Erdgas : Die Gasbohrungen vor Borkum sind rechtswidrig
Die umstrittenen Gasbohrungen vor Borkum schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Ein Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden soll die Förderung ermöglichen – das öffnet der Suche nach weiteren Gasvorkommen Tür und Tor. Die parlamentarischen Institutionen sind verpflichtet, das Vorhaben noch zu verhindern, schreibt Anike Peters, Energieexpertin bei Greenpeace. Ein aktuelles Rechtsgutachten stuft den Vertrag als völkerrechtswidrig ein.
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Ihre eigenwillige Interpretation des Energiewende-Monitoringberichts macht deutlich: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verfolgt bei der Energiewende einen Kurs, der die Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz aufs Spiel setzt. Insbesondere, was ihre Pläne zu fossilem Gas angeht.
Für eine unabhängige und saubere Energieversorgung ist aber eine schnellere Energiewende nötig, ohne Lebenserhaltungsmaßnahmen für die fossile Industrie. Um die schlimmsten Folgen der Klimakrise noch einzudämmen, müssen Deutschland und die EU bis spätestens 2035 aus der Förderung und Nutzung von Erdgas aussteigen. Neue Gaskraftwerke und Gasbohrungen wie in der Nordsee vor Borkum ketten uns an alte Abhängigkeiten von schmutzigen Energieträgern.
Aktuell bereitet die Bundesregierung der Gasbohrung vor Borkum den Weg. Bereits Anfang Juli stimmte das Kabinett dem sogenannten Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zu. Es ist die Voraussetzung für die grenzübergreifende Gasausbeutung. Mittlerweile hat die Bundesregierung das Gasabkommen unterzeichnet, obwohl noch längst keine Rechtssicherheit herrscht. Gegen alle von deutschen Behörden erlassenen Genehmigungen sind Klagen anhängig. Das ist kein rechtssicheres Vorgehen. Die Vorgängerregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte darum sinnvollerweise angekündigt, den Ausgang der Gerichtsverfahren abzuwarten.
Verstoß gegen Grundgesetz und Völkerrecht
Ermöglicht werden die Bohrungen durch einen völkerrechtlichen Vertrag, das sogenannte Unitarisierungsabkommen. Es ist die Voraussetzung, um neue Gasvorkommen zu erschließen, weil eine grenzüberschreitende Förderung ohne deutsche Zustimmung völkerrechtlich ausgeschlossen wäre. Damit es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch ein dazugehöriges Vertragsgesetz verabschieden. Das Unitarisierungsabkommen verstößt allerdings gegen Völkerrecht und Grundgesetz, so ein aktuelles Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen im Auftrag von Greenpeace.
Denn die Erschließung neuer fossiler Öl- und Gasvorkommen ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Temperaturzielen des Pariser Klimaabkommens unvereinbar. Zuletzt hat dies das niederländische Berufungsgericht im aufsehenerregenden Verfahren gegen den Shell-Konzern deutlich gemacht. Shell hatte 2021 gegen ein Urteil Berufung eingelegt, seine CO2-Emissionen stark zu reduzieren und bekam Recht. Das Gericht sah das Unternehmen dennoch in der Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen, mit ebenjener Begründung.
Auch das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a des Grundgesetzes verbietet sämtliche Handlungen, die mit den Temperaturzielen des Pariser Übereinkommens unvereinbar sind. Nach aktueller internationaler Rechtsprechung liegt außerdem ein Verstoß gegen die Pflicht aus dem Völkerrecht vor, dauerhafte Schäden für Klima und Umwelt zu vermeiden.
Besonders besorgniserregend: Das Abkommen ermöglicht nicht nur das aktuelle Fördervorhaben N05-A, in der Folge wäre eine unbegrenzte Anzahl an Erdgasbohrungen im Grenzgebiet zwischen Deutschland und den Niederlanden im Bereich des Festlandsockels möglich.
Parlamentarier:innen müssen Reißleine ziehen
Bundestag und Bundesrat können eine Ratifizierung des Gasabkommens und damit die grenzübergreifende Gasausbeutung noch verhindern; der parlamentarische Prozess sieht diese Möglichkeit vor. Die Parlamentarier:innen sollten davon dringend Gebrauch machen – für ihr Gewissen und die Zukunft ihrer Kinder: Wer dem Vertragsgesetz für das Gasabkommen zustimmt, handelt weder im Sinne des Klimaschutzes noch des Grundgesetzes, dem jede und jeder gewählte Abgeordnete in Deutschland verpflichtet ist.
Nur Gerichte und die Abgeordneten können die überflüssige Gasbohrung noch verhindern und dem lange währenden Streit ein Ende setzen. Schon längst schafft der niederländische Gaskonzern One Dyas in unmittelbarer Nähe zum Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer Fakten: Die Gasplattform ist installiert, auf niederländischer Seite hat die Förderung testweise bereits begonnen
Die Meeresumwelt leidet. In unmittelbarer Nähe zu Bohrstelle und Kabeltrasse hat Greenpeace schützenswerte Steinriffe entdeckt und dokumentiert. Sedimenteinträge, Erschütterungen beim Bohren sowie giftige Schwermetalle und andere Schadstoffe aus der Gasförderung gefährden diesen einzigartigen Lebensraum und können ihn zerstören. Vor Borkum, im Naturschutzgebiet Riffgrund, befindet sich außerdem die Kinderstube der Schweinswale. Lärm und Umweltgifte drohen die Schweinswalpopulation weiter zu minimieren.
Veränderte Ausgangslage macht Neubewertung notwendig
In schnelllebigen und sich verändernden Ausgangsbedingungen sollten weder vor Jahrzehnten für sinnvoll erachtete Autobahnprojekte ohne neue Überprüfung gebaut, noch im Krisenmodus für notwendig erachtete Gasprojekte übereilt umgesetzt werden. Die Gasbohrung vor Borkum beruht auf der Prämisse einer Erdgasmangellage in Deutschland. Mit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit einhergehenden angespannten Gasliefersituation wurden sowohl im Bund als auch auf Landesebene die Klimaschutzbedenken gegenüber neuen Gasprojekten verworfen.
Doch heute, kurz vor dem vierten Winter seit Kriegsbeginn und nach Beendigung der im Krisenmodus ausgerufenen Gasmangellage, muss diese Situation neu bewertet werden. Der einzige Schluss, der zum jetzigen Zeitpunkt gezogen werden kann, ist, dass die Gasversorgung für Deutschland gesichert ist und es kein Gas aus der Nordsee vor Borkum braucht. Zumal das Gas aus der Nordsee vor Borkum zur Versorgungssicherheit auch nur einen verschwindend geringen Beitrag leisten könnte.
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