Planungs- und Genehmigungsverfahren : Ein überragendes öffentliches Interesse am Straßenbau ist nicht zu rechtfertigen

Franziska Heß
Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Auf Druck des Verkehrsministers wird der Bundestag heute das „überragende öffentliche Interesse“ am Bau von Straßen und Flughäfen gesetzlich festschreiben. Bei objektiver Betrachtung ist das nicht zu rechtfertigen, meint die Fachanwältin Franziska Heß, weil der weitere Ausbau dieser Infrastrukturen nicht der Lösung existentieller und Verfassungsordnungs-bedrohender Krisen dient und auch nicht erforderlich ist. Der Vorrang der Erneuerbaren-Projekte sei in Gefahr.

von Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte

veröffentlicht am

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