Glasfaserausbau : Recht auf schnelles Internet: Ein Papiertiger ohne Wirkung

Susanne Blohm
Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Foto: Gert Baumbach

Eigentlich haben Verbraucher:innen mit dem Inkrafttreten der Telekommunikationsmindestversorgungs-Verordnung (TKMV) seit 1. Juni 2022 einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Wer keinen Zugang hat, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und diesen Anspruch geltend machen. Wenn trotz erfüllter Voraussetzungen kein Anbieter freiwillig die Versorgung sicherstellt, muss die BNetzA die Anbieter dazu verpflichten. Doch trotz tausender Anfragen ist dies bisher nur einmal passiert.

von Susanne Blohm

veröffentlicht am

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