Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) TikTok: Soziales Netzwerk plant NetzDG-Funktion
So harmlos Kurzvideos und Karaoke in der Regel sein mögen: Belästigung und Hassrede gibt es auch im sozialen Netzwerk TikTok. Mit 5,5 Millionen deutschen Nutzern müsste das Unternehmen laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz längst besondere Maßnahmen dagegen ergreifen. Doch TikTok lässt sich Zeit.
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