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Umweltverband : Verwaltungsgericht weist Umwelthilfe ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kein Recht, vor Gericht gegen die Typgenehmigung von Autos durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu klagen. Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Falles ist die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht erlaubt, was die DUH nutzen will.

veröffentlicht am

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