notwendigkeit der Eingriffe aus dem Monopolbereich seriös beurteilt werden

Seine Hausaufgaben sollte auch das BMWi erledigen: Die Netzentgeltstruktur reformieren, eine zeitgemäße Digitalisierung ermöglichen und ein Anreizmodell entwickeln, das die wettbewerbliche Flexibilität in den Verteilnetzen freisetzt. Der BNE hat hierzu mit seinem Quotenmodell einen detaillierten Vorschlag erarbeitet.

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