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Energie & Klima

Standpunkte „Kraftpaket“ gibt Wasserstoffnetzen Schub

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher (Ines)
Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher (Ines)

Die Bundesregierung will mit ihrem „Zukunftspaket“ die Entwicklung der nationalen Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher (Ines), ist überzeugt, dass die Finanzspritze auch helfen könnte, den Konflikt um die Regulierung von Wasserstoffnetzen zu entschärfen.

von Sebastian Bleschke

veröffentlicht am 08.12.2020

aktualisiert am 27.12.2022

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Am 3. Juni 2020 hat sich die Regierungskoalition auf ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Fast die Hälfte dieses oftmals als „Kraftpaket“ bezeichneten Programms soll in Zukunftsbereiche fließen. Dazu zählt auch die Wasserstoffwirtschaft, deren Entwicklung die Bundesregierung mit 9 Milliarden Euro fördern will.

Nach der Einigung der Regierungsressorts ist mittlerweile klar, dass 2,7 Milliarden Euro für den Aufbau von außenwirtschaftlichen Partnerschaften und für die Förderung von Forschung und Innovation der Wasserstofftechnologie eingeplant sind. Mit 4,7 Milliarden Euro soll die Wasserstoffproduktion angekurbelt werden. Für den „Champagner“ der Energiewende könnte damit der Weg zum „Mineralwasser“ geebnet sein, wie jüngst Stefan Kaufmann, der Innovationsbeauftragte „Grüner Wasserstoff“ der Bundesregierung, die Entwicklungsmöglichkeiten für Wasserstoff umschrieb. 

Übertragung der Regulierung träfe Haushaltskunden

Wenig Aufmerksamkeit erfuhr bisher aber ein kleineres Budget. Dabei könnte dieses helfen, einen wichtigen Streit zwischen Bund und Ländern zu entschärfen. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht nämlich 800 Millionen Euro für den Aufbau von Wasserstoffnetzen vor. Noch im November hatte der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, einen minimalen Rechtsrahmen für Wasserstoffnetze im Rahmen der Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes zu schaffen. Im Kern schlug er vor, die bestehende Regulierung für Erdgasnetze einfach auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Dies wies die Bundesregierung zurück: Sie arbeite „an einem Gesamtkonzept zu diesem Thema und möchte dem nicht durch punktuelle Regelungen in diesem Gesetzgebungsvorhaben vorgreifen.“  

Die Bundesregierung ist sich offenbar bewusst, dass es ganz so leicht nicht ist. Denn der Ansatz der Länder bringt mehrere Probleme mit sich:

  1. Treiber für einen Markt ist in der Regel die Nachfrage oder (förderbedingt) das Angebot, nicht aber die Infrastruktur. Sie muss die Marktentwicklung vielmehr ermöglichen. Handlungsdruck besteht also vor allem beim synchronisierten Hochlauf von Angebot und Nachfrage, sodass die Energiewende zu bezahlbaren Preisen vorangeht.
  2. Mit der Übertragung der Regulierung würden automatisch sämtliche Erdgas-Netzbetreiber in Deutschland zu Wasserstoffnetzbetreibern. Es ist aber gar nicht klar, ob für das zukünftige Wasserstoffnetz alle heutigen Netzbetreiber gebraucht werden. Außerdem bezahlen dann alle Erdgaskunden die Wasserstoffnetze, obwohl diese zunächst vor allem von Industrie und Schwerlastverkehr genutzt werden. Hier entstehen gegebenenfalls unnötige Kosten und diese werden noch dazu von denjenigen getragen, die zunächst gar nicht vom Wasserstoffnetz profitieren – von den Haushaltskunden.
  3. Ist bei der Entwicklung von Wasserstoffnetzen das übliche regulatorische Verfahren einzuhalten, dann könnten Investitionsmaßnahmen für verbindliche Wasserstoffprojekte im Rahmen des Netzentwicklungsplans Gas vermutlich erst im Jahr 2022 genehmigt werden. Verzögerungen wären also vorprogrammiert.

So verlockend also das Angebot des Bundesrates klingt – es ist richtig, ihm zu widerstehen. Es brauche vielmehr eine „smarte Regulierung“, betonte Andreas Feicht, beamteter Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zuletzt. Eins dürfte ihm bei der Äußerung wohl klar gewesen sein. Eine „smarte Regulierung“ entsteht nicht über Nacht.

Um dennoch zeitnah die Entstehung von Wasserstoffnetzen anzukurbeln, kann das „Kraftpaket“ der Bundesregierung helfen. Politisch ist das durchaus charmant. Die Fernleitungsnetzbetreiber führen immer wieder das Argument ins Feld, der Aufbau eines Wasserstoff-Startnetzes in Deutschland würde gerade mal 600 Millionen Euro kosten. Mit den Fördergeldern von 800 Millionen Euro könnten sie, ebenso wie bereits lokal beziehungsweise regional aktive Wasserstoffnetzbetreiber, direkt zur Tat schreiten. Und: In einem solchen Szenario könnte die zuständige Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, sich die notwendige Zeit für die Erarbeitung eines Regulierungsrahmens nehmen.

TEN-E-Novelle bietet Rahmen, um Förderung zu koordinieren

Dabei sollte allerdings nicht vergessen werden, dass eine Transformation der Gasspeicher in eine Wasserstoffwirtschaft auch mit Kosten verbunden sein wird. Damit industrielle Verbraucher und Schwerlastverkehre nicht nur auf Wasserstoffnetze, sondern auch auf die erforderlichen Wasserstoffspeicher zu wettbewerbsfähigen Preisen zurückgreifen können, sollten Fördergelder nicht nur auf Wasserstoffnetze beschränkt werden. 

Um den Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen durch Fördermittel europäisch zu koordinieren und umzusetzen, bietet die anstehende Novellierung der EU-Verordnung für die transeuropäischen Energieinfrastrukturen, der sogenannten TEN-E-Verordnung, einen geeigneten Rahmen. In der Verordnung werden wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) definiert, um sie mit Fördermitteln ausstatten zu können. Die Europäische Kommission will am 9. Dezember 2020 einen Novellierungsvorschlag dafür vorlegen – vielleicht ja nicht ganz zufällig noch im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft.

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