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Energie & Klima

Standpunkte Wirtschaft und Klimaschutz brauchen starken Erneuerbaren-Impuls

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE)
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE)

Die erneuerbaren Energien stehen bei der Reform des EEG vor einer entscheidenden Weichenstellung. Simone Peter, die Präsidentin des BEE, hält einen Anteil von 80 Prozent an der Stromerzeugung für 2030 für realistisch aufgrund der EU-Klimaziele. Um die Erneuerbaren zu „entfesseln“, argumentiert sie in ihrem Standpunkt, müssten eine ganze Reihe von Stellschrauben neu justiert werden.

von Simone Peter

veröffentlicht am 03.12.2020

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Es sind für Wirtschaft, Energieversorgung und Klimaschutz ausschlaggebende Tage, denn in Deutschland wird derzeit über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskutiert. 

Das Parlament hat kommende Woche die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob der Wirtschaftsstandort Deutschland durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zukunftsfähig aufgestellt wird, die Energieversorgung langfristig nachhaltig gesichert und die Klimaziele erreicht werden können und sollte dies auch tun.

Das EEG ist ein Schlüsselinstrument für Klimaschutz in der Energieversorgung. Es trägt erheblich zur CO2-Einsparung bei, steigert regionale Wertschöpfung und hat bereits zigtausende neue Arbeitsplätze geschaffen. Da liegt es nahe, mit einer mutigen Ausgestaltung des Instruments und damit der Stärkung des Heimatmarktes für saubere Technologien, der Energiewende neuen Schwung zu verleihen. Es ist höchste Zeit, die Klima- und Industriestrategie in Deutschland zusammenzudenken und gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise einen politischen Rahmen für weitere Konjunkturimpulse für Zukunftsinvestitionen zu setzen.

Der internationale Wettbewerb um klimafreundliche Technologien hat sich in den letzten Monaten wie unter einem Brennglas verdichtet, und auch die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen, dass Investitionen in saubere Energieversorgung global enorm an Attraktivität gewonnen haben. Dabei haben sich gerade erneuerbare Energien als besonders krisenresilient erwiesen.

80 Prozent Ökostrom-Anteil 2030 sind realistisch

Für das EEG konkret heißt das, dass zum einen die Mehrbedarfe an Ökostrom für den Industriesektor, für die rasant wachsende Elektromobilität und für den Einsatz von Wärmepumpen im Heizungssektor im Gesetz realistisch quantifiziert werden müssen, um nicht eine Ökostromlücke in den kommenden Jahren zu riskieren. Denn der Atomausstieg rückt näher und auch der Kohleausstieg wird angesichts der für Kohlekraftwerke ungünstigen Marktsituation früher als das festgelegte Datum 2038 erwartet. Das heißt zum anderen, dass die Ausbaupfade für erneuerbare Energien und die entsprechenden Mengenziele deutlich angehoben und bürokratische Hürden für den Zubau sowie für den Weiterbetrieb der nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallenden Anlagen beseitigt werden müssen.

Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass mit der Anhebung der Klimaziele auf EU-Ebene ein höheres Ziel als das bislang beschlossene 65-Prozent-Ausbauziel für Ökostrom bis 2030 gesetzt werden muss. Realistisch sind hier eher 80 Prozent. Alleine um die Ziele nach jetzigem Stand des Klimaschutzgesetzes zu erreichen, müssen die jährlichen Zubauzahlen für erneuerbare Energien in der EEG-Novelle deutlich nach oben justiert werden: auf 4700 Megawatt (MW) für Windenergie Onshore, 1200 MW für Windenergie Offshore, 10.000 MW für Photovoltaik, 600 MW für Bioenergie, 50 MW für Wasserkraft und 50 MW für Geothermie.

Weiterhin müssen spartenspezifische Anreize statt weiterer Hemmnisse geschaffen werden. So sieht der Gesetzentwurf vor, das Marktsegment der Gebäude-Photovoltaik in das Korsett von Ausschreibungen zu zwingen. Von einem solchen Systemwechsel ist abzusehen, denn eine Absenkung der Ausschreibungsgrenze würde einen der wichtigsten Solarenergie-Anwendungsbereiche weitgehend ausbremsen und Investitionen privater Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen erschweren.

Dadurch würde der notwendige Zubau der Photovoltaik blockiert. Die Ausschreibungsgrenze muss im Gegenteil auf ein Megawatt erhöht werden. Auch muss die Belastung von Eigenverbrach bei PV-Bestandsanlagen zurückgenommen und keine zusätzliche Belastung durch eine Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht geschaffen werden. Eigenerzeugung und Eigenverbrach sind ein wesentlicher Treiber für die von Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende und müssen daher gestärkt werden. Das gilt auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Bürgerenergie.

Überbrückungsgeld für die Windkraft

Auch die Mechanismen zur Preisbildung am Strommarkt, die durch die COVID-19-Pandemie noch stärker aus dem Gleichgewicht gebracht wurden, funktionieren nicht mehr. Nach wie vor wirkt sich die sinkende Stromnachfrage durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie massiv im Strommarkt aus, so dass der Spotmarkt keinen wirtschaftlichen Betrieb für tausende Bestandsanlagen der Windenergie sicherstellen kann, die ab Ende diesen Jahres aus der 20-jährigen Vergütung fallen. Aus diesem Grund braucht es eine 24- bis 36-monatige Überbrückung. Noch immer fehlen hier Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums, ebenso wie zum Repowering.

Der Gesetzentwurf sieht zudem das Aussetzen einer Vergütung für Erneuerbare-Energien-Anlagen bei mehr als einer Stunde negativer Spotmarktpreise vor, was die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs erheblich gefährdet. Dabei werden negative Preise auch heute noch immer vor allem durch konventionelle Kraftwerke verursacht, die auch bei deutlich sinkenden Preisen weiter einspeisen. Hier ist ein neues Marktdesign überfällig, das Flexibilisierung in den Vordergrund stellt, den Einspeisevorrang für erneuerbare Erzeugung und damit Investitionssicherheit gewährleistet.

Der kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Vorschlag ergänzt Paragraph 51 um einen Ausgleich durch eine um die negativen Stunden erweiterte Verlängerung des Vergütungszeitraums nach 20 Jahren Förderung. Dieser Ausgleich sollte sich aber auf den Ausgleich der Energiemenge und nicht auf den Ausgleich der zeitlichen Stunden beziehen, um die gesamten Mengen auszugleichen und nicht nur kleine Anteile.

Klar ist: Es braucht alle erneuerbaren Energien, um eine verlässliche Energieversorgung sicher zu stellen. Bei der Bioenergie muss mehr auf die klimafreundliche Güllevergärung gesetzt werden und die Südquote zumindest analog zur Windenergie flexibel ausgestaltet sein. Bei der Geothermie muss auf überzogene Kürzungen verzichtet werden. Und auch die Wasserkraft liefert einen verlässlichen Beitrag zur erneuerbaren Energieversorgung und braucht dafür eine Perspektive in Form einer angepassten Förderstufe für kleine Anlagen.

Deutschland hat die Chance, wieder eine Vorreiterrolle bei der Energiewende einzunehmen und kann zeigen, dass Wohlstand, Industrie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gemeinsam funktionieren. Hierfür leisten die erneuerbaren Energien ihren Beitrag, wenn sie wieder entfesselt werden und die Novelle des EEG mutig ausgestaltet wird.

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