Investitionssicherheit : Energiewende im Dauerumbau: Wer soll da noch durchblicken?

Melchior Schulze Brock
Melchior Schulze Brock, CEO von ENVIRIA

Bundestag, Bundesnetzagentur, Länder und Netzbetreiber ändern gleichzeitig die Regeln für Photovoltaik und Speicher, jeder nach eigenem Zeitplan. Für Unternehmen heißt das: Ob sich ein Projekt rechnet, wissen sie oft erst, wenn sie schon investiert haben. Das bremst den nötigen Ausbau, meint Melchior Schulze Brock von ENVIRIA.

von Melchior Schulze Brock, Enviria

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Wer heute in eine Solaranlage oder einen Batteriespeicher investieren will, weiß nicht, welche Bedingungen in zwei Jahren gelten. Einspeisevergütung, Netzanschluss, Netzentgelte und Marktintegration werden gleichzeitig neu verhandelt, auf vier Ebenen: im Bundestag, bei der Bundesnetzagentur, in den Ländern und bei den Netzbetreibern. Jedes dieser Verfahren folgt seiner eigenen Logik und seinem eigenen Zeitplan. Zusammen ergeben sie ein Regeldickicht, das Investitionen ausbremst.

Bund: Zwei Gesetze, viele offene Enden

Mit EEG-Novelle und Netzpaket verhandelt der Bundestag die wesentlichen Grundlagen für den Erneuerbaren-Ausbau neu. Wie wenig Zusagen dabei wert sein können, hat die Branche beim Solarpaket 1 gelernt: Die 2024 beschlossenen Verbesserungen für große Dachanlagen sind nie in Kraft getreten, weil die EU-Kommission keine beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Ihre Bedingung war ein Mechanismus zur Gewinnabschöpfung. Der kommt jetzt mit den Differenzverträgen, die Erhöhung bleibt im EEG trotzdem aus. Der Gesetzgeber nimmt damit sein eigenes Gesetz unbemerkt zurück.

Bundesnetzagentur: Grundsatzentscheidungen als Zwischenstand

Seit dem 1. Oktober gilt die MiSpeL‑Festlegung. Sie erlaubt es erstmals, Speicher mit Solar- und Netzstrom zu betreiben, ohne die EEG-Förderung vollständig zu verlieren. AgNes ordnet die Netzentgelte neu und bittet erstmals auch Erzeugungsanlagen und neue Speicher zur Kasse. Die Festlegung soll zum 1. Januar 2027 wirksam werden, die neuen Entgelte gelten ab 2029. Dynamische Netzentgelte folgen frühestens 2030, und auch das erst nach einer weiteren Festlegung. MiSpeL und AgNes verändern die Wirtschaftlichkeit von Gewerbeprojekten grundlegend. Wer kein Kapazitätsentgelt zahlen will, muss seine finale Investitionsentscheidung bis Ende 2026 treffen, also bevor die Festlegung überhaupt abgeschlossen ist.

Fertig ist damit wenig. Mit dem Netzpaket will der Bundestag die Bundesnetzagentur ermächtigen, Baukostenzuschüsse auch für Erzeugungsanlagen vorzuschreiben. Wie hoch sie ausfallen und nach welcher Methode sie berechnet werden, entscheidet die Behörde erst danach in einer eigenen Festlegung. Damit steht ein Kostenblock fest, seine Größe aber nicht. MiSpeL und AgNes sind bestenfalls ein Zwischenstand.

Länder und Netzbetreiber: Regeln je nach Standort

Was auf Bundesebene offen ist, wird vor Ort noch einmal unterschiedlich ausgelegt. Die Länder regeln ihre Solarpflichten jeweils selbst. Baden-Württemberg verlangt bei neuen Nichtwohngebäuden die Belegung von 60 Prozent der geeigneten Dachfläche, Nordrhein-Westfalen 30 Prozent der gesamten Dachfläche. Schon die Bezugsgröße ist eine andere.

Noch stärker wirken die Vorgaben der Netzbetreiber. Jeder Verteilnetzbetreiber hat seine Technischen Anschlussbedingungen. Für größere Erzeugungsanlagen und Speicher kommen individuelle Vorgaben hinzu, und die erfahren Unternehmen häufig erst mit der Antwort auf ihre Netzanschlussanfrage. Ein Beispiel ist die Rampe, also wie schnell ein Batteriespeicher seine Leistung ändern darf. Sie entscheidet darüber, ob sich ein Speicher am Markt rechnet. Eine einheitliche Methode dafür gibt es nicht. Ähnlich bei flexiblen Netzanschlüssen: Das EEG sieht sie seit 2025 vor, die Bedingungen handelt aber jedes Unternehmen mit seinem Netzbetreiber einzeln aus.

Was das für Investitionen bedeutet

In unseren Kundengesprächen erleben wir zunehmend, dass Entscheidungen vertagt werden. Photovoltaik und Speicher rechnen sich für viele Betriebe weiterhin. Planung, Gutachten und Netzanschlussanfrage kosten aber Zeit und Geld, bevor zentrale Größen wie Baukostenzuschuss oder Rampe bekannt sind. Ein belastbarer Business Case entsteht erst am Ende dieses Prozesses. Wer das Risiko nicht vorfinanzieren kann, steigt gar nicht erst ein.

Was es jetzt braucht: ein gemeinsamer Fahrplan

Keine dieser Reformen ist für sich genommen falsch, viele gehen in die richtige Richtung. Doch sie laufen nebeneinanderher, ohne erkennbare Abstimmung. Was fehlt, ist ein gemeinsamer Fahrplan von Bund, Ländern, Bundesnetzagentur und Netzbetreibern, der zeigt, wann welche Regel kommt und wie die Teile zusammenpassen.

Dazu gehört Klarheit darüber, bis wann die offenen Punkte geregelt werden, von der Höhe der Baukostenzuschüsse über flexible Netzanschlüsse bis zu den künftigen Netzentgelten. Dazu gehören einheitliche technische Anschlussbedingungen, etwa für Speicher, und ein verlässlicher Vertrauensschutz für Investitionen, die heute auf Basis geltender Regeln getroffen werden. Was die Energiewende in Gewerbe und Industrie jetzt vor allem braucht, ist Planbarkeit.

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