Gasnetzstilllegung im EnWG : Wärmewende nicht ausbremsen
Städte und Gemeinden sind die zentralen Akteure in der Transformation des Wärmesektors. In ihren Planungen spielt die Umsetzung des Gasausstiegs eine wichtige Rolle. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes setzt der Bund dafür keine guten Leitplanken, meint Felix Platz vom Klima-Bündnis: Der Referentenentwurf lasse etwa verbindliche Fristen für die Gasnetzplanung und Rücksicht auf kommunale Klimaziele vermissen.
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Von Sylt bis Oberstdorf, von Dresden bis Aachen: Die Wärmewende ist in vollem Gange. Mit großem Engagement und erheblichem Ressourceneinsatz arbeiten kommunale Umweltämter und Energiereferate quer durch die Republik seit Jahren am Umbau des Heizsektors: Kommunale Wärmepläne werden geschrieben, Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, Wärmenetze und erneuerbare Energiequellen ausgebaut, Informationsveranstaltungen organisiert und Beratungsangebote aufgelegt.
Dabei rückt auch die Frage nach der Zukunft der Gasverteilnetze in den Fokus. Während mehr und mehr Haushalte auf erneuerbare Alternativen umsteigen, wird es eine zentrale Aufgabe sein, die Netze schrittweise zu verkleinern. Das beugt hohen Netzentgelten vor, spart Instandhaltungsinvestitionen und vermeidet doppelte Infrastrukturen. Außerdem ist es zentral für die Erreichung (lokaler) Klimaziele.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll jetzt die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden. Damit wird der Rahmen geschaffen, um die Zukunft der Gasverteilnetze zu planen, inklusive ihrer Stilllegung. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Novelle dürfte in den kommenden Wochen vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der bereits vorliegende Referentenentwurf zeigt allerdings erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die Endlichkeit der Erdgasversorgung erkennen
Zentrales Element im Entwurf: Der Verteilernetzentwicklungsplan (VNEP). Diesen soll ein Gasverteilnetzbetreiber erstellen, wenn in seinem Netzgebiet von einer „dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage“ derart auszugehen ist, dass eine Stilllegung oder Transformation des Netzes oder eines Teilnetzes erforderlich wird.
Das Problem dabei: Das Auslösekriterium der erwarteten „dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage“ bleibt vage, es sind keine Schwellenwerte definiert und die Prognose soll vom Gasnetzbetreiber selbst durchgeführt werden. Eine externe Überprüfung ist nicht vorgesehen.
Auch wenn der Einbau von Gasthermen durch das GMG wieder erlaubt würde, ist offensichtlich, dass von einer dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage ausgegangen werden kann. Das zeigt die Vielzahl der bereits veröffentlichten Wärmepläne: In den Zielszenarien vieler Städte schrumpft der Erdgasbalken in den 2030er Jahren erheblich – und das muss er auch, als logische Konsequenz der Klimaziele im Gebäudesektor. Auch der Blick auf den wachsenden Wärmepumpenabsatz und den voranschreitenden Ausbau von Wärmenetzen macht dies deutlich.
Klare Orientierung gegen Kostenfallen
Deswegen muss die Netzplanung jetzt konsequent vorangetrieben werden. Dafür braucht es eine gesetzliche Frist, bis zu der Gasverteilnetzbetreiber einen VNEP vorlegen müssen – analog zur kommunalen Wärmeplanung und zeitlich sowie inhaltlich darauf abgestimmt. Auch die Prämissen der Planerstellung müssen vorgegeben sein: kosteneffizient stilllegen, so dass hohe Netzentgelte, unnötige Instandhaltungsinvestitionen und doppelte Infrastrukturen vermieden werden. Da Wasserstoff in Gebäudeheizungen ineffizient und kostspielig ist, sollte eine Transformation der Gasnetze nur in Einzelfällen in Frage kommen.
Abwarten verzögert den geordneten, schrittweisen Rückzug, ist aber ohne verbindliche Frist und definierte Prämissen vielerorts wahrscheinlich. Auch, weil Anreize fehlen. Die Folgen: Eine zu langsame und verteuerte Transformation des Wärmesektors, die aufgrund steigender Netzentgelte und CO2-Preise vor allem die Verbraucher:innen treffen würde.
Außerdem wäre die Umsetzung der Wärmeplanung für Kommunen erschwert, denn diese braucht Klarheit und Planungssicherheit – für die Priorisierung von Maßnahmen und das Etablieren gezielter Unterstützungsangebote. Auf Basis vorliegender VNEPs könnte zum Beispiel vor Ort Kommunikationsarbeit intensiviert und damit auch das Bewusstsein geschärft werden, dass eine Investition in eine neue Gastherme extrem risikoreich ist.
Flexiblere Lösungen statt langer Fristen
Ein weiterer Knackpunkt im Referentenentwurf: Für die Stilllegung von Gasanschlüssen ist eine 10-Jahres-Frist vorgesehen. Eine lange Vorlaufzeit ist ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument, birgt in diesem Fall allerdings die Gefahr, Verbraucher:innen mehr zu schaden, als zu schützen.
Denn in der Konsequenz müsste das gesamte Verteilnetz bis mindestens Ende der 2030er Jahre aufrechterhalten werden. Von den stark steigenden Netzentgelten wären dann vorrangig Personen mit geringeren Einkommen betroffen, darunter viele Mieter:innen. Es sind vor allem die Kommunen, die das auffangen müssten. Lange Vorlaufzeiten würden zudem die Planung erheblich erschweren.
Deswegen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Anschlüsse frühzeitiger stillzulegen. Zentral wäre dann die Art und Weise, wie das geschieht: nur da, wo es nötig ist, mit einigen Jahren Vorlauf und guter Kommunikation, unterstützt durch Beratungs- und Förderangebote, sowie Ausnahmeregelungen in Härtefällen. Außerdem muss die angekündigte Heizalternative zur Verfügung stehen.
Kommunale Klimaziele müssen berücksichtigt werden
Kommunale Klimaziele sind nicht selten ambitionierter als die auf Bundesebene. Viele Städte und Gemeinden haben Beschlüsse gefasst, bereits 2035 oder 2040 klimaneutral zu werden. In einigen Bundesländern ist das Klimaziel 2040 auch gesetzlich verankert. Eine 10-Jahres-Frist würde diese vorgezogenen Ziele praktisch unmöglich machen.
Auch spielen lokale Klimaziele als Bezugspunkt für die Erstellung der VNEPs im Referentenentwurf keine Rolle. Das ist ein Problem, denn: Kommunale Klimaziele sind oft in lokalen Aushandlungsprozessen mit zivilgesellschaftlichen Akteur:innen entstanden. Sie bilden den Rahmen für lokale Aktivitäten. An ihnen müssen sich die Planungen orientieren, sonst werden kommunale Klimaschutzanstrengungen gefährdet und Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben.
Die Rahmenbedingungen sind zentral
Um der Wärmewende Rückenwind zu verleihen, braucht es eine EnWG-Novelle, die eine baldige, schrittweise Ablösung der Gasnetze ermöglicht. Kommunaler Wärmeplan und lokale Klimaziele müssen dafür die Ausgangspunkte bilden. Andernfalls droht der Wind erheblich aus den Segeln genommen zu werden. Letzteres trifft auch auf die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz zu: Die dort vorgeschlagenen Änderungen gefährden die Umsetzungsdynamik vor Ort substanziell. Damit die Wärmewende gelingt, braucht es stattdessen schnell Rahmenbedingungen, die den Gasausstieg auf Kurs bringen.
Felix Platz ist Projektmanager Wärmewende beim Klima-Bündnis, einer europaweiten Allianz aus knapp 2000 Kommunen, die sich für ambitionierten Klimaschutz engagiert.
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