Dekarbonisierung : Klimaschutz in der Industrie erfordert CCS
Seit über 15 Jahren ist klar: Ohne CCS wird Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen – besonders in Industriebranchen mit unvermeidbaren Emissionen. Doch während andere Länder längst vorangehen, blockieren hierzulande alte Debatten den Fortschritt. Jetzt braucht es Mut zur Umsetzung statt weiterer Verzögerung, schreiben Thomas Beißwenger, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg (ISTE) und Helmfried Meinel, Berater und Ministerialdirektor a. D.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Im Jahr 2009 hat der WWF Deutschland eine Studie veröffentlicht, in der der Weg zur Klimaneutralität beschrieben wurde: „Modell Deutschland – Klimaschutz bis 2050“. Prognos, Öko-Institut und Hans-Joachim Ziesing haben diese Studie erstellt. Damals ging es noch nicht um das Ziel Klimaneutralität, sondern eine Reduktion der Treibhausgase um „nur“ 95 Prozent.
Schon damals wurde herausgearbeitet, dass für das Minus 95-Prozent-Ziel die CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) erforderlich sein wird:
„Keine Option, sondern eine wichtige und im Kontext des 95 Prozent-Minderungsziels unverzichtbare Klimaschutzmaßnahme ist der Einsatz der CCS-Technologie für diejenigen CO2-Emissionen aus Industrieprozessen, die nach Umsetzung aller anderen – absehbaren – Minderungsmaßnahmen (vom Produktersatz über grundlegende Umgestaltung von Produktionsprozessen oder dem Übergang zu regenerativ erzeugtem Wasserstoff für bestimmte Produktionsverfahren) verbleiben. Darüber hinaus ist der Einsatz von CCS in Zusammenhang mit der Biomasseumwandlung bereits mittelfristig eine wichtige Variante um zusätzliche CO2-Senken zu schaffen.“
Zeitschnitt, sechzehn Jahre später: die Dringlichkeit, den Klimaschutz voranzubringen, ist gestiegen. Das Paris-Abkommen ist seit zehn Jahren in Kraft, in der Folge haben sich alle europäischen Länder in der EU und weitere Staaten weltweit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet. Deutschland hat 2019 unter der Merkel-Regierung das Klimaschutzgesetz verschärft und die Klimaneutralität bis 2045 gesetzlich verankert, nachdem das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, dass das bisherige Klimaschutzgesetz unzureichende Regelungen für die Zeit ab 2031 enthält und somit die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen gefährdet sind. Handeln statt Verhandeln tut not.
Nur die alten Grabenkämpfe um CCS dauern in Deutschland an, als gäbe es kein Morgen. Dabei läuft den Industriesektoren, die unvermeidbare CO2-Emissionen aufweisen, die Zeit davon. Betroffen sind insbesondere die Zement- sowie Kalkindustrie und die Abfallwirtschaft. Der europäische Emissionshandel sorgt dafür, dass um 2039 herum die letzten CO2-Zertifikate für Kraftwerke und die energieintensive Industrie auf den Markt kommen. Bis dahin müssen vermeidbare CO2-Emissionen abgebaut sein und bis dahin muss ein CCS-System stehen, mit Abscheideanlagen, Transport des CO2 und Lagerstätten, um unvermeidbare CO2-Emissionen aus der Atmosphäre zu verbannen.
CCS für unvermeidbare Prozessemissionen von CO2
Der Industrie ist bewusst, dass CCS eine sehr kostspielige Handlungsoption ist. Daher ist es im ureigensten ökonomischen Interesse der Branchen, die CO2-Emissionen so gut es geht zu eliminieren. Beispiel Zementindustrie: von den rund 20 Millionen Tonnen CO2, die die Zementproduktion in Deutschland verursacht, sollen rund zehn Millionen Tonnen CO2 durch Brennstoffwechsel auf klimaneutrale Alternativen, durch Baustoffrecycling, durch ein Mehr an Holzbau und auch durch Änderung der Zementrezepturen vermieden werden.
Letzteres erfordert erhebliche Anpassungen im Bauprozess, wenn Beton etwa nicht schon am Folgetag ausgeschalt werden kann, sondern einige Tage aushärten muss. Der Grundsatz „Vermeiden vor Abscheiden“ trifft also ökologische und ökonomische Interessen gleichermaßen. Deswegen ist es auch nicht überraschend, dass Carbon Management-Strategien unter Einbezug von Politik, Industrie und Zivilgesellschaft entstanden sind, die gemeinsam zukunftsfähige Leitbilder erstellt haben. So auch in Baden-Württemberg.
Leider verharrt ein Teil der Umweltverbände in Fundamentalopposition. Dabei kann die von den Verbänden geäußerten Kritik nur teilweise nachvollzogen werden:
Dass die aktuelle Bundesregierung jetzt kurzfristig die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes auf den Weg gebracht hat, ist zu begrüßen. Gegenüber dem Entwurf der Vorgängerregierung, der bereits ausführlich öffentlich diskutiert und in einer Verbändeanhörung im zuständigen Bundestagsausschuss behandelt wurde, gibt es nur wenige Änderungen, die allerdings auf Verfahrensbeschleunigung abzielen.
Das ist auch gut so, weil wir gegenüber dem Stand vor einem Jahr genau dieses Jahr verloren haben werden – wenn es jetzt tatsächlich schnell geht. Weder der Wirtschaft in Deutschland noch der ökologischen Transformation ist gedient, wenn wir die immer gleichen Vorbehalte behandeln, ohne dass neue Argumente kommen. Wenn eine Klage keine „aufschiebende Wirkung“ mehr haben soll oder ein „vorzeitiger Baubeginn“ ermöglicht wird, dann leidet darunter nicht die gerichtliche Überprüfbarkeit einer Behördenentscheidung. Durch die Verfahrensbeschleunigung wird das Risiko auf den Vorhabenträger geschoben. Und dass eine Parallelisierung des Baus von Wasserstoff- und CO2-Leitungen angestrebt wird, ist ebenfalls in höchstem Maße sinnvoll und entschlackt Raumordnungsverfahren. Der Pipelinetransport von CO2 ist sicher durchführbar. Niemand in der Industrie will, dass bisherige Sicherheitsstandards geschleift werden.
CCS bei fossilem Erdgas in Kraftwerken: eher unwirtschaftlich
Es ist nachvollziehbar, wenn Umweltverbände darauf drängen, dass mit der Zulassung von CCS der Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft als wesentlichstem Eckpfeiler des Klimaschutzes nicht hintertrieben wird. Der vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht dieses Ziel jedoch. So ist CCS für die Kohleverbrennung auch in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich ausgeschlossen. Nach wie vor gilt dieses Verbot nicht für die Nutzung von Erdgas in Kraftwerken. Aber ist dies tatsächlich so dramatisch, wie dies von einigen Umweltverbänden beklagt wird?
Für Erdgas-CCS wird es kaum einen „business-case“ geben. CCS ist durchaus kostspielig. Die Zementindustrie rechnet mit CO2-Vermeidungskosten von 150 Euro/Tonne CO2. Davon entfällt rund ein Drittel auf Transport und Lagerung, zwei Drittel auf die CO2-Abscheidung. Die Kosten der Abscheidung sind vorrangig von Kapitalkosten bestimmt. Das Zementwerk und mithin eine zukünftige CO2-Abscheidung laufen rund um die Uhr. Wenn Erdgaskraftwerke wie bisher 2000 bis 2500 Stunden im Jahr laufen (bei Kraft-Wärme-Kopplung) oder gar nur 1000 Stunden pro Jahr (bei Spitzenlastkraftwerken), dann erhöhen sich die Kapitalkosten pro Tonne abgeschiedenem CO2 entsprechend. Auch Siemens Energy geht davon aus, dass Erdgas-CCS für Kraftwerke erst bei Einsatzzeiten von 2500 bis 5000 Stunden pro Jahr wirtschaftlicher sein wird als blauer oder grüner Wasserstoff.
Offshore- oder Onshore-Speicherung von CO2?
Die Entscheidung für eine dauerhafte CO2-Speicherung an Land soll weiterhin den Bundesländern überlassen und nicht bundesweit geregelt werden (Opt-In-Klausel).
Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, die Opt-in Klausel zumindest aktiv zu nutzen. Dazu zählen auch die nötigen geologischen Erkundungen und wissenschaftliche Pilotprojekte, die beherzt anzugehen und sinnvoll zu finanzieren sind. Für das Thema Onshore-Speicherung sollte Verantwortung übernommen und in der Öffentlichkeit dafür geworben werden, statt es aus politischer Akzeptanzvorsorge im Keim zu ersticken. Dabei sind Nutzungskonkurrenzen zu beachten und abzuwägen.
Gerade für die betroffenen Industriesektoren in Süddeutschland hätte dies erhebliche logistische, finanzielle, aber auch umweltbezogene Vorteile. Es eröffnete die Chance, mit der CO2-Speicherung früher beginnen zu können, bis eine CO2-Pipelineinfrastruktur bis nach Süddeutschland gebaut ist. Es gäbe dafür aber auch sehr gute weitere, umweltschutzbezogene Gründe.
Wenn die Meeresbiologie so gefährdet ist, dass eine Offshore-Speicherung in der Nordsee hoch problematisch ist, wie Umweltverbände betonen, dann könnte eine onshore-Speicherung hier Abhilfe schaffen. Ohnehin muss nach geeigneten und sicheren Speicherstandorten gesucht werden: in früheren Erdgasfeldern, in salinen Aquiferen oder in basischen Gesteinsformationen, in denen das Einspeichern von CO2 zu einer dauerhaften Fixierung des CO2 führt, ähnlich wie beim Aushärten von Mörtel oder Beton. Ein solcher Speicherstandort kann offshore im Gebiet der Nordsee gefunden werden, aber ebenso gut auch auf dem Festland.
Das könnte ein Aspekt sein, an dem Umweltverbände und Industrie zusammenfinden.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden