Redispatchvorbehalt : Das Ausbremsen des Erneuerbaren-Ausbaus ist unverhältnismäßig
Die Erneuerbaren-Branche und die Bundesländer kritisieren den Redispatchvorbehalt im Netzpaket. Die Finanzierbarkeit von EE-Anlagen ist bedroht. Das BMWE unter Ministerin Katherina Reiche zeigt sich davon unbeeindruckt. Nach Überzeugung von Lothar Schulze vom Wirtschaftsverband Windkraftwerke ist ein derart schwerer Eingriff nicht nur gefährlich für die heimische und sichere Energieversorgung, sondern auch in der Begründung unhaltbar und unverhältnismäßig.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Durch ein kostengünstiges und kurzfristig umsetzbares Maßnahmenbündel lässt sich die Transportkapazität des Stromnetzes deutlich steigern. Neben einer Reihe von technischen Maßnahmen, Verstärkungen und Ertüchtigungen sind dabei online Netzsicherheitsassistenzsysteme sowie das dadurch ermöglichte kurative n-1 – Prinzip der entscheidende Ansatzpunkt. Die Begründung des Redispatchvorbehalts mit begrenzten Kapazitäten fällt damit in sich zusammen. Zudem sind die Kosten für die Erstattung der Abregelungen mit 0,1 Cent/kWh bezogen auf die Stromerzeugung in Deutschland marginal und der Redispatchvorbehalt daher unverhältnismäßig.
Trifft die Behauptung der erreichten Kapazitätsgrenze des Stromnetzes zu? Nein, denn technisch anerkannte Möglichkeiten für eine Kapazitätssteigerung im Stromnetz werden zurzeit nur ansatzweise eingesetzt.
Obwohl die technischen Maßnahmen für eine höhere Auslastung – beschrieben etwa in der 2024 veröffentlichten VDE-ETG-Studie „Höherauslastung von Betriebsmitteln im Netz der Energiewende“ – weitgehend dem Stand der Technik entsprechen und seit langem bekannt sind, setzt laut aktuellem Bericht der Bundesnetzagentur zu Auslastung und Betrieb des Verteilernetzes nur ein Bruchteil der Verteilnetzbetreiber einzelne technische Maßnahmen zur höheren Auslastung der bestehenden Netze um.
Der WVW hat bereits im Jahr 2019 mit der Studie „Innovative Lösungsansätze zur zeitnahen Überbrückung von Netzengpässen für die ungehinderte Integration von EE-Erzeugern“ auf die Möglichkeiten der Optimierung des Stromnetzes hingewiesen. Leider ist seitdem viel zu wenig und nur ansatzweise umgesetzt worden, obwohl die Netzbetreiber gemäß EnWG zum NOVA-Prinzip (Netze optimieren vor Ausbauen) verpflichtet sind. Die Thematik ist heute mindestens so aktuell wie vor sieben Jahren und der Handlungsbedarf wesentlich höher.
Das Netz kann viel mehr
Darum geht es: Mit einem sehr schnell umsetzbaren Maßnahmenbündel von technischen Optimierungen, das keiner neuen Planfeststellungsverfahren und zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren bedarf, lässt sich die Transport- und Verteilkapazität des bestehenden Stromnetzes um mindestens 50 Prozent erhöhen bei gleichzeitiger Senkung der Redispatchkosten auf ein Minimum sowie einer Reduktion des erforderlichen Netzausbaus und der damit verbundenen Kosten um 40 bis 60 Prozent (so Prof. Dr. Istvan Erlich, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Elektrische Anlagen und Netze an der Universität Duisburg-Essen, der im Jahr 2018 verstarb).
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören zu diesen technischen Optimierungen:
1. Flächendeckendes Freileitungsmonitoring (FLM) auf der Übertragungs- und Verteilnetzebene und der Einsatz von Hochtemperatur-Leiterseilen: Witterungsabhängige Erhöhung der Strommenge um 50 Prozent! Die Kosten sind äußerst gering und umlagefähig auf die Netzentgelte. Zeitaufwändige Planfeststellungsverfahren sind hierfür nicht erforderlich.
2. Online-Netzsicherheitsassistenzsysteme (Online Dynamic Security Assessment, DSA) ermöglichen eine kurative Netzführung, wodurch ein Eingriff in die Netzsteuerung erst dann erfolgt, wenn ein Problem konkret erkennbar wird. Sie ersetzen die bisherige ineffektiv über pauschale Regelungen und Redundanzen (n-1) präventiv geführte Netzsteuerung und erhöhen die Stromdurchleitungskapazität. DSA erfordert keine neuen Genehmigungen, ist schnell umsetzbar und im Vergleich zum Netzausbau erheblich kostengünstiger.
3. Transportfähige Phasenschiebertransformatoren (PST) ermöglichen flexible Umleitungen des Leistungsflusses zur Verhinderung von Überlastungen einzelner Leitungen. Als weitere Optimierungsmaßnahmen zur Kostenreduktion sowie zur Steigerung der Effizienz der Netzführung und der Integration der Erneuerbaren Energien in das Stromnetz kommen laut Prof. Dr. Rainer Krebs, ehemaliger Leiter der Beratungseinheit für den Betrieb und Schutz von Stromnetzen in der Siemens-Division-Energy Management, auf dem Parlamentarischen Abend des WVW am 23. April 2024 in Berlin, folgende Maßnahmen in Betracht:
- Gemeinsame Netzleitwarte mit systemischer Steuerung der regelbaren Betriebsmittel über alle vier Regelzonen des Übertragungsnetzes.
- Digitalisierung sämtlicher Schaltanlagen im Übertragungsnetz und in den Mittelspannungsnetzen.
- Beschleunigter PMU-Roll-Out (Phasor Measurement Units) für alle Schaltanlagen. Diese Units liefern Echtzeitdaten über den gesamten Netzzustand und schaffen damit die Grundlage für die effektive Vermeidung von Netzüberlastungen.
- Flexibilisierung der starren Netzstrukturen durch die Nutzung der Systemdienstleistungen durch Leistungselektronik in Erneuerbare-Energie-Anlagen zur Stabilisierung der Netze und zur Steuerung der Lastflüsse im Netz.
- Beschleunigung des Ausbaus der Messtechnik in der Niederspannung einschließlich des Smartmeter-Rollouts.
Die Kombination dieser Maßnahmen steigert die Transport- und Verteilungskapazität des Stromnetzes um mindestens 50 Prozent und ermöglicht den ungebremsten Ausbau der Erneuerbaren Energie bei gleichzeitiger Wahrung der Netzstabilität.
Der Begründung des Redispatchvorbehalts mit angeblich begrenzenden Netzkapazitäten ist damit die Grundlage entzogen. Die sogenannte „Synchronisierung“ des Ausbautempos der Erneuerbaren Energien an den verzögerten konventionellen Netzausbau ist aus technischer Sicht weder haltbar noch notwendig. Der weitere Ausbau der EE muss nicht wegen des verzögerten Stromnetzausbaus gebremst werden.
Marginaler Kostenanteil keine valide Begründung
Wie relevant ist die theoretisch einzusparende Erstattung von Redispatch-Abregelungen bei EE-Erzeugern angesichts von marginalen Kosten für Redispatch-Abregelungen von EE–Erzeugern von 0,1 Cent pro kWh Stromerzeugung?
Gemäß der Antwort des BMWE auf die Frage Nr. 03/0176 vom 17. März 2026 betrug der finanzielle Ausgleich für Redispatch-Abregelungen an die EE-Anlagenbetreiber im Jahr 2025 434,53 Millionen Euro. Bezogen auf die insgesamt realisierte Stromerzeugung im Jahr 2026, laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 05. Januar 2026 437,6 TWh (Terawattstunden, 1 TWh = 1 Milliarde Kilowattstunden, kWh).
Bezogen auf eine Kilowattstunde Strom betrug der finanzielle Ausgleich für Redispatch-Abregelungen an die EE-Anlagenbetreiber im Jahr 2025 somit genau 0,1 Cent/kWh. Es ist nach Einschätzung des WVW vollkommen unverhältnismäßig, aus diesem marginalen Kostenanteil einen Bedarf für das Bremsen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien abzuleiten.
Zumal der finanzielle Ausgleich für Redispatch-Abregelungen an die EE-Anlagenbetreiber in den vergangenen drei Jahren um 25 Prozent von 580,39 Millionen Euro auf 434,53 Millionen Euro gesunken ist.
Hohe Risiken für Standort, Wirtschaftskraft, Klimaziele
Gemäß einer Untersuchung von Enervis im Auftrag von Green Planet Energy befinden sich circa 45 Prozent der geplanten und in den kommenden 3–5 Jahren umsetzbaren Windenergieprojekte in Gebieten mit einer Redispatch-Abregelung von > 3 Prozent und damit in potenziell kapazitätslimitierten Netzabschnitten. Windenergievorhaben mit 23 Gigawatt und einem Investitionsvolumen von 40 Milliarden Euro wären durch den Redispatchvorbehalt gefährdet.
Bei Einführung des Redispatchvorbehalts drohen ein Fadenriss, enorme Verluste bei den aktuell circa 100.000 Arbeitsplätzen im Bereich der Windenergie und der Wegfall der durch die Windenergie ausgelösten Wertschöpfung in Höhe von mehr als 25 Milliarden Euro pro Jahr (gemäß der durch das Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Studie „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“).
Dieser Verlust von Wirtschaftskraft, Wertschöpfung und industrieller Perspektive, gerade auch für den Export in den wachsenden Weltmarkt, muss unbedingt vermieden werden. Nach der Solarenergie darf Deutschland nicht erneut eine wachsende Branche durch eine rückwärtsgewandte Industriepolitik verlieren!
Die Folgen des Redispatchvorbehalts würden auch die Erreichung der Klimaziele in Gefahr bringen, die angesichts der fehlenden Impulse in den Bereichen Gebäude und Verkehr ohnehin kaum zu erreichen sind.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden