Digitalisierung & KI
Palantir Einschränkungen für Datenanalyse bei Polizei
Die Polizei darf Software zur Datenanalyse verwenden, muss allerdings stärkere Auflagen erfüllen. So urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Weiterverarbeitung von Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, wie in Hessen und Hamburg geregelt, sei rechtswidrig.
Jetzt registrieren und sofort weiterlesen.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail den vollständigen Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI zur Probe.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen:
- Sabrina Mehlitz
- +49 30 22957200
- background.sales@tagesspiegel.de