Energierecht : Mut zum Bürokratieabbau
Weniger Bürokratie könnte in der Wirtschaft Milliarden für Investitionen entfesseln und die Energiewende in Deutschland schneller voranbringen. Ein guter Anfang wäre, alle Gesetzesinitiativen und -novellen einem tiefgreifenden Bürokratie- und Praxis-Check zu unterziehen. Der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis bleiben.
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Schon das geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verlangt den Unternehmen der Branche mit rund 135 unterschiedlichen Meldepflichten viel ab. Und das EnWG deckt nur einen Teil von insgesamt mehr als 15.000 Normen und gut 1.000 Berichtspflichten ab, denen die Unternehmen der Energiewirtschaft Tag für Tag gegenüberstehen. Der geschätzte personelle und finanzielle Aufwand für alle geltenden Normen beläuft sich auf rund 8,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Es ist daher ein Dauerbrenner, dass mehr oder weniger in jedem Koalitionsvertrag steht, Bürokratie umfassend abzubauen. Ein Lichtblick in diesem: Konkrete, nachvollziehbare Ziele und die Übererfüllungen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Normen werden ausgeschlossen. Eine Forderung, die die Energiewirtschaft außerordentlich unterstützt.
Aber mal ehrlich: wird das denn nun endlich umgesetzt?
Statt des angekündigten Bürokratieabbaus sehen wir in den ersten Gesetzesentwürfen oder -novellen der Koalition leider weiterhin die Übererfüllung von EU-Vorgaben und die Festschreibung unnötiger Regelungen. Es ist am Ende die Summe der vielen kleinen, scheinbar harmlosen Details sowie Melde- und Nachweispflichten, die wie Sand in das Getriebe der Energiewende rieseln. So verstärkt sich der Eindruck, dass der verursachte Aufwand in den Unternehmen von der Politik massiv unterschätzt werden. Kleinvieh macht auch Mist! Jede einzelne neue Vorschrift beschäftigt eine Vielzahl von Menschen in einer Vielzahl von Unternehmen.
Noch unnötig bürokratisch
Die Energierechts-Novelle 2025 muss sich daher am Koalitionsvertrag messen lassen. Wir haben den Entwurf trotz der sehr kurzen Frist unter die Lupe genommen: Es besteht noch Luft nach oben. Unnötig bürokratisch fallen die Regelungen zum Endkundenmarkt, zur gemeinsamen Energienutzung oder etwa zum Monitoring, aus. Hier haben wir Verbesserungsvorschläge vorgelegt.
Absenkung von Netzentgelten: Positiv ist, dass die Absenkungen von Netzentgelten künftig ohne millionenfache, fristgebundene Ankündigung von den Lieferanten an die Kunden weitergegeben werden können. Dieselbe Vereinfachung sollte auch auf alle nicht durch den Lieferanten beeinflussbaren Preisbestandteile erweitert werden.
Gemeinsame Energienutzung (Energy Sharing): Hier sollte die Umsetzung der ohnehin schon bürokratischen EU-Richtlinie nicht durch weitere Detailvorgaben überfrachtet werden. Stattdessen ist die Bundesnetzagentur gefragt, mit der Branche den Rahmen praxisnah zu gestalten, um Aufwand und Nutzen sinnvoll abzuwägen. Energy Sharing verändert nur die bilanzielle Abwicklung, entlastet das Stromnetz aber physikalisch nicht.
Internetplattform für Netzzugang: Umfang, Kosten und Nutzen einer zentralen Internetplattform für den Netzzugang sowie zur Abwicklung des Energy Sharing müssen effizient umgesetzt und daher vor einer gesetzlichen Festlegung mit der Energiewirtschaft besprochen werden. 50 Millionen Euro einmaliger und elf Millionen Euro jährlicher Erfüllungsaufwand allein für die Plattform sind erheblich.
Planungsrechtliche Vorgaben: Im Planungs- und Genehmigungsrecht geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitere wichtige Schritte. Absolut unterstützenswert sind die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Energieinfrastrukturprojekten, etwa der Abwägungsvorrang für Energiespeicher und Verteilnetze, die Ausweitung des Bauzeitraums für Offshore-Anbindungsleitungen sowie die Aktualitätsvermutung für Umweltgutachten. Diese tragen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und zur Rechtssicherheit bei. Wir haben Vorschläge unterbreitet, wie ihre Wirkung in der Praxis noch verbessert werden kann.
Jede neue Berichtspflicht ist zu prüfen
Datenerhebung und Monitoring: Wir kritisieren die wachsende Zahl an Datenlieferpflichten. Insbesondere für das jährliche Monitoring steigen diese bei jeder Novellierung, ohne dass Nutzen und Aufwand gegeneinander abgewogen werden. Jede neue Datenerhebungs- und Berichtspflicht ist zu prüfen. Wie heißt es so schön in der Koalitionsvereinbarung: One in – two out ist das Ziel. Wenn eine dazu kommt, müssen zwei wegfallen.
Neue Informationspflichten: Auch bei der Vertrags- und Produktgestaltung werden die gesetzlichen Vorgaben für vorvertragliche Informationspflichten ständig erweitert. Energieversorger müssen Kunden auf Sonderangebote, separate Kündigungsmöglichkeiten oder Preise von Bündelprodukten hinweisen. Und gleichzeitig Endkunden über Chancen, Kosten und Risiken der jeweiligen Vertragsart – Festpreisvertrag oder dynamischer Vertrag - informieren. Ja, Transparenz ist wichtig für eine gute Kundenbeziehung. Doch mit jeder Informationspflicht steigt auch die Komplexität der Vertragsunterlagen und Rechnungen. Am Ende führt sie zu Intransparenz für den Kunden und die intendierte Wirkung verpufft.
Gesetzliche Inzidenzkontrolle einführen: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der BNetzA bereitet die Behörde Festlegungen für die Entgeltregulierung ab 2027 vor. Ohne eine von uns geforderte gesetzliche Anpassung müssten Netzbetreiber die ersten rahmensetzenden Entscheidungen der BNetzA vorsorglich gerichtlich anfechten, auch wenn sie noch nicht individuell betroffen sind. Nur so würden sie ihre Rechtsposition sichern. Das Resultat wären unnötige gerichtliche Verfahren und hohe Kosten. Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden schlagen wir eine gesetzliche Inzidenzkontrolle bei Einzelentscheidungen einzuführen vor, bevor die neue Regulierung der BNetzA in Kraft tritt.
Bürokratieentlastungsgesetz für die Energiewirtschaft
Wir brauchen mehr Mut zum Bürokratieabbau auf allen Ebenen! Das beginnt in Europa, geht über die nationalen Gesetze und schließt Behörden wie die BNetzA ein. Die bürokratische Gesamtlast ist erdrückend.
Jedes Gesetz, jede Verordnung und jede Festlegung müssen ernsthaft geprüft werden, ob wirklich alle spezifischen Regelungen gebraucht werden. Denn jede Entlastung ist sinnvoll. Gleich mitdenken sollten wir dabei maßgebliche Prinzipien: „Once-Only“-Prinzip, kein „Gold-Plating“ und „One-in-two-out“ – sie sind hier die Schlüssel.
Erfreulicherweise hat sich die Koalition genau das vorgenommen. Jetzt heißt es dranbleiben und die Spannung hochhalten. Bürokratie zu vermeiden und vor allem abzubauen ist ein Ultra-Marathon, in den die Politik gerade erst startet. Vor diesem Hintergrund fordert die Energiewirtschaft als eine der am stärksten regulierten Branchen ein eigenes Bürokratieentlastungs-gesetz.
Bestehende Nachweis-, Dokumentations- und Berichtspflichten gehören auf den Prüfstand. Die Datenerhebung, -übermittlung und -verwendung muss effizienter werden. Und wir brauchen weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das erfordert den Mut des Gesetzgebers! Mit echtem Bürokratieabbau können wir Kräfte freisetzen, die wir dringend für den Erfolg der Energiewende brauchen. Oder wie es im Koalitionsvertrag so schön steht: „Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen“. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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