Bundesnetzagentur (BNetzA) : Netzregulierung: Effizienz als Grundlage für Investitionsattraktivität
Bis Ende des Jahres will die Bundesnetzagentur den Umbau des Regulierungssystems, Stichwort NEST-Verfahren, abschließen. Netzbetreiber können mit der Reform ihre Investitionen weiter attraktiv finanzieren, gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand, schreibt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Klar ist auch: Nicht alle Wünsche werden sich erfüllen lassen.
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Die Energie- und Wärmewende bekommen immer noch viel Unterstützung. Aber gleichzeitig müssen sich die Investitionssummen nachvollziehbarerweise stärker rechtfertigen und die Ansprüche an die Netze und ihre Betreiber mit Blick auf Digitalisierung und Steuerungsmöglichkeiten steigen. Allein die Betreiber der großen deutschen Stromverteilernetze planen in den nächsten acht Jahren mit Investitionen von circa 110 Milliarden Euro. Bis 2045 sollen es circa 210 Milliarden Euro werden. In diesem ambitionierten Umfeld müssen wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Regulierungsinstrumente neu gesetzt werden.
Für die Bundesnetzagentur ist das Ziel klar: Wo sich das bisherige System bewährt hat, wollen wir bei den etablierten Regelungen bleiben. Änderungen wollen wir dort, wo sie sich auszahlen. Sie sollen die (Investitions-)Anforderungen der Energiewende besser unterstützen und stärker die Perspektive der Netznutzer in den Blick nehmen. Dieser Prozess läuft bei der Bundesnetzagentur unter der Überschrift „NEST – Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“
Anreize zu Effizienzsteigerungen
Besonderen Wert legen wir dabei – der Name verrät es schon – auf drei Zielebenen: Das System ist über die Jahre sehr komplex geworden. Es soll jetzt transparenter und einfacher werden. Es soll Anreize zu weiteren Effizienzanstrengungen schaffen, so dass jeder Euro noch besser eingesetzt wird. Und selbstverständlich soll es Netzbetreibern auch in Zukunft möglich sein, Finanzmittel für Investitionen am Kapitalmarkt zu beschaffen. Eine angemessene, unter Chancen- und Risikoaspekten abgewogene attraktive Rendite ist zwingender Teil der Regulierung.
Wir haben im Juni die Entwürfe zu den materiell wichtigsten Regelungen veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Jetzt können alle Interessierten eine Stellungnahme abgeben, die wir in unserem Abwägungs- und Entscheidungsprozess berücksichtigen. Wichtig ist uns: In die Entwürfe sind zwar schon zahlreiche Argumente und Abwägungen eingeflossen, und sie bilden unseren aktuellen Meinungsstand ab. Gegenüber neuen fachlichen Argumenten sind wir aber weiter offen, Lautstärke oder Polemiken überzeugen uns nicht.
Auf dem Weg zu dieser Konsultation lief seit Februar 2024 ein Austausch, an dem sich alle betroffenen Gruppen beteiligen konnten. In 15 Veranstaltungen wurde kontrovers diskutiert – in der Regel mit der Möglichkeit, sich digital zuzuschalten und Anregungen einzubringen.
Weniger Bürokratie
Unsere Entwürfe lassen sich so zusammenfassen: Netzbetreiber können die Investitionen weiter attraktiv finanzieren. Alle Beteiligten werden für ein insgesamt ausgewogeneres Ergebnis weniger bürokratischen Aufwand treiben müssen. Und Netzbetreiber können ihre Rendite optimieren und gleichzeitig uns allen Kosten sparen, wenn sie ihre Netze effizient betreiben. Leistungsfähigkeit sowie ein hohes Qualitäts- und Serviceniveau werden angereizt.
Dieses Ergebnis erreichen wir, indem wir das Grundprinzip der Regulierung erhalten. Es soll bei der seit Jahren bekannten Anreizregulierung bleiben. Dies bietet Wiedererkennungseffekte für Investoren und Netzbetreiber und erhält Vertrauen. Die Kosten der Netzbetreiber sollen nach einer Übergangsperiode alle drei Jahre statt wie bisher alle fünf Jahre geprüft werden. Kostenänderungen werden bei den Netzbetreibern so schneller auf konkreter Grundlage ermittelt. Einsparungen werden schneller an die Verbraucher weitergegeben. Kostensteigerungen hingegen können von den Netzbetreibern schneller erlöst werden.
Das greift für Gas ab 2028 und für Strom ab 2029. Da die Transformation dann noch mehr Fahrt aufgenommen haben wird, ist im Strombereich eine jährliche Anpassung der Betriebskosten geplant. Netzbetreiber, die zum Beispiel mehr Erzeugungsanlagen anschließen, könnten dann eine pauschale Anpassung bekommen. Hier gilt wieder: Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten nur für mehr Energiewende und nur zu effizienten Kosten.
Die Kapitalkosten sollen künftig pauschal ermittelt werden. So nähert sich Deutschland mit der Einführung eines WACC – Fachjargon für einen Ansatz gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten – für die Vergütung der Kapitalkosten dem internationalen Standard an. Auch bei der Bestimmung des Umlaufvermögens soll eine pauschale Abbildung Vereinfachungen ermöglichen. Beides gibt den Netzbetreibern Anreize für möglichst geringe Kapitalkosten.
Besonders intensive Diskussionen werden zur Frage der „kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung“ geführt. Das ist der Renditebaustein, den ein Netzbetreiber erhält, um Investoren zu gewinnen. Auch hier wollen wir auf bewährte Strukturen und Modellansätze aufbauen. Das Prinzip soll bleiben, besondere Herausforderungen der Netzbetreiber werden aber durch Änderungen im Detail gezielt adressiert. Daraus ergibt sich eine angemessen steigende Eigenkapitalverzinsung.
Unmittelbare Effizienzanreize sollen durch den Effizienzvergleich gesetzt werden. Bei jedem Netzbetreiber werden im Quervergleich die ineffizienten Kosten bestimmt. Netzbetreiber sollen diese über einen angemessenen Zeitraum abbauen. Diesen wollen wir von fünf auf drei Jahre verkürzen. Wer hier eine unzulässige Härte vermutet, dem muss klar sein: Unternehmen anderer Branchen müssen ineffiziente Kosten sofort abbauen, um ihre Produkte am Markt absetzen zu können. Außerdem planen wir, dass die Anforderungen an die Netzbetreiber etwas ansteigen. Diese Änderungen erscheinen aber nach vielen Jahren der Regulierung angebracht. Sie sind eingebettet in einen seit Jahren bekannten Rahmen und flankiert durch zahlreiche Absicherungsinstrumente.
Ziel: Sinnvolle und ausgewogene Regelungen
Das Instrumentarium zur Steigerung der Effizienz bleibt außerdem ergänzt um einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor. Dieser korrigiert die allgemeine Inflationsrate. Netzbetreiber dürfen ihre Kosten verändert um Preis- und Produktivitätsunterschiede zur Gesamtwirtschaft anpassen. Die geplante Einbeziehung der Redispatchaufwendungen in den Effizienzvergleich wird die Vorteile eines vorausschauend erfolgenden Netzausbaus künftig noch deutlicher sichtbar machen.
Wie angekündigt liegt das Gesamtpaket der wirtschaftlich besonders relevanten Regelungen im NEST-Prozess jetzt vor. Nun können sich alle ein Bild machen und in der Konsultation ihre Argumente für oder gegen die Entwürfe einbringen. Die Verfahren werden Ende des Jahres abgeschlossen werden. Dass uns eine fortgesetzte Erörterung wichtig ist, zeigen auch weitere Austauschformate zu den Themen Effizienzvergleich und Produktivitätsfaktor.
Am Ende liegt es aber in der Natur der Sache, dass sich nicht alle zu dem Paket zufrieden äußern werden. Die Bundesnetzagentur muss im Einklang mit der Rechtslage begründete, sinnvolle und ausgewogene Regelungen schaffen. Und sie wird dabei die Interessen der Unternehmen und Haushalte, die die Kosten mit ihrer Stromrechnung tragen müssen, genauso berücksichtigen wie die der Netzbetreiber und ihrer Investoren.
Klaus Müller ist Präsident der Bundesnetzagentur.
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