Energie-Klima icon

Energie & Klima

Standpunkte Säbel oder Florett? Wie Wasserstoff gefördert werden sollte

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klima, Deutsche Umwelthilfe
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klima, Deutsche Umwelthilfe Foto: Deutsche Umwelthilfe

Eine Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage lässt sich nur rechtfertigen, wenn die zusätzliche Stromnachfrage von Elektrolyseuren auch zu einem stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb des EEG führt, argumentiert Constantin Zerger. Der Leiter des Bereichs Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe ist für eine genau ausdifferenzierte Förderung grünen Wasserstoffs.

von Constantin Zerger

veröffentlicht am 30.10.2020

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft trifft das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in diesen Tagen eine Richtungsentscheidung. Es geht darum, ob und unter welchen Bedingungen Elektrolyseure für die Erzeugung von Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkung darauf, ob eine grüne Wasserstoffwirtschaft auf Basis von erneuerbaren Energien entsteht – oder ob Wasserstoff ein fossiles Produkt bleibt.

Säbel oder Florett, so könnte man die Peter Altmaier zur Auswahl stehenden Optionen beschreiben. Die Entscheidung für den Säbel hieße: Jede Art von Strom, der für die Elektrolyseure verwendet wird, wird ungeachtet seiner Herkunft pauschal von der EEG-Umlage ausgenommen. Dagegen steht das Florett zur Auswahl: Ausnahmen von der EEG-Umlage werden nur für Ökostrom und auch für diesen nur unter strengen Bedingungen gewährt. 

Das BMWi hat kürzlich die verschiedenen Vorschläge im Stakeholder-Dialog Wasserstoff präsentiert. Die beteiligten Industrievertreter konnten bis zum Beginn dieser Woche Stellungnahmen abgeben. Entscheiden möchte das Haus von Peter Altmaier bis zum Ende dieser Woche, danach soll der Entwurf den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet werden.

Pauschale Umlagebefreiung würde fossile Energiewelt erhalten

Jede Befreiung von der EEG-Umlage muss mit Bedacht gewährt werden. Schon heute bestehen viel zu viele Ausnahmen. Die Folge ist eine Schieflage, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher überproportional mit den Kosten der Energiewende belastet werden. Eine Befreiung von der EEG-Umlage ist nur gerechtfertigt, wenn ein Nutzen für Klimaschutz und Energiewende entsteht und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Eine pauschale Befreiung von Strom für Elektrolyseure würde die fossile Welt fortschreiben. Damit würde Wasserstoff auch dann gefördert, wenn er aus Kohle-, Gas- oder Atomstrom erzeugt wird. Ein grober Fehlanreiz, der den Klimaschutz-Anforderungen eklatant widerspricht. Eine pauschale Befreiung von der EEG-Umlage schafft einen Anreiz, fossile Erzeugungsanlagen länger zu betreiben und damit zusätzliche Treibhausgasemissionen zu erzeugen. Dies wäre das Gegenteil einer klugen Energiewende. 

Wir dürfen nicht vergessen: Der Einsatz von Wasserstoff ist kein Selbstzweck. Er leistet nur dann einen Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende, wenn in den Anwendungssektoren eine Einsparung von Treibhausgasemissionen erfolgt. Diese Rechnung geht aber nur auf, wenn der Wasserstoff mit erneuerbaren Energien erzeugt wird und damit nahezu treibhausgasneutral ist.

Stromlieferverträge mit den Elektrolysebetreibern nachweisen

Aus klima- und umweltpolitischer Sicht ist deshalb klar, dass Elektrolyseure nur dann von der EEG-Umlage befreit werden dürfen, wenn sie Ökostrom beziehen. Alleine dieses Kriterium ist aber noch nicht ausreichend. Weitere Bedingungen müssen erfüllt sein: 

Erstens muss ausgeschlossen werden, dass für den Ökostromnachweis schlicht Herkunftsnachweise entwertet werden. Diese sind zu Ramschpreisen auf dem europäischen Markt verfügbar und geben keinerlei Anreize, neue Erneuerbaren-Anlagen zu bauen. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass zusätzlich zur Entwertung von Herkunftsnachweisen tatsächliche Stromlieferverträge mit den Erzeugungsanlagen bestehen. Dies kann zum Beispiel mit direkten Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) nachgewiesen werden.

Zweitens muss ausgeschlossen sein, dass der Strom aus bereits EEG-geförderten Anlagen stammt. Dies würde einen Anreiz für den Bau von EE-Anlagen außerhalb des EEG setzen und die für die Elektrolyse notwendigen zusätzlichen Erneuerbaren-Kapazitäten schaffen. Der Ausbau der Erneuerbaren kann damit sogar beschleunigt werden.

Drittens muss der Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien stammen, also aus Wind und Sonne. Einen zusätzlichen Bedarf an Grundlast gilt es zu vermeiden. Umzusetzen ist dies einfach über das Gebot, nur entsprechende Herkunftsnachweise für die Umlagebefreiung entwerten zu dürfen. Notwendig ist darüber hinaus, die Flexibilität von Elektrolyseuren anzureizen: Dafür muss die EEG-Umlagebefreiung auf eine bestimmte Zahl von Volllaststunden begrenzt werden.

Gerechte Verteilung der Kosten sicherstellen

Unterm Strich: Eine Befreiung von der EEG-Umlage lässt sich nur rechtfertigen, wenn durch die zusätzliche Stromnachfrage von Elektrolyseuren ein zusätzlicher Ausbau von erneuerbaren Energien außerhalb des EEG ausgelöst wird. Wichtig ist zudem eine gerechte Verteilung der Kosten: Eine pauschale EEG-Umlagebefreiung von Strom für Elektrolyseure hätte zur Folge, dass die Stromkunden die Dekarbonisierung anderer Sektoren – wie Industrie und Verkehr, die im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung ohnehin häufig von der EEG-Umlage befreit sind – mitfanzieren. 

Wie sich das BMWi am Ende dieser Woche entscheidet ist deshalb sehr spannend: Glaubt Peter Altmaier an eine grüne Zukunft von Wasserstoff? Dann entscheidet er sich für das Florett, um die notwendigen erneuerbaren Anlagen auf den Weg zu bringen. Oder ist Wasserstoff für den Wirtschaftsminister doch nur eine Chiffre für die Fortschreibung der fossilen Energiewelt? Dann wählt er den Säbel und die pauschale Befreiung – und verletzt die Glaubwürdigkeit der Wasserstoffwirtschaft.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen