Energiekosten : Falsche Prioritäten beim Industriestrompreis
Der deutsche Industriestrompreis, Mitte Mai genehmigt von der EU, wird zu wenige Unternehmen entlasten, kritisiert Melchior Schulze Brock. Der Chef des Energiedienstleisters Enviria warnt zudem, dass die damit verbundenen Transformationspflichten zu pauschal angelegt sind. Viele energieintensive Unternehmen können sie kaum erfüllen.
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Der Industriestrompreis ist ein eng begrenztes Entlastungsinstrument für wenige energieintensive Branchen. Zusätzlich gehen die daran geknüpften Transformationspflichten in der Praxis häufig am tatsächlichen Bedarf der Unternehmen vorbei. Wer die Energiewende wirksam beschleunigen will, sollte nicht Investitionen bei wenigen Großunternehmen verordnen, sondern die Investitionen ermöglichen, die viele kleinere Unternehmen längst tätigen wollen.
Begrenzte Entlastung, begrenzte Transformationswirkung
Natürlich gibt es gute Gründe, energieintensive Unternehmen in Deutschland nicht allein zu lassen. Strompreise sind für einige Branchen ein Standortfaktor. Wenn Produktion abwandert, ist weder der Industriepolitik noch dem Klima geholfen. Insofern ist der Industriestrompreis als gezieltes Entlastungsinstrument nachvollziehbar.
Doch diese Entlastung ist eng begrenzt: Sie richtet sich an bestimmte Branchen, gilt nur für einen Teil des Verbrauchs und adressiert nicht die gesamte Stromkostenrealität der Unternehmen. Netzentgelte, Abgaben und die strukturellen Kostenbestandteile des Strombezugs verschwinden nicht.
Noch schwieriger ist die politische Logik dahinter: Wer staatliche Entlastung erhält, soll mindestens die Hälfte der Einsparungen in klimafreundlichere Produktion investieren. Daraus droht ein dirigistisches Instrument zu werden. Klimafreundliche Investitionen lassen sich nicht produktiv „von oben“ erzwingen. Sie müssen technisch zum Standort, wirtschaftlich zum Lastprofil und energiewirtschaftlich zum System passen.
PV und Speicher sind nur ein kleiner Teil der Lösung
Gerade bei energieintensiven Unternehmen wird deutlich, warum pauschale Transformationspflichten zu kurz greifen. Energieintensive Unternehmen haben sehr hohe und meist auch kontinuierliche Lasten an ihren Produktionsstandorten. Sie benötigen Strom rund um die Uhr, unabhängig von Tageszeit, Wetter und saisonaler Erzeugung, um Prozesse sicher und unterbrechungsfrei fahren zu können.
Natürlich können Photovoltaikanlagen auf Werksdächern oder Batteriespeicher auf Firmengeländen auch dort sinnvoll sein: Beispielsweise kann vor Ort erzeugter Sonnenstrom direkt genutzt oder für Hochlastzeiten im Batteriespeicher eingelagert werden. So spart man zumindest teure Netzentgelte und Steuern für einen gewissen Anteil oder kann über den Batteriespeicher Strom zu günstigen Zeiten einkaufen. Die dezentrale PV-Erzeugung und antizyklische Strombeschaffung kann jedoch nur selten den hohen Bedarf decken.
Keine kontinuierliche industrielle Grundlast
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: In der energieintensiven Lebensmittelindustrie liegen die Dimensionen deutlich höher als bei klassischen Gewerbebetrieben. Gehen wir also exemplarisch von einem getreideverarbeitenden Betrieb mit kontinuierlicher Produktionslast aus, benötigt dieser ganzjährig eine elektrische Leistung von rund 10 bis 11 Megawatt und kommt damit auf einen jährlichen Strombedarf von etwa 90 Gigawattstunden.
Bei optimaler Ausnutzung der verfügbaren Dachflächen lassen sich an solchen Standorten Photovoltaikanlagen im Bereich von etwa fünf bis sechs Megawatt installieren. Unter deutschen Bedingungen entspricht das einer Jahreserzeugung von rund fünf Gigawattstunden – also nur etwa fünf bis sechs Prozent des jährlichen Strombedarfs.
Batteriespeicher im Bereich von 20 bis 40 Megawattstunden können dazu beitragen, Eigenerzeugung effizienter zu nutzen, Lastspitzen zu reduzieren und Strombezug zeitlich zu optimieren. Sie verbessern damit die Wirtschaftlichkeit einzelner Energiekomponenten und erhöhen die betriebliche Flexibilität. Sie können aber keine kontinuierliche industrielle Grundlast in dieser Größenordnung ersetzen. Energieintensive Betriebe bleiben auf eine leistungsfähige, jederzeit verfügbare Stromversorgung angewiesen.
Eine pauschale Transformationspflicht führt also in die Irre. Sie erzeugt kaum energiewirtschaftliche Wirkung. Eine Solaranlage auf dem Dach eines energieintensiven Werks kann sinnvoll sein, ist aber nur ein kleiner Baustein.
Der größere Energiewende-Hebel scheitert am System
Anders sieht es in vielen mittelständischen Betrieben, Gewerbeimmobilien, Logistikstandorten, Handelsunternehmen oder kleineren Produktionsbetrieben aus. Dort kann die Kombination aus Photovoltaik, Batteriespeicher, Energiemanagement, Ladeinfrastruktur und flexibler Strombeschaffung einen deutlich größeren Anteil des Energiebedarfs adressieren.
Vor Ort erzeugter Strom kann in hohem Maß selbst verbraucht werden. Überschüsse können eingespeist oder gespeichert werden. Ladeinfrastruktur kann intelligent gesteuert werden. Flexible Beschaffung ermöglicht es Unternehmen, Schwankungen am Strommarkt zu nutzen. Anders als bei sehr großen kontinuierlichen Lastprofilen leistet dezentrale Energieinfrastruktur hier einen substanziellen Beitrag zur Entlastung des Betriebs.
In der Praxis scheitern viele dieser Projekte aber an strukturellen Engpässen: fehlenden Netzkapazitäten, nicht digitalisierten Verfahren, mangelnder Transparenz und kaum standardisierten Prozessen bei den Verteilnetzbetreibern.
Praxistauglicher Rahmen für Batteriespeicher fehlt
Das Problem ist besonders sichtbar beim Netzanschluss. Photovoltaikanlagen sind gesetzlich privilegiert; Netzbetreiber müssen Anschlussbegehrenden nach Eingang der erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Wochen, das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln.
Für Batteriespeicher fehlt bislang ein vergleichbar klarer und praxistauglicher Rahmen. Diese regulatorische Lücke trifft auf vielfach ausgelastete Netze. In vielen Regionen verweisen Netzbetreiber bei Speicherprojekten auf begrenzte Kapazitäten und priorisieren den Anschluss erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Speicher werden so oft nachrangig behandelt, obwohl sie perspektivisch genau jene Flexibilität bereitstellen können, die ein zunehmend volatiles Stromsystem dringend braucht.
Der Industriestrompreis steht damit exemplarisch für ein grundlegendes Problem der Energiepolitik: Statt funktionierende Markt- und Infrastrukturbedingungen zu schaffen, greift der Staat zu dirigistischen Vorgaben.
Es ist richtig, dass der Staat öffentliche Entlastungen nicht ohne Gegenleistung vergeben will. Aber eine Transformationspflicht ersetzt keine funktionierende Infrastrukturpolitik.
Was jetzt politisch nötig ist
Entlastungen durch den Industriestrompreis dürfen nicht von dringend zu lösenden Problemen im Stromnetz ablenken, die Industrie und Gewerbe beeinträchtigen. Erstens braucht es verbindliche und einheitliche Fristen für Verteilnetzbetreiber. Es ist zu begrüßen, dass im geplanten Netzpaket erstmals stärkere Pflichten für Netzanschlussverfahren vorgesehen sind. Laut Referentenentwurf sollen Netzbetreiber künftig spätestens nach drei Monaten über Status und weitere Bearbeitung eines Anschlussbegehrens informieren. Doch Fristen ohne wirksame Konsequenzen bleiben stumpf. Werden sie nicht eingehalten, braucht es automatische finanzielle Kompensation für Anschlussbegehrende.
Zweitens braucht es mehr Verbindlichkeit entlang der gesamten Prozesskette. Nicht nur die finale Netzzusage sollte fristgebunden sein. Auch Rückfragen, technische Prüfungen, Abstimmungen und Nachforderungen müssen klaren Regeln folgen. Sonst entstehen Verzögerungen in jeder einzelnen Interaktion.
Drittens müssen Genehmigungen für Erneuerbare-Energie-Anlagen und Batteriespeicher schneller und verlässlicher werden. Speicher sind zentrale Infrastruktur für ein Energiesystem, das immer stärker von fluktuierender Erzeugung geprägt ist. Regulierung und Genehmigungspraxis müssen diese Rolle endlich abbilden.
Viertens braucht Deutschland ein Netzentgeltsystem, das systemdienliches Verhalten belohnt. Die laufende Debatte um AgNes zeigt, dass die Bundesnetzagentur Modelle für marktorientierte und netzdienliche Einspeisung und Speicherung prüft. Diese Debatte muss konsequent in Richtung eines einfachen, investitionsfreundlichen und praxistauglichen Systems geführt werden.
Der Industriestrompreis mag kurzfristig helfen, bestimmte Branchen zu entlasten. Aber er darf nicht zur energiepolitischen Blaupause werden. Die Energiewende in der Wirtschaft wird nicht dadurch schneller, dass der Staat einzelnen Unternehmen Investitionen vorschreibt. Sie wird schneller, wenn Unternehmen, die investieren wollen, endlich investieren können.
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