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Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) : TikTok: Soziales Netzwerk plant NetzDG-Funktion

So harmlos Kurzvideos und Karaoke in der Regel sein mögen: Belästigung und Hassrede gibt es auch im sozialen Netzwerk TikTok. Mit 5,5 Millionen deutschen Nutzern müsste das Unternehmen laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz längst besondere Maßnahmen dagegen ergreifen. Doch TikTok lässt sich Zeit.

von Max Hoppenstedt

veröffentlicht am

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