Eingrenzung der Privilegierung : Energiespeicher brauchen Raum – nicht neue Hürden
Das Bauministerium will die eingeführte Privilegierung für Batteriespeicher mit der neuen Baugesetznovelle weiter einschränken. Die erneute Änderung bremst aus Sicht von Urban Windelen den Ausbau von Flexibilität aus – zum Schaden aller. Statt festen Abstandsregelungen plädiert der Bundesgeschäftsführer des Speicherverbands BVES für mehr Spielraum bei kommunalen Entscheidungen.
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Anfang April veröffentlichte das Bauministerium überraschend einen Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“. Die darin geplante Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB droht ausgerechnet einen zentralen Baustein für Flexibilität und Systemstabilität auszubremsen: Energiespeicher. Eine Privilegierungswirkung soll es für die Anlagen nur noch geben, wenn sie in einem festen Abstandskorridor zum Umspannwerk gebaut werden.
Gerade in einer geopolitisch angespannten Lage, in der Resilienz und Unabhängigkeit der Energieversorgung an Bedeutung gewinnen, setzt der Referentenentwurf das falsche Signal. Statt Planungssicherheit zu schaffen, entstehen neue Unsicherheiten, Hürden und bürokratische Hemmnisse.
Energiespeicher leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zum Energiesystem. Sie stabilisieren Netze, integrieren erneuerbare Energien und senken Systemkosten – unter anderem durch die Reduktion von Redispatchmaßnahmen und geringere Strompreisspitzen. Ihr Potenzial, jährlich mehrere Milliarden Euro an volkswirtschaftlichen Kosten einzusparen, ist erheblich. Doch diese Leistungen können nur erbracht werden, wenn Speicher auch gebaut werden können.
Ineffizienz statt Kostenersparnis
Die geplanten zusätzlichen Abstandsregelungen stehen diesem Bedarf diametral entgegen. Sie schränken verfügbare Flächen ein, verhindern effiziente Projektplanungen und erschweren insbesondere die sinnvolle Verknüpfung von Erzeugung und Speicherung an einem Standort. Damit wird ein zentraler Hebel für ein stabiles und belastbares Energiesystem geschwächt: die intelligente Integration von Infrastruktur.
Besonders kritisch ist dabei, dass diese Einschränkungen im Bauplanungsrecht erfolgen. Das Baugesetzbuch ist kein Energierecht. Systemische Herausforderungen des Energiesystems sollten aber dort geregelt werden, wo sie fachlich hingehören – und vor allem ganzheitlich gedacht werden. Ein Ansatz, der unterschiedliche Technologien und Anforderungen pauschal gleich behandelt, wird der Realität vor Ort nicht gerecht.
Zauberwort: „räumliche Nähe“
Starre Abstandsregelungen mit festen Metergrenzen gehen im Planungsalltag in den Kommunen an der Praxis vorbei. Die Gegebenheiten unterscheiden sich regional erheblich – genau darauf muss Planung reagieren können. Statt eines starren Korsetts braucht es Flexibilität. Der etablierte baurechtliche Begriff der „räumlichen Nähe“ bietet hierfür eine praxistaugliche Lösung: Er schafft Spielraum für Entscheidungen vor Ort und vermeidet unnötige Flächenverluste. Detaillierte, metergenaue Vorgaben hingegen erhöhen die Bürokratie und führen zu zusätzlicher Unsicherheit in den Genehmigungsprozessen.
Zudem müssen Fehlsteuerungen konsequent vermieden werden. Abstandsregelungen dürfen nicht pauschal angewendet werden – insbesondere nicht dort, wo Erzeugung und Speicherung sinnvoll zusammengeführt werden können, etwa an betreibereigenen Umspannwerken oder Kraftwerken. Gerade solche integrierten Lösungen sind politisch ausdrücklich gewollt und systemisch notwendig.
Zickzackkurs schafft Verunsicherung
Besonders problematisch ist, dass mit der geplanten Änderung ein erst kürzlich gesetztes politisches Signal wieder relativiert wird. Die Privilegierung von Energiespeichern im Außenbereich sollte gezielt integrierte Lösungen ermöglichen. Eine erneute Einschränkung untergräbt dieses Ziel und beschädigt das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen.
In einem internationalen Wettbewerb um Investitionen in Energieinfrastruktur kann sich Deutschland solche Unsicherheiten nicht leisten. Kapital sucht stabile und planbare Rahmenbedingungen. Werden diese nicht geboten, wandern Investitionen ab – mit direkten Folgen für Wertschöpfung, Innovation und Versorgungssicherheit. Statt Effizienzgewinnen drohen steigende Kosten.
Der zentrale Punkt ist grundsätzlicher Natur: Energiespeicher sind kein Randthema, sondern ein systemischer Baustein der Energieinfrastruktur. Wer ihren Ausbau behindert, gefährdet nicht nur die Integration erneuerbarer Energien, sondern auch die Stabilität und Wirtschaftlichkeit des gesamten Energiesystems.
Urban Windelen ist Bundesgeschäftsführer des Speicherverbands BVES.
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