Netzpaket : Erneuerbare effizient und investitionssicher ins Stromnetz integrieren
Nach aktueller Lage könnten Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen künftig sowohl vom Redispatch-Vorbehalt als auch von Baukostenzuschüssen betroffen sein. Eine Alternative böten dabei Netzanschlussgebühren, die Ausbau- und Redispatch-Kosten berücksichtigen, schreibt Oliver Ruhnau, Juniorprofessor an der Universität zu Köln. Auch für Investoren bestünden dabei Vorteile.
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Mit dem Netzpaket verfolgt die Bundesregierung das erklärte Ziel, den Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Besonders umstritten ist dabei der Vorschlag des Redispatch-Vorbehalts, wonach für den Redispatch neuer Anlagen in „kapazitätslimitierten“ Netzgebieten keine Entschädigung mehr zu zahlen ist. Gleichzeitig sollen Baukostenzuschüsse für Erzeuger eingeführt werden, die nach netzwirtschaftlichen Parametern regional differenziert werden können. Dieser Beitrag beleuchtet die Wechselwirkungen sowie eine mögliche komplementäre Ausgestaltung beider Instrumente.
Im Entwurf zum Netzpaket verhalten sich Redispatch-Vorbehalt und Baukostenzuschüsse additiv. Das heißt: EE-Anlagen würden in kapazitätslimitierten Netzgebieten mit ihrer gesamten Erzeugungsleistung einer etwaigen entschädigungsfreien Abregelung unterliegen und für die gesamte Anschlussleistung einen Baukostenzuschuss entrichten. Wenn bei der regionalen Differenzierung auch Redispatch-Kosten berücksichtigt werden, könnten Baukostenzuschüsse in kapazitätslimitierten Netzgebieten relativ hoch ausfallen. Je nach Ausgestaltung könnte die Addition beider Instrumente zu einer ineffizienten Dopplung lokaler Investitionsanreize in kapazitätslimitierten Netzgebieten führen.
Redispatch-Vorbehalt und Netzanschlussgebühren komplementär ausgestalten
Alternativ könnten Redispatch-Vorbehalt und Netzanschlussgebühren – als Variante der aktuell diskutierten Baukostenzuschüsse – komplementär ausgestaltet werden. Konkret meine ich damit:
- Netzanschlussgebühren werden, anders als Baukostenzuschüsse, nur für eine gesicherte Teilanschlussleistung erhoben. Redispatch unterhalb dieser Leistung wird entschädigt, auch in kapazitätslimitierten Netzgebieten.
- Eine Einspeisung über die gesicherte Teilanschlussleistung hinaus ist in Zeiten ohne Netzengpässe möglich. In Zeiten von Netzengpässen kann diese zusätzliche Einspeisung entschädigungsfrei abgeregelt werden – sie unterliegt dem Redispatch-Vorbehalt.
In diesem Zusammenhang könnte die Höhe der Netzanschlussgebühren nicht nur Netzausbaukosten, sondern auch die erwarteten Redispatch-Kosten berücksichtigen, indem sie beispielsweise in kapazitätslimitierten Gebieten höher ausfallen oder nur dort erhoben werden. Die komplementäre Ausgestaltung würde die oben beschriebene Anreizdoppelung vermeiden.
Zudem erscheint es sinnvoll, sowohl kapazitätslimitierte Gebiete als auch Netzanschlussgebühren für Wind und Solar getrennt festzulegen, um Synergien zwischen den beiden Technologien zu berücksichtigen.
Absicherung regulatorischer Risiken
Die vorgeschlagene komplementäre Ausgestaltung würde die regulatorischen Risiken, die mit dem Redispatch-Vorbehalt verbunden sind, deutlich reduzieren. Der Redispatch-Vorbehalt würde nur noch Erzeugungsspitzen betreffen, was die potenziell betroffene Energiemenge begrenzt.
Darüber hinaus entfallen die Marktprämie und damit die Redispatch-Entschädigung für die potenziell betroffene Energiemenge oft ohnehin, weil Erzeugungsspitzen tendenziell mit negativen Börsenstrompreisen zusammenfallen. Das gegenüber dem aktuell diskutierten vollumfänglichen Redispatch-Vorbehalt reduzierte Risiko würde sich in geringeren Finanzierungs- und Förderkosten für EE in netzlimitierten Gebieten niederschlagen.
EE-Investoren könnten bei der hier vorgeschlagenen Ausgestaltung das Absicherungsniveau selbst wählen. Dabei ergibt sich das optimale Absicherungsniveau aus der Abwägung zwischen der sicheren Höhe der Netzanschlussgebühren und den unsicheren Verlusten infolge des Redispatch-Vorbehalts. Netzanschlussgebühren sind damit im ökonomischen Sinn eine Versicherung gegen den Redispatch-Vorbehalt. Voraussetzung dafür, dass diese dezentrale Abwägung effektiv Risiken reduziert, ist, dass bei der Investitionsentscheidung verlässliche Informationen über Netzanschlussgebühren und den Redispatch-Vorbehalt vorliegen.
Effiziente Überbauung und Netzausnutzung
Über die regionale Anlagenallokation hinaus werden Baukostenzuschüsse auch als Anreizinstrument für die Überbauung von Netzanschlüssen diskutiert. Mit Überbauung ist gemeint, dass EE-Anlagen nicht mit ihrer vollen Leistung ans Netz angeschlossen werden, beziehungsweise dass das Netz nicht „bis zur letzten Kilowattstunde“ ausgebaut wird. Das ist ökonomisch effizient, weil Erzeugungsspitzen nur selten auftreten und ihr Marktwert gering ist. In einer EWI-Studie aus dem vergangenen Jahr haben wir die damit verbundenen Wohlfahrtsgewinne auf bis zu 1,7 Milliarden Euro/Jahr geschätzt.
Baukostenzuschüsse könnten helfen, eine effiziente Reduktion der Netzanschlussleistung und letztlich des Netzausbaus anzureizen. Allerdings haben sie in ihrer heutigen Ausgestaltung den Nachteil, dass eine Netznutzung über die mit dem Baukostenzuschuss bezahlte Netzanschlussleistung hinaus nicht möglich ist – selbst in Zeiten ohne Netzengpässe. Demgegenüber würden Netzanschlussgebühren in der hier vorgeschlagenen Ausgestaltung eine Netznutzung über die gesicherte Teilanschlussleistung ermöglichen – vorbehaltlich des Redispatch-Vorbehalts in Engpasszeiten. Der Netzausbau könnte weiterhin reduziert werden, wenn er sich an der gesicherten Teilanschlussleistung orientiert.
Vergleich mit Alternativvorschlägen
Wesentliche Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zum Redispatch-Vorbehalt wurden kürzlich in einem Gastbeitrag von Lion Hirth an dieser Stelle zusammengefasst. Die hier vorgeschlagene komplementäre Ausgestaltung von Redispatch-Vorbehalt und Netzanschlussgebühren adressiert insbesondere die von ihm identifizierten regulatorischen Risiken und wäre eine Alternative zur pauschalen Begrenzung der vom Redispatch-Vorbehalt betroffenen Energiemengen (siehe auch BET-Vorschlag zum Optionenmodell). Die Vorteile des hier gemachten Vorschlags bestehen darin, dass EE-Investoren ihr Absicherungsniveau selbst wählen können und dass sich der Redispatch-Vorbehalt auf Erzeugungsspitzen bezieht, deren Marktprämie oft ohnehin entfällt.
Als Alternative zum Redispatch-Vorbehalt werden derzeit zudem flexible Anschlussverträge diskutiert. Im Wesentlichen kann der hier gemachte Vorschlag auch als flexibler Netzanschlussvertrag verstanden werden, wobei sich die „Flexibilität“ des Vertrags auf die Einspeisung oberhalb der sicheren Teilanschlussleistung bezieht und dieser Flexibilität ein Mehrwert in Form einer Reduktion der zu zahlenden Netzanschlussgebühren gegenübersteht. So könnte der hier gemachte Vorschlag zur Standardisierung von Netzanschlussverträgen beitragen.
Prof. Dr. Oliver Ruhnau ist Juniorprofessor für Energiemarktdesign an der Universität zu Köln und Senior Scientist am dortigen Energiewirtschaftlichen Institut (EWI).
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