Strommarkt : Industriestrompreis darf Ausbau von Erneuerbaren nicht bremsen
Die deutsche Industrie steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Daher ist es verständlich, dass die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen prüft. Bei der Kabinettsklausur vergangene Woche war das auch wieder ein Thema. Dabei müssen jedoch Verzerrungen des Strommarktes und die damit einhergehenden Mehrkosten für alle Stromverbraucher vermieden werden, schreibt Anne Köhler, Geschäftsführerin des Energiehändlerverbandes EFET Deutschland, in ihrem Standpunkt.
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Auch wenn der neue EU-Rahmen für Beihilfen im Rahmen des Clean Industrial Deal (CISAF) den Mitgliedstaaten erlaubt, energieintensive Industrien bei den Stromkosten zu entlasten, sollten andere Maßnahmen im Vordergrund stehen. Denkbar wären Entlastungen bei den Systemkosten des Stromsystems (Umlagen, Netzentgelte, Strompreiskompensation), Unterstützung durch allgemeine Instrumente der Wirtschaftsförderung (zum Beispiel bei Steuern wie der Körperschaftssteuer oder bei den Lohnnebenkosten) oder die direkte Förderung geopolitisch relevanter Investitionen.
Strommarkt-Eingriff riskiert, Markt und Ausbau Erneuerbaren-Ausbau zu schwächen
Entlastungszahlungen, die sich anhand von Marktpreisen berechnen, können die Funktionsfähigkeit des Strommarktes beeinträchtigen, so die Einschätzung von Energy Traders Deutschland. Beträgt die Entlastung beispielsweise ein Differenzbetrag zwischen Marktpreis und Zielwert (Entlastung auf einen Zielbetrag), sinkt oder entfällt der Anreiz, sich preislich abzusichern – insbesondere, wenn Referenzpreise auf stündliche oder monatliche Großhandelspreise Bezug nehmen. Marktteilnehmer, die sich dafür entschieden haben, ihre Preisrisiken über erneuerbare PPAs langfristig abzusichern, sehen sich durch den Markteingriff plötzlich einem neuen, politisch beeinflussten und daher schwer einzuschätzenden Preisrisiko ausgesetzt.
Zudem bestünde für den auf diese Weise entlasteten Industriekunden der Anreiz, sich möglichst nah an der Preisreferenz einzudecken. Ist die Referenz zum Beispiel der Day-Ahead-Preis, wäre der Anreiz groß, alles zu diesem Preis am Kurzfristmarkt einzukaufen, statt sich langfristig abzusichern.
Das entzieht dem Terminmarkt Handelsvolumen mit der Folge, dass die Liquidität am Langfristmarkt sinkt. Dies verteuert und erschwert wiederum die preisliche Absicherung für die verbleibende Nachfrage und angebotene Erzeugungskapazität. Auch der marktgetriebene, über langfristige Abnahmeverträge (PPAs) finanzierte Ausbau erneuerbarer Energien kann dadurch gebremst werden, insbesondere wenn PPAs nicht als Maßnahme zur Dekarbonisierung anerkannt werden.
Von Marktpreisen unabhängige Entlastungen wären die bessere Lösung
Besser geeignet wären „Entlastungen um einen Betrag“, die nicht mit einem Strompreis verknüpft sind. Auf EU-Ebene wurde beispielsweise das Konzept eines „Clean Flexibility Instrument“ diskutiert. Dieses zielt darauf ab, Inanspruchnehmern die Strukturierungskosten von PPAs zu erstatten – unabhängig von einem konkreten Preisniveau. Solche Instrumente würden Verzerrungen vermeiden und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.
Was bei einer möglichen Einführung eines Industriestrompreises daher zu beachten wäre:
- Zur notwendigen Entlastung der Industrie sollten andere Instrumente genutzt werden als ein Eingriff in den Strommarkt.
- Eine „Entlastung um“ einen Betrag, der unabhängig von Energiekosten ist, ist weniger verzerrend als eine „Entlastung auf“ ein politisch festgelegtes Niveau. Wenn sich die Entlastung nicht aus Marktpreisen oder Energiekosten ableitet, bleibt der Anreiz zur Absicherung bestehen.
- Inanspruchnehmer zu verpflichten, langfristige erneuerbare Strombezugsverträge abzuschließen, reduziert zwar die Entlastungswirkung, könnte aber die Nutzung erneuerbarer Energien und den marktgetriebenen EE-Ausbau unterstützen. Falls eine Entlastung nach CISAF umgesetzt wird, sollten Dekarbonisierungsmaßnahmen über Drittparteien auch über PPAs möglich sein – analog zur Strompreiskompensation. Es darf keine Diskriminierung hinsichtlich der PPA-Struktur oder der zugrunde liegenden Technologie geben.
- Sollte dennoch ein Mechanismus im Sinne eines „Industriestrompreises“ weiterverfolgt werden, bei dem sich die Entlastungszahlung am Marktpreis orientiert, wäre es wichtig, diesen Referenzpreis nicht als Day-Ahead-Preis, sondern den Marktpreis als Jahres- oder Mehrjahresdurchschnitt zu definieren. So bliebe marktrationales Verhalten zumindest in den Kurzfristmärkten sowie die Nachfrage an den Terminmärkten erhalten.
Anne Köhler ist Geschäftsführerin von EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler.
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