Nachhaltigkeitsvorgaben : EU-Omnibuspaket: Bürokratieabbau darf nicht auf Kosten der Klimapolitik gehen
Die EU schwächt zentrale Nachhaltigkeitsvorgaben ab und nimmt die meisten Unternehmen aus der Pflicht. Das gefährdet Transparenz und Investitionssicherheit. Europa setzt damit ein falsches Signal für Klima und Wirtschaft, schreibt Sören Hilbrich vom German Institute of Development and Sustainability.
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Am Montag einigten sich Vertreter*innen des Europäische Parlament und des Europäischen Rats auf eine Reform wichtiger Nachhaltigkeitsregelwerke. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CRSD), die EU-Taxonomie und die europäische Lieferkettenrichtlinie regeln Berichtspflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmen in Bezug auf ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Wirtschaftstätigkeit.
In einem sogenannten Omnibuspaket sollen diese Regulierungen vereinfacht und damit Bürokratie abgebaut werden. Das ist ein legitimes Anliegen. Nach der Einigung ist jedoch klar, dass die Regelwerke zum Teil entkernt und die Zahl der Unternehmen, für die sie gelten, massiv reduziert wird.
Der Druck auf die EU, ihre Nachhaltigkeitsregulierungen zu reformieren, war erheblich. Neben verschiedenen Lobbyverbänden wandten sich im Oktober auch die Energieminister der USA und Katars in einem Schreiben an die EU. Sie forderten, die Lieferkettenrichtlinie abzuschwächen, und drohten implizit mit Konsequenzen für die Energiesicherheit Europas. Der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament ist der Rückbau der Nachhaltigkeitsregulierungen so wichtig, dass sie ihre Vorstellungen in der Abstimmung über die Position des Parlaments mit den Stimmen der rechtsextremen Fraktionen durchsetzte.
Reform schwächt Regulierungen stark ab
So ist es nicht überraschend, dass die nun erreichte Einigung vorsieht, den Anwendungsbereich der Regulierungen massiv einzuschränken. Um die 90 Prozent der Unternehmen, für die die CSRD bisher galt und um die 70 Prozent der Unternehmen, die unter die Lieferkettenrichtlinie fielen, sollen in Zukunft von den Regeln ausgenommen werden. Außerdem wird die Einführung der CSRD und der Lieferkettenrichtlinie verschoben. Unternehmen werden die Lieferkettenrichtlinie beispielsweise erst ab Juli 2029 umsetzen müssen. Die EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Richtlinie soll ganz gestrichen werden.
Anders als bisher, wird die Lieferkettenrichtlinie auch Unternehmen nicht mehr dazu verpflichten, Klimatransformationspläne auszuarbeiten und umzusetzen (in der CSRD sind Offenlegungspflichten zu Klimatransformationsplänen weiterhin enthalten). In diesen Plänen sollten Unternehmen darlegen, wie sie ihre Wirtschaftstätigkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang bringen wollen.
Die Konsequenzen sind gefährlich: Zunächst einmal sendet die Reform – wie so viele andere politischen Entscheidungen und Debatten derzeit – das Signal, dass Nachhaltigkeit keine politische Priorität mehr hat. Unternehmen werden sich jedoch nur dann dazu entscheiden, ihre Wirtschaftstätigkeit umzustellen, wenn sie Erwartungssicherheit über die Richtung der Transformation haben.
Zudem wird die Reduktion der Berichtspflichten zu weniger Transparenz führen. Banken und andere Finanzmarktakteure haben es dann schwerer, Klima- und andere Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu bewerten. Dabei ist dies essentiell für eine erfolgreiche Transformation. Investitionen bestimmen oft für Jahrzehnte, mit welchen Technologien produziert wird. Neue Investitionen müssten daher jetzt unbedingt die Dekarbonisierung und die Anpassung an den Klimawandel fördern – statt ihnen entgegen zu stehen.
Daneben ist Transparenz über die Nachhaltigkeit von Unternehmen auch für die Stabilität des Finanzsystems wichtig. Schäden durch den Klimawandel können genauso wie die Dekarbonisierung zu einer plötzlichen Abwertung von Vermögenswerten führen. Wenn diese Risiken systematisch unterschätzt werden, kann das im Extremfall zu einer Finanzkrise führen.
Standardisierung und verpflichtende Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten, wie sie die EU-Taxonomie und die CSRD beinhalten, kann grundsätzlich sogar den bürokratischen Aufwand für Marktteilnehmer reduzieren. Statt Anfragen von Banken und anderen Geschäftspartnern einzeln bedienen zu müssen, stehen die Daten dann bereits öffentlich in einem von allen genutzten Format zur Verfügung. Auch den Unternehmen selber können Nachhaltigkeitsberichte helfen, die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Aktivitäten besser zu verstehen. Die erhobenen Daten sollten auch innerhalb der Unternehmen zur Steuerung verwendet werden.
Regulierungen sollten weiterentwickelt statt abgeschwächt werden
Dennoch besteht durchaus Reformbedarf. Die Regulierungen entstanden während der letzten EU-Legislaturperiode, als es auf der EU-Ebene ein kurzes Zeitfenster für progressive Umweltpolitik gab. Dabei sind Fehler gemacht wurden. Beschwerden von Unternehmen über das Ausmaß der zu berichtenden Datenpunkten und die mangelnde Nutzerfreundlichkeit der EU-Taxonomie sind oft berechtigt. Bei einigen Taxonomiekriterien ist es sehr aufwendig, nachzuweisen, dass Aktivitäten diese erfüllen. Und nicht alle Kriterien und Kennzahlen scheinen Auskunft über die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte zu geben.
Auch gibt es Befürchtungen, dass die Lieferkettenrichtlinie es für Kleinbauern und andere kleine Unternehmen außerhalb der EU schwieriger mache, Teil der Lieferketten zu werden. Hier müsste mehr Geld für Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Reform sieht vor, Unternehmen mehr Flexibilität einzuräumen, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor allem auf unmittelbare Geschäftspartner zu konzentrieren. Sinnvoller wäre es, diese Pflichten konsequent auf jene Bereiche auszurichten, in denen die größten Risiken bestehen.
Außerdem darf es nicht alleine bei der Schaffung von Transparenz bleiben. Regulierungen und Anreize können dabei helfen, dass Finanzmarktakteure die Nachhaltigkeitsinformationen auch tatsächlich dafür nutzen, Kapitalflüsse umzuleiten. Hierfür gibt es durchaus Beispiele. So nutzt die Zentralbank von Bangladesch verschiedene Zielvorgaben und Förderprogramme, um die Vergabe von Krediten für grüne Investitionen zu erhöhen.
Im derzeitigen politischen Klima steht jedoch zu befürchten, dass jeder Reformprozess für einen Rückbau oder gar eine Abschaffung von Nachhaltigkeitsregulierungen genutzt wird. Eine Anpassung, die die Regularien sinnvoll weiterentwickelt, scheint derzeit kaum realistisch. Dabei wäre es so wichtig, Klima- und Nachhaltigkeitspolitik entschieden weiter zu verfolgen – statt sie neuen politischen Prioritäten zu opfern.
Sören Hilbrich ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Development and Sustainability (IDOS) in Bonn.
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