Netzregulierung : Langfristige Systemeffizienz sollte Ziel von AgNes sein
Die Netze werden ausgebaut, die Entgelte steigen – Einfluss auf die Entwicklung nehmen kann auch die Verteilung der heutigen Netzkosten. Diese will die Bundesnetzagentur mit dem AgNes-Verfahren angehen. Das erste Diskussionspapier ist ein Anfang, findet Andreas Jahn. Der Netzexperte vom Regulatory Assistance Project (RAP) sieht aber noch einige Stellschrauben, wie Kosten reduziert und Effizienz belohnt werden könnten.
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Stromnetzentgelte sind längst kein Nischenthema mehr. Selbst Kanzlerreden und Koalitionsverträge widmen sich diesem Bereich. Denn die jährlichen Kosten für die Netzinfrastruktur, die von den Verbrauchern getragen werden, steigen stetig. In den vergangenen 15 Jahren haben sie sich mit weit über 30 Milliarden Euro mehr als verdoppelt.
Trotz dieser Kostensteigerungen bekunden die Stromnetzbetreiber, dass sie die notwendigen Investitionen kaum stemmen können, wenn der Regulierungsrahmen – wie in den aktuellen Entwürfen vorgesehen – enger gefasst würde. Dabei sind Netzbetreiber keine neutralen Akteure: Sie verdienen an Netzinvestitionen, nicht aber an vermiedenem Netzausbau (RAMEN).
Das Klagen der Verbraucher, insbesondere der Industrie, hat die Regierung aufgegriffen. Mit einem aktuellen Gesetzentwurf für 2026 stellt sie einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro in Aussicht. Damit lassen sich zwar die Strombezugskosten kurzfristig reduzieren, der Investitionsbedarf und die Netzkosten selbst werden dadurch jedoch nicht gesenkt.
Für die Kostengenehmigung (Anreizregulierung) und Kostenallokation (Netzentgelte) ist in Deutschland, wie in allen EU-Mitgliedstaaten, die nationale Regulierungsbehörde zuständig. Über die Methodenfestlegung (RAMEN) und die Genehmigung der einzelnen Erlösübergrenzen legt die Bundesnetzagentur das Niveau der Netzentgelte explizit fest.
Verteilung der Netzkosten hat Wirkungen
Aber auch die Verteilung der heutigen Netzkosten (Allgemeine Netzentgeltsystematik – AgNes) wirkt sich implizit stark auf die Höhe der zukünftigen Netzkosten aus: Über die Prinzipien, wer, wann und wo für die Netznutzung zahlt, wird die Netzbelastung durch zunehmend flexible Verbraucher oder Einspeiser entscheidend beeinflusst – und damit auch der Ausbaubedarf und die langfristigen Netzkosten.
Das Prinzip der Netzentgeltbildung beruht in Deutschland jedoch auf einer Durchschnittskostenbetrachtung. Mittels der sogenannten Gleichzeitigkeitsfunktion wird der durchschnittliche Beitrag eines Verbrauchers an der Spitzenlast bestimmt. Entsprechend können die daraus abgeleiteten (Jahres-)Arbeits- und Leistungspreise nicht nach der zeitlichen Netzbelastung und dem tatsächlichen individuellen Beitrag differenziert werden.
Bislang ist effiziente Netznutzung kaum möglich
Die Nutzung des Netzes ist für den Einzelnen damit in Engpasszeiten nicht teurer als in Zeiten des Überflusses. Die damit einhergehende Sozialisierung der Netzausbaukosten verhindert einen effizienten Umgang mit einer zunehmend knappen Ressource. Die EU-Regulierung verlangt daher eine kostenreflexive Bepreisung des Netzes: Netznutzung sollte günstiger sein, wenn Kapazitäten frei sind, und teurer werden, wenn sie knapp sind. Ohne eine örtliche und zeitliche Netzbepreisung ist das kaum erreichbar.
Im Idealfall beziehen nodale Preise die Verfügbarkeit der Netzinfrastruktur direkt in die Strompreisbildung ein. Da Deutschland jedoch die nationale Strompreiszone zum „heiligen Gral“ erklärt hat, muss diese Aufgabe den Netzentgelten zugeordnet werden – sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz.
Im Zielbild des AgNes-Diskussionspapiers der BNetzA werden die dafür notwendige Kosteneffizienz und Kostenreflexivität in verschiedenen Unterpunkten erwähnt. Das ist ein guter Anfang. Was fehlt, ist eine Quantifizierung der damit verbundenen volkswirtschaftlichen Vorteile. Ohne diese geraten die Effizienzgewinne gegenüber Umverteilungsfragen schnell in den Hintergrund.
Netzausbaukosten in dynamische Entgelte integrieren
Im Rahmen der dynamischen Netzentgelte schlägt die BNetzA vor, kurzfristige Grenzkosten des Netzbetriebs als Grundlage der Entgeltbildung heranzuziehen. Die enormen Investitionskosten zur Engpassbeseitigung blieben dabei jedoch außen vor und würden nicht in die Nutzungsentscheidungen der Verbraucher einfließen.
Um diese Lücke zu schließen, baut beispielsweise die Entgeltbildung in Großbritannien auf den langfristigen Grenzkosten auf – und berücksichtigt damit die Kosten des Netzausbaus. Auch die EU-Regulierungsbehörde (ACER) und eine zunehmende Zahl von nationalen europäischen Regulierungsbehörden diskutiert, wie und über welchen Ansatz diese Kosten stärker in Preise übersetzt werden können.
Belohnungssystem für effiziente Netzentlastung möglich
Speicher und Lastflexibilität sind schon heute punktuell günstiger als neue Kupferleitungen, die nur in wenigen Stunden des Jahres benötigt werden. In der Regulierung spiegelt sich das bislang (noch) nicht wider. Entsprechend ist es notwendig, für die allgemeine Netzentgeltsystematik in Deutschland ebenfalls ein Prinzip zu definieren, das auf ein ökonomisches Stromnetz beziehungsweise Stromsystem abzielt.
In einem solchen System könnten grundsätzlich auch Auszahlungen beispielsweise an Speicherbetreiber vorgesehen sein, wenn durch Ein- oder Rückspeisung Engpässe und damit kostenintensiverer Netzausbau vermieden wird. Die notwendige Zielgenauigkeit ließe sich über die Granularität der Entgelte steuern – beispielsweise entlang der Spannungsebenen oder über mehrere Netzgebiete hinweg.
Debatte um Entgelte bislang zu interessengetrieben
Der politische Diskurs über Netzkosten und -entgelte muss stärker an langfristigen Effekten und der Systemeffizienz ausgerichtet werden. Bislang wird die Debatte vor allem von Stakeholdern und Partikularinteressen dominiert. Daher ist es nur richtig, dass die BNetzA beispielsweise das bisher eigenständige Festlegungsverfahren der industriellen Sonderentgelte in den Prozess der allgemeinen Netzentgeltsystematik integriert. Die zukünftigen Netznutzer werden es der Bundesnetzagentur danken, wenn nicht Sonderentgelte, sondern die Systemeffizienz zur Grundlage der allgemeinen Netzentgeltsystematik gemacht wird.
Verteilungsfragen und der Umgang mit Privilegien sind wichtige politische Themen, die besprochen werden müssen, sie dürfen aber nicht den Weg zur Netzkostenbegrenzung verstellen.
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