Flexibilisierung : Dynamische Tarife können ein Gamechanger sein – wenn die Politik sie lässt
Dynamische Tarife und Netzentgeltvergünstigungen setzen erhebliche Anreize zu Lastverschiebungen, wie eine aktuelle Studie zeigt. Um diese Flexibilitätspotenziale zügig zu erschließen, muss jedoch der politische Rahmen stimmen. Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender des Öko-Energieversorgers Naturstrom, macht in seinem Standpunkt Verbesserungsvorschläge.
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Der Rekord fiel im Hochsommer: In 457 Stunden war der Preis am Day-Ahead-Markt bis Ende August ins Negative gekippt – und damit der bisherige Höchstwert für das Gesamtjahr aus 2024 bereits Monate vorab eingestellt. Aber nicht nur die Anzahl der Stunden mit negativen oder sehr niedrigen positiven Preisen nimmt zu, auch Hochpreisstunden treten vermehrt auf. Diese Volatilität wird in einem von Wind- und Sonne dominierten Stromsystem zu einem gewissen Maße dazugehören. Und sie bietet, neben Herausforderungen, auch Chancen: Flexibilität wird belohnt – erzeugungs- wie auch verbrauchsseitig.
Privathaushalte können diese Marktpreisschwankungen mit einem dynamischen Tarif nutzen. Und das lohnt sich, wie eine Kurzstudie von Neon Neue Energieökonomik in unserem Auftrag zeigt.
Besonders profitieren können dabei Haushalte mit steuerbaren Geräten wie Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher. Gerade Elektroautos sind enorme Flexibilitätsbringer und damit Kostensparer: gegenüber dem ungesteuerten Sofortladen wird mit dynamischem Tarif und intelligentem Laden eine Ersparnis von über 30 Prozent erzielt.
Wenn ergänzend die Netzentgeltvergünstigungen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes genutzt werden, kann sogar ein Einspareffekt von über 80 Prozent erzielt werden. Insbesondere die zeitvariablen Netzentgelte (Modul 3) bringen einen enormen Zusatzeffekt.
Auch bei Wärmepumpen und (kleinen) Speichern kann mit einem dynamischen Tarif bares Geld gespart werden, die Netzentgeltvergünstigungen sind hier jedoch die entscheidenderen Treiber der Kostensenkung. Die von der Bundesnetzagentur im Gegenzug für Eingriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber gewährten Netzentgeltvergünstigungen schaffen also wichtige ergänzende Anreize, um in Flexibilitätstechnologien zu investieren.
Smart-Meter-Rollout ist weiter ein Ärgernis
Im Gegensatz zu den 14a-Festlegungen sind die Rahmenbedingungen für die Nutzung von dynamischen Tarifen und damit für mehr Flexibilität aber keineswegs überall so rosig. Gerade das leidige Thema Smart-Meter-Rollout ist weiter ein Ärgernis. Das weiter mehr als 200 Netzbetreiber keinen einzigen Smart Meter installiert haben, ist ein absolutes Unding – hier kann ich den Entschließungsantrag der Fraktionen von Union und SPD zur EnWG-Novelle vollauf unterstützen, in welchem zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen, beispielsweise über Netzbetreiber-Kooperationen, sowie Sanktionsmechanismen für Netzbetreiber gefordert werden.
Dass in dieser Situation Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den wettbewerblichen Messstellenbetreibern Fesseln anlegen und mindestens den Pflichtrollout allein den grundzuständigen Messstellenbetreibern übereignen will, ist da der absolut falsche Weg. Stattdessen sollten die Wettbewerblichen als wichtige Enabler der Digitalisierung des Energiesystems anerkannt werden, die in Ergänzung oder auch gemeinsam mit den regionalen Netzbetreibern Smart Meter in die Fläche bringen.
Generell sollte die Politik die Ausstattung mit Smart Metern über die bisherigen Pflichteinbaufälle hinaus vereinfachen. Bislang können grundzuständige Messtellenbetreiber solche Anfragen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben, wenn sie ihren sonstigen Pflichten nicht hinterherkommen. Priorisierung ist zwar nachvollziehbar, Ausschluss aber nicht! Generell sollte das Zielbild im Messtellenbetriebsgesetz erweitert werden: Für ein wirklich digitales, flexibles Energiesystem braucht es mittelfristig einen Vollrollout digitaler Zähler, nicht nur Pflichteinbaufälle auf Basis von Kriterien, die sich mit dem nächsten politischen Wetterumschwung wieder ändern können.
Aber es geht nicht nur um Hardware, sondern auch um Software. Bislang kann kaum ein Netzbetreiber die eigentlich seit April geltenden zeitvariablen Netzentgelte auch wirklich an die Lieferanten und damit die Verbraucher:innen weitergeben. Leider ein Bild, dass sich häufiger zeigt. Entscheidend ist also nicht nur die Erhebung und Kommunikation von Daten, sondern auch deren Verarbeitung.
Apropos zeitvariable Netzentgelte: Unsere Studie zeigt, dass sich die Preissignale von Netz und Markt wie gewünscht überlagern und damit passendes Verhalten angereizt werden kann – selbst wenn das im Einzelfall dazu führt, dass nicht allein günstige Börsenpreiszeiten mit viel Erneuerbaren genutzt werden, sondern eben auch günstige Netzstunden beispielsweise bei der Kalkulation des intelligenten Ladens einfließen. Das ist grundsätzlich sinnvoll, um lokale Netzrestriktionen mit zu berücksichtigen.
Volldynamische Netzentgelte als Ziel
Die bisherige Ausgestaltung kann aber nur ein erster Schritt sein: Die Ausweisung sollte etwa nicht nur für zwei Quartale, sondern über das ganze Jahr verpflichtend werden. Auch über eine Ausweitung der Tarifstufen, etwa von drei auf fünf, könnte kurzfristig nachgedacht werden. Mittelfristig sollten volldynamische Netzentgelte mindestens für Prosumer-Haushalte das Ziel sein. Das ist in der aktuellen Überarbeitung der Netzentgeltsystematik zumindest als Option angelegt, ich will die Bundesnetzagentur auf diesem Weg gerne bestärken.
Nach diesen Details zum Abschluss noch ein Blick auf das große Ganze des Energiesystems: Die schwarz-rote Bundesregierung will mehr Marktwirtschaft im Energiesystem. Das unterstützen wir, Preissignale sind wie gezeigt ein entscheidender Anreiz und Steuermechanismus für Flexibilitäten. Allerdings müssen Preise dann auch wirken dürfen.
Wenn mit staatlich finanzierten Gaskraftwerkskapazitäten neue fossile Erzeuger in den Markt kommen und dort nicht nur im Notfall, sondern immer bei höheren Preisen eingesetzt werden können, verzerrt das die Merit-Order und damit die Flexibilitätsanreize. Die Kraftwerksstrategie wirkt hier also doppelt kontraproduktiv, sie erhöht den CO2 Ausstoß und verringert den Anreiz zum Schaffen innovativer Flexibilitäten im Markt. Ein wirklich technologieoffener Ansatz wäre daher die bessere Wahl zur Organisation von Versorgungssicherheit gewesen als der einseitige Fokus auf Gaskraftwerke.
Die nun doch nicht gewährte Stromsteuersenkung für alle ist aus Flexibilisierungssicht ebenfalls eine verpasste Chance. Denn je geringer die staatlichen Preisbestandteile im Stromtarif sind, desto stärker fallen die schwankenden Energiepreise und gegebenenfalls die dynamisierten Netzkosten ins Gewicht. Dieses Vorhaben stärkt zudem die Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und sollte daher möglichst im nächsten Jahr nachgeholt werden.
Oliver Hummel ist Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG.
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