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Palantir : Einschränkungen für Datenanalyse bei Polizei

Die Polizei darf Software zur Datenanalyse verwenden, muss allerdings stärkere Auflagen erfüllen. So urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Weiterverarbeitung von Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, wie in Hessen und Hamburg geregelt, sei rechtswidrig.

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