StVG und StVO : Warum wir eine weitere Reform des Straßenverkehrsrechts brauchen
Die Reform von StVG und StVO bringt Verbesserungen, bleibt jedoch hinter den Erfordernissen für Verkehrssicherheit und Klimaschutz zurück und ist kein versprochener Paradigmenwechsel. Etwa die Vision Zero fehlt als verbindliches Ziel oder Tempo-30-Regelungen bleiben lückenhaft.
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Die jüngste Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde allseits als „Paradigmenwechsel“ und „moderne Grundlage für die Verkehrswende“ gefeiert. Tatsächlich enthält sie einige Verbesserungen – doch in Summe bleibt sie weit hinter dem zurück, was für Verkehrssicherheit, Klima- und Gesundheitsschutz sowie eine zukunftsfähige Mobilität nötig ist. Die Reform war der Versuch, ein marodes System zu reparieren, anstelle einer klaren politischen Entscheidung für eine menschenorientierte Verkehrswende.
Der gepriesene Paradigmenwechsel, wonach die „Leichtigkeit des Verkehrs“ künftig nicht mehr über alles gestellt wird, ist bedauerlicherweise nur punktuell umgesetzt. Für ausgewählte Maßnahmen gilt: Die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt jedoch nur für die neu geschaffenen Anordnungsgrundlagen; für den überwiegenden Rest der StVO bleibt die alte Logik bestehen, nach der erst Schlimmeres passieren muss, bevor man lenkend in den Verkehr eingreifen darf.
Sicherheit first, Leichtigkeit second?
Hierzu passt, dass auch die von allen demokratischen Parteien geforderte Vision Zero, die seit 2021 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) erwähnt wird, es nicht als verbindliches Ziel in das StVG geschafft hat – wodurch sie nach wie vor keine Verbindlichkeit hat. Eine generelle Priorisierung der Sicherheit gegenüber der Leichtigkeit zu rasen wäre ein wirklicher Paradigmenwechsel. Doch dafür muss die ‚Vision Zero‘ als übergeordnetes Ziel im StVG aufgenommen werden.
Während „Bürokratieabbau“ das politische Thema schlechthin ist, bleibt der politisch versprochene Befreiungsschlag für Straßenverkehrsbehörden aus, weil die vielleicht größte bürokratische Hürde im Straßenverkehrsrecht nicht angegangen wird: der berüchtigte § 45 Abs. 9 StVO. Die Vorschrift, wonach jede verkehrsrechtliche Anordnung „zwingend erforderlich“ sein muss und oft eine „Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko (…) erheblich übersteigt“, nachzuweisen ist, lähmt Kommunen seit Jahren.
Der Ausnahmenkatalog von dieser Regelung ist durch die neuste Reform noch länger geworden. Immer mehr Ausnahmen von einer Regel, die längst abgeschafft gehört! Der Wegfall aufwändiger Begründungen und Nachweise für jede einzelne straßenverkehrsrechtliche Anordnung wäre gelebter Bürokratieabbau in Kommunalverwaltungen mit knappen personellen und finanziellen Ressourcen.
Tempo 30: Flickenteppich bekommt neue Flicken
Das strukturelle Festhalten am Alten und nicht mehr Zeitgemäßem wird besonders beim Umgang mit Tempo 30 deutlich. Die Ankündigung klang gut: Tempo 30 soll einfacher werden. Mehr als tausend Kommunen forderten genau das, doch die neuen Möglichkeiten sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Tempo 30 ist neuerdings auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder an Spielplätzen möglich. Vor einem Krankenhaus geht Tempo 30 – vor einem ambulanten Ärztezentrum nicht. Auf dem Weg zur Schule sollen Schulkinder sicher sein, aber auf dem Weg zum Schwimmkurs oder zur Musikschule gilt weiter das Recht des Stärkeren.
Ein Flickenteppich bekommt neue Flicken verpasst. Mit Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts und klaren Kriterien für ausnahmsweise Tempo 50 an ausgewählten Straßen gäbe es nachvollziehbare Regeln, die zu einer hohen Akzeptanz führen.
Auch beim Parkraummanagement wurden lediglich zaghafte Trippelschritte in die richtige Richtung gemacht: Die Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen wurde vereinfacht. Eine flächendeckende Parkraum-Bewirtschaftung im öffentlichen Raum wäre ein logischer Baustein einer modernen Mobilitätspolitik – oder immerhin die Möglichkeit für Städte, ihr gesamtes Stadtgebiet zu bewirtschaften, anstatt Straße für Straße Machbarkeitsuntersuchungen zu beauftragen.
Denn die Ausgangslage ist dramatisch: Wachsende Städte, überfüllte Straßen durch mittlerweile fast 50 Millionen Autos, zugeparkte Geh- und Radwege und kein Platz für Grünflächen und Regenversickerung – wir müssen die Zahl der Autos in den dicht besiedelten Gebieten deutlich reduzieren.
Bewohnerparkausweise nach sozialen Kriterien staffeln
Gleichzeitig steht jedes Auto im Durchschnitt mehr als 23 Stunden herum. Viele Autos sogar wochenlang, bis mal wieder ein Wochenend-Trip ansteht. Natürlich nimmt man gerne zwölf Quadratmeter öffentlichen Raum in Anspruch, wenn es nichts kostet – wo bleibt der Anreiz, das selten genutzte Auto durch ein Sharing-Modell zu ersetzen? Spürbare Gebühren für Bewohnerparkausweise von mindestens 365 Euro im Jahr können dazu beitragen.
Und mit einer Möglichkeit, die Gebühren für Bewohnerparkausweise nach sozialen Kriterien zu staffeln, ließen sich diese Gebühren auch sozial gerecht gestalten. Eine solche soziale Staffelung wäre einfach umsetzbar, benötigt jedoch eine Änderung des StVG, die die Bundesregierung bisher verweigert. Von weniger Autos würden vor allem die Menschen profitieren, die wirklich aufs Auto angewiesen sind und weniger Konkurrenz um bestehende Parkplätze haben.
Es ist Zeit für Mindestanforderungen und Prioritäten
Bei allen tagtäglichen Bemühungen der Kommunen um attraktive Radwege, sichere Straßenquerungen und mehr Verkehrssicherheit zum Beispiel vor Schulen gibt es in Deutschland nach wie vor unzählige Orte, wo Radwege plötzlich aufhören, Geschwindigkeiten nicht begrenzt und erst recht nicht kontrolliert werden, wo der Fußverkehr sich zwischen parkenden Autos und Mülltonnen durchschlängeln muss.
Dass die 2024 abgeschlossene Reform von StVG und StVO sich auf Möglichkeiten für Städte fokussiert hat, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Doch nicht jede Kommune will diese Freiräume nutzen. Manche Politiker*innen scheuen Tempo 30 wie der Teufel das Weihwasser, machen Wahlkampf gegen sichere Radwege und priorisieren jeden einzelnen Auto-Stellplatz gegenüber barrierefreien Gehwegen. Was bringt es mir in einer solchen Stadt, wenn meine Stadtverwaltung mehr Möglichkeiten hat – die sie nicht nutzen wird? Dann haben schwächere Verkehrsteilnehmer*innen weiterhin das Nachsehen.
Das neue Straßenverkehrsrecht zeigt: Es ist möglich, Klimaschutz, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit als Ziele festzulegen. Wenn das Straßenverkehrsrecht aber keine verbindlichen Mindeststandards setzt, werden Sicherheit und Klimaschutz lokalpolitisch verhandelbar. Unsere Klimaziele und die Vision Zero brauchen einen verlässlichen, bundesweit geltenden Rahmen, mit konkreten Mindestvorgaben für den Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen, die nicht zwei Tonnen Blech um sich herum durch die Stadt bewegen – und Schutz vor dem Aufstieg reaktionärer Kräfte, die einen ideologischen Kampf gegen das Auto herbeiphantasieren und in mancher Stadt schon heute politische Mehrheiten bilden.
Wer den Straßenverkehr wirklich modernisieren will, muss die politischen Entscheidungen treffen, die in der letzten Reform vertagt wurden: Sicherheit und Vision Zero als oberste Priorität im Gesetz verankern. Das Bürokratiemonster § 45 Abs. 9 StVO streichen. Flächendeckende, sozial gerechte Parkraumbewirtschaftung ermöglichen. Tempo 30 innerorts zur Regel machen. Die Reform der letzten Legislatur war ein Anfang. Die echte, große Reform steht noch aus.
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