Windenergie : BauGB-Novelle erschwert Repowering
Planungs- und Investitionssicherheit fußen auf einem stabilen Rechtsrahmen, der sich nicht sprunghaft ändert. Die Änderungen beim Repowering von Windenergieanlagen mit dem Kabinettsbeschluss zur BauGB-Novelle stellen einen Bruch mit dem bisherigen Rahmen dar, bedauert Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Branchenverbandes BWE.
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Moderne Windenergieanlagen können den Stromertrag auf der gleichen Fläche mindestens verdreifachen. Das sogenannte Repowering ist ein Paradebeispiel für Flächeneffizienz. Deshalb ist der Ersatz von in die Jahre gekommenen Windenergieanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen am selben Standort in mehrfacher Hinsicht ein Win-Win-Projekt.
Die Menschen vor Ort profitieren davon, denn die neue Anlage bringt höhere Einnahmen für die Gemeindekasse. Der bereits vorhandene Netzanschluss sowie die Zuwegungen lassen sich meist weiternutzen. Das Genehmigungsverfahren ist schlanker und damit schneller. Schließlich sind höhere Anlagen besser für den Artenschutz, da unteren Rotorblattspitzen moderner Anlagen inzwischen deutlich oberhalb der Flugrouten der meisten Vogel- und Fledermausarten liegen. Etwa ein Drittel der Windenergieprojekte werden inzwischen als Repowering umgesetzt, Tendenz steigend.
Gerade weil es so viele Vorteile hat, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren gezielt planungsrechtliche Erleichterungen für das Repowering von Windenergieanlagen im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen.
Was will die BauGB-Novelle?
Für das Repowering sollen künftig striktere Regeln gelten. Außerhalb von Windenergiegebieten gilt jetzt mit dem Abstand zwei Mal der Höhe und einer Frist von 48 Monaten eine klare Definition. Wenn die Altanlage jedoch in einem Windenergiegebiet steht, darf diese nur innerhalb des jeweiligen Windenergiegebiets ersetzt werden, das sogenannte Herausrepowern soll ausgeschlossen sein.
Die geplanten Änderungen werfen neue Fragen auf. Der Gesetzgeber greift damit ad hoc in einen laufenden Transformationsprozess ein und schafft erneut Verunsicherung. Die bereits bestehenden Widersprüche zwischen BauGB, Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden nicht beseitigt. Aus gutem Grund fordert der BWE seit langem eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere eine Anpassung der Abstandsvorgaben.
Flexibilität der Flächennutzung geht verloren: Von dem bislang zulässigen Herausrepowern aus Windenergiegebieten wird nicht flächendeckend Gebrauch gemacht. Erfolgt ein Herausrepowern, geschieht dies regelmäßig aus nachvollziehbaren Gründen: Denn viele ältere Windenergiegebiete wurden auf Grundlage deutlich kleinerer Anlagendimensionen ausgewiesen und umschließen die Bestandsanlagen entsprechend eng. Mit den heutigen Anlagengenerationen ist ein Repowering innerhalb dieser historischen Gebietszuschnitte häufig erschwert oder sogar unmöglich.
In solchen Fällen kann die Verlagerung von Anlagenstandorten außerhalb der bisherigen Gebietsgrenzen eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Repowering darstellen. Fällt die Möglichkeit des Herausrepowerns nun weg, drohen wirtschaftlich sinnvolle Projekte zu scheitern. Dies steht im Widerspruch zum politischen Ziel eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie und zu den aktuellen europäischen Bestrebungen, Repowering besonders zu fördern.
Insgesamt die falsche Richtung
Hinzu kommt, dass die Eignung von Windenergiegebieten nicht allein durch ihre räumliche Ausdehnung bestimmt wird. Ebenso entscheidend sind die manchmal innerhalb der Gebiete geltenden Beschränkungen, insbesondere Höhenbegrenzungen. Gerade bei Repoweringvorhaben sind Höhenbegrenzungen seit jeher von zentraler Bedeutung, weil sie den Ersatz älterer Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen erschweren oder verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es kontraproduktiv, dass das BauGB künftig sogar die Anrechnung höhenbeschränkter Gebiete auf die Flächenbeitragswerte ermöglichen soll. Dies schafft lediglich rechnerische Flächenpotenziale, ohne tatsächlich geeignete Ausbauflächen bereitzustellen.
Positiv ist eine notwendige Klarstellung: Immerhin ist im Entwurf eine gesetzlich neu aufgenommene Regelung enthalten, dass beim Rückbau von Altanlagen Pfahlgründungen nicht entfernt werden müssen: Das ist eine richtige Entscheidung und schafft die nötige Rechtssicherheit. Trotzdem gehen die neuen Regelungen jedoch insgesamt in die falsche Richtung: Sie erschweren das Repowering spürbar, obwohl gerade diese Form des Windenergieausbaus durch effiziente Flächennutzung und schnelle Genehmigungsverfahren einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leistet.
Wolfram Axthelm ist Agraringenieur, Diplom-Betriebswirt und ehemaliger Sprecher der CDU Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2017 ist er Geschäftsführer im Bundesverband WindEnergie.
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