Microsofts Marktmacht : Lizenzbedingungen als Wettbewerbsproblem
Die britische Wettbewerbsbehörde will Microsoft als Unternehmen mit strategischer Marktbedeutung in den Bereichen Software, Cloud und KI einstufen. Die Begründung lässt sich auf Deutschland und die EU übertragen.
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Wer heute in einem Unternehmen – gleichgültig welcher Größe – eine KI-Anwendung einführt, wählt in der Praxis leider oft nicht das beste Produkt, sondern nur das naheliegendste. In den allermeisten Fällen ist das eben jene Software, die bereits Bestandteil einer integrierten Software-Suite ist, die das Unternehmen ohnehin schon verwendet. Eben darum hat die britische Marktaufsichtsbehörde CMA am 16. Oktober 2026 vorgeschlagen, den Softwarekonzern Microsoft als Business-Software-Ökosystem mit strategischer Marktbedeutung einzustufen.
Für das Fallbeispiel KI ist das offensichtlich, denn die Microsoft-KI „Copilot“ ist bereits überall dort verfügbar, wo Mitarbeiter ohnehin mit Microsoft-Produkten arbeiten, nämlich in Word, Excel, Powerpoint, Outlook und Teams. Wenig überrascht es deshalb auch, dass die CMA nun prüfen will, ob Kunden unter diesen Lizenzbedingungen ihre KI- und Cloud-Dienste überhaupt frei wählen können und ob alternative Anbieter gegenüber der Microsoft-KI noch faire Chancen haben. Schließlich wird der Markt im Wesentlichen durch einen einzelnen Platzhirsch dominiert – und das schon seit Jahren. Für Europas KI-Innovation sind diese wettbewerblichen Überlegungen strategisch, denn wir können nur dann den Raum für neue Ideen und Entwicklungsräume schaffen, wenn wir bestehende Machtmonopole gezielt identifizieren und aufbrechen.
Monopollogik des Softwaremarkts behindert Innovation
Die britische Marktaufsicht sieht Microsoft in allen fünf untersuchten Bereichen in einer starken Position, nämlich bei PC-Betriebssystemen, Produktivitätssuiten, Sicherheitssoftware, Server-Betriebssystemen und relationalen Datenbanken, wie sie beispielsweise in ERP- und CRM-Systemen genutzt werden. Kurzum: Ohne das Microsoft’sche Technologieökosystem geht in den allermeisten Unternehmen zumindest digital kaum noch etwas.
Die Ursache liegt laut CMA vor allem in den Hürden beim Anbieterwechsel – und die sind nicht nur technischer Natur. Bei Server-Betriebssystemen und Datenbanken spricht technisch nichts dagegen, Microsoft-Workloads auf alternativen Cloud-Plattformen zu betreiben. Dennoch verlangt Microsoft dafür deutlich höhere Lizenzgebühren als auf Azure. Diese Zusatzkosten erhöhen faktisch den Preis für den Ausstieg und verstärken die Abhängigkeit von Software und Infrastruktur des Redmonder Konzerns gleichermaßen.
Dadurch wird die Wahlfreiheit der Kunden faktisch eingeschränkt und der Wettbewerbsdruck durch alternative Anbieter gleichermaßen geschwächt, was deren Marktposition und Innovationsfähigkeit begrenzt. Marktmacht bemisst sich mittlerweile folglich danach, was es einen Kunden kostet, den Anbieter zu verlassen – und das ist in der gegenwärtigen Monopollogik des Softwaremarkts ein Teufelskreis.
Bundling und Licensing als Mechanik der Kundenbindung
Eigentlich sollte Marktmacht durch exzellente Produkte entstehen. Die Wechselkosten führen diese Logik ad absurdum, denn sie entstehen nicht durch Technologie oder Innovation, sondern durch Preislogik. Die CMA stellt ausdrücklich fest: Wer umfassende Microsoft-Pakete bezieht, erhält kurzfristige wirtschaftliche Vorteile – wodurch selbst bessere Alternativen aus dem Markt gedrängt werden. Ein bisschen gleicht das dem All-inclusive-Urlaub: Man isst selten auswärts, weil das Buffet längst bezahlt ist, selbst wenn das Restaurant um die Ecke besser kocht.
Richtigerweise prüft die CMA daher weiter, ob Bündelung und Integration die Wahlfreiheit einschränken und auf welcher Cloud Kunden ihre Softwarelizenzen betreiben können. Denn die Lizenzbedingungen bestimmen, ob ein Wechsel wirtschaftlich Sinn ergibt – und welcher technologische Pfad damit womöglich für Jahre feststeht, ohne dass die Tragweite im Moment der Entscheidung bewusst ist.
Datenportabilität ist mehr als nur Gebührensenkung
Besonders aufschlussreich ist der Blick der CMA auf die Cloud: Dort hat Microsoft auf das behördliche Drängen hin zwar zwischenzeitlich die Datenübertragungsgebühren beim Anbieterwechsel abgeschafft, damit allein kann es aber nicht getan sein. So hält die britische Behörde weitere Schritte für zwingend notwendig, etwa beim Identitäts- und Zugriffsmanagement über Cloud-Grenzen hinweg.
Und damit wird wieder einmal eines deutlich: Die Cloud ist nur das technische Fundament einer Vielzahl weiterer Anwendungen, die darauf laufen und die der Kunde selbst immer weniger überblickt. Das hat zur Folge, dass offene technische Schnittstellen auf dem Papier nur wenig helfen, wenn Kunden in der Praxis nach wie vor an ein einziges Software-Ökosystem gebunden bleiben. Wettbewerbsrechtlich zählt nämlich nicht, ob ein Anbieterwechsel theoretisch möglich ist, sondern ob er für den Durchschnittskunden realistisch und realisierbar ist.
Warum diese Feststellungen zwangsläufig auch für Deutschland gelten
Das Problem ist dabei nicht nur ein britisches, denn Microsofts Software-, Paket- und Lizenzlogiken ähneln sich weltweit. Technische Wechselhürden, die auf Identitätsdiensten, Dateiformaten, Integrationen und Gewohnheiten beruhen, sind in Frankfurt dieselben wie in Manchester.
Nicht ohne Grund ist die Europäische Kommission im Kartellverfahren um Microsoft Teams vorläufig sogar von einem weltweiten Markt für SaaS-Produktivitätsanwendungen ausgegangen und hat im September 2025 Zusagen akzeptiert, die Microsoft zu Software-Suiten ohne Teams und zu mehr Interoperabilität verpflichten. Auch die britische CMA betrachtet in ihrer aktuellen Untersuchung offenbar das gesamte Ökosystem.
Hieran können und sollten sich in Zukunft durchaus auch die Erwägungen des deutschen Bundeskartellamts anschließen. Auch die deutsche Behörde hat Microsoft bereits im September 2024 als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft, sodass es seither der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB unterliegt. Die Analyse der CMA liefert nun ein belastbares Bild für die zweite Stufe des deutschen Untersuchungsverfahrens, in der es um konkrete Untersagungen geht, indem wettbewerbsgefährdende Praktiken sanktioniert werden. Das Bundeskartellamt könnte sich die vorgefundene Tatsachenbasis durchaus zu eigen machen, weil die zugrunde liegenden Geschäftspraktiken unabhängig vom konkreten Markt dieselben sind.
Strategisch sinnvoll wäre, zuerst dort anzusetzen, wo Paket- und Lizenzpreise die Wechselbereitschaft der Kunden lähmen. Denkbar sind Abhilfen nach dem Muster der Teams-Zusagen: wirtschaftlich neutrale Alternativen ohne Paketbindung – und Lizenzbedingungen, die den Betrieb eigener Software auf fremden Clouds nicht verteuern. Hinzu kommt, dass das Kartellamt dort eingreifen kann, wo der europäische Digital Markets Act nicht greift. Denn dieser erfasst zwar Windows und Linkedin als zentrale Plattformdienste, nicht aber Office, die Sicherheitsprodukte oder den KI-Copilot. Das sind gerade die Produkte, bei denen die faktischen Abhängigkeiten mindestens ebenso groß sind.
Resilienz und Souveränität als Wettbewerbsfrage
Die CMA verknüpft ihre Analyse mit einem Gedanken, der in Europa aktuell besonderen Widerhall findet. Denn gerade für Behörden und kritische Organisationen gewinnt die Möglichkeit, digitale Dienste, insbesondere KI und Cloud, frei zu wählen, zu wechseln und zu kombinieren, an Bedeutung für Resilienz und strategische Autonomie. Digitale Souveränität entsteht nämlich erst durch die reale Option, Anbieter zu ersetzen, wenn man es für notwendig erachtet. Wo diese Option durch Paketlogik und Lizenzbedingungen entwertet wird, leidet auch die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Innovation. Das Bundeskartellamt hat die rechtlichen Instrumente. Mit der CMA-Analyse hat es nun auch ein starkes Argument, sie zu nutzen.
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