Erweiterte Suche

Energie & Klima

Standpunkte Eine Reform der Katastrophenvorsorge ist überfällig

Reimund Schwarze, Klimaökonom am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
Reimund Schwarze, Klimaökonom am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

Der Klimaökonom Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung fordert eine verpflichtende Katastrophenversicherung für Wohngebäude, denn Starkregenereignisse seien überall und jederzeit möglich. Ein reines Marktmodell hält er dabei für ungeeignet. Unerlässlich sei eine sozialpolitische Flankierung, schreibt der Wissenschaftler.

von Reimund Schwarze

veröffentlicht am 21.07.2021

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Trotz beschleunigter internationaler Klimaschutzanstrengungen schreitet der Klimawandel unabänderlich voran. Seine Folgen machen sich auch in Deutschland bemerkbar. Mehrjährige Dürren wechseln sich unberechenbar mit Starkniederschlägen und Sturzfluten ab, die überall in Deutschland auftreten können. Die persönliche und wirtschaftliche Existenzgefährdung durch zunehmende Extremwetterereignisse führt zu der Frage, wie die Befriedigung der wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen – sauberes Wasser und unversehrtes Wohnen – auch künftig in Deutschland gewährleistet werden kann. 

Staatliche Ad-hoc-Hilfen und Spenden im Katastrophenfall können kein Ersatz für eine soziale Grundrechtssicherung im Klimawandel sein. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat vor diesem Hintergrund eine zukunftsgerechte, soziale Naturgefahren-Absicherung zunächst einmal nur für Privatgebäude vorgeschlagen, an deren Ausarbeitung der Verfasser beteiligt war. Sozialstaatliche und private Elemente der Katastrophenvorsorge werden darin miteinander verbunden, wobei pragmatisch an Bestehendes angeknüpft und dieses sinnvoll weiterentwickelt wird. So können Eigentümer von Wohngebäuden sich schon heute gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser versichern – die Mehrheit tut es aber nicht. Dabei zeigt der europäische Vergleich, dass eine hundertprozentige Absicherung der Privatgebäude gegen diese Gefahren möglich und bezahlbar sein kann. Reformen im deutschen System der Katastrophenvorsorge sind also überfällig.

Deutschland steht bei den Vereinten Nationen im Wort

Das Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2015, das Deutschland völkerrechtlich verbindlich unterzeichnet hat, sieht Maßnahmen zur Resilienzsteigerung von Städten vor. Doch erst in diesem Jahr wurde ein nationales Kompetenzzentrum für die kommunale Vorsorge gegenüber Klimarisiken ins Leben gerufen. Das Baurecht sieht grundsätzlich Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren vor – ist aber bisher unzureichend auf sich ändernde Hochwassergefahren und vor allem Starkregen ausgerichtet. Überschwemmungsrisiken sind deutschlandweit systematisch erfasst – dasselbe kann man aber nicht für Starkregen sagen. 

Es gibt zahlreiche Informationsangebote, die die Bevölkerung für Naturgefahren sensibilisieren sollen – diese sind oft aber für Hauseigentümer wenig transparent und wenig verständlich. Für eine zukunftsgerechte soziale Naturgefahren-Absicherung brauchen wir daher vier große Änderungen:

1. Versicherungspflicht

Der Bundesgesetzgeber sollte eine „Katastrophen“-Versicherung für Wohngebäude verpflichtend machen (so wie die obligatorische Haftpflichtversicherung für Pkw). Mindestens 90 Prozent des Gebäudewertes sollten pflichtweise versichert werden, um den Versicherungsschutz effektiv und zugleich bezahlbar zu machen. Dies würde sicherstellen, dass alle großen Schäden komplett von einer Versicherung übernommen werden. Eine solche Pflicht wäre verfassungskonform, wie die früher schon von Ländern wie Sachsen und Thüringen vorgelegten (und juristisch geprüften) Modelle zeigen. Damit sozial schwache Hauseigentümer durch die Pflicht zur Prämienzahlung nicht unter unzumutbaren finanziellen Druck geraten, sollte die Einführung unterstützender öffentlicher Leistungen erwogen werden. Die Sozialpolitik stünde insoweit in einer Mitverantwortung, ein reines Marktmodell kann uns in der sich zukünftig zuspitzenden Krisenlage nicht helfen.

Ein Regelungsmodell, an das angeschlossen werden könnte, stellt das Wohngeld dar, das nicht nur Mietern, sondern auch sozial schwachen Hauseigentümern als Ausgleich für Belastungen, die mit selbst genutztem Wohnraum verbunden sind, gewährt wird. Die hierfür erforderlichen öffentlichen Mittel dürften insgesamt überschaubar bleiben, denn betroffen wären bei realistischer Betrachtungsweise nur die Eigentümer von Immobilien, die finanziell nicht in der Lage wären, die für die Naturgefahren-Versicherung erforderlichen Aufwendungen aus eigener Kraft zu tragen. Bei den geringen Prämien für dieses Modell – schätzungsweise 50 bis 200 Euro pro Jahr und Einfamilienhaus – wäre diese Unterstützung nur für wenige Eigentümer nötig. Weitere Fördermaßnahmen könnten zinsverbilligte Kredite für bauliche und mobile Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser in Gebäuden sein.

2. Resilienzstrategie

Diese Fördermaßnahmen für Wohngebäude bezüglich Prävention und „Build Back Better“ sollten in der nationalen Resilienzstrategie verankert und an die Vereinten Nationen im Rahmen des Sendai Rahmenwerks berichtet werden.

3. Baurecht

Naturgefahren sollten verstärkt im Baurecht berücksichtigt werden. Gefordert ist hier nicht nur das Bauplanungs-, sondern auch das Bauordnungsrecht. Zu denken ist hier an Pflichten zum Einbau von Rückstausicherungen oder zur erhöhten Einfassung von Kellerschächten.

4. Systematische Erfassung

Das Starkregenrisiko sollte systematisch für ganz Deutschland erfasst werden und in das Frühwarnsystem des Bundes integriert werden. Starkregen kann prinzipiell jederzeit und überall auftreten, ist daher auch schwieriger geografisch einzugrenzen als Überschwemmungsgefahren. Gerade deshalb ist es unerlässlich, die Starkregenverteilung in Deutschland laufend zu beobachten – und deren Schäden auf privater und kommunaler Ebene zu dokumentieren. Universitäten und Forschungseinrichtungen arbeiten bereits daran – auch die Versicherungswirtschaft – aber es fehlt eine nationale Plattform, die diese Ergebnisse zusammenführt und öffentlich zugänglich macht.

Mehr als 11.000 Starkregenereignisse in 18 Jahren gab es in Deutschland – das sind im Schnitt zwei Starkregenereignisse pro Landkreis und Jahr! Anders als bei den Elbe-Hochwasserschäden von 2002 und 2013, die durch Überschwemmungen ausgelöst wurden, sind Schäden durch Starkregen jederzeit und überall in Deutschland möglich; es bedarf hierfür keiner Nähe zu einem Fluss. Wir brauchen nach den erschreckenden Erfahrungen an Ahr, Erft und Rur, aber auch in Baden-Württemberg und Bayern, eine Abkehr von einer flussbezogenen hin zu einer flächigen, Niederschlagsgefahren-bezogenen Vorsorgepolitik in Deutschland.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen