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Datenschutz : Bundespresseamt darf weiter Facebook-Seite betreiben

Der damalige Bundesdatenschützer Ulrich Kelber hatte dem Bundespresseamt untersagt, die Facebook-Seite der Regierung zu führen. Wenn Meta Daten über die Besucher:innen dieser Facebook-Seite sammelt, ist dann das Bundespresseamt für die Datenverarbeitung mitverantwortlich? Das Gericht entschied: Allein Meta muss die Einwilligung der Nutzer:innen einholen.

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