Cybersicherheitspolitik Länderjustiz verstetigt Arbeit im Nationalen Cyberabwehrzentrum
Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft schafft mit einer Kooperationsvereinbarung die Grundlage für eine dauerhafte Beteiligung am Nationalen Cyberabwehrzentrum. Das Mandat gilt aber zunächst nur bis Ende 2025. Auch darüber, wie weitere Länder beteiligt werden sollen, gibt es noch keine klare Linie.
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