Kartellrecht Behörde kann schärfer gegen Meta durchgreifen
Das Bundeskartellamt macht von seinen neuen Möglichkeiten Gebrauch und stuft nach Google auch Meta als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung" ein. Auf der Kartellkonferenz wurden derweil auch weitere Möglichkeiten zur Zerschlagung gefordert.
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