Plattformregulierung : Social Media für Minderjährige sperren? Das geht am Ziel vorbei
Social Media bleibt für viele Minderjährige ein riskanter Ort – deshalb diskutieren immer mehr EU-Länder Verbote nach australischem Vorbild. Doch solche Maßnahmen greifen zu kurz, findet Lena-Maria Böswald. Europa verfügt längst über ein starkes digitales Regelwerk. Was fehlt, ist nicht mehr Regulierung, sondern die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze.
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In Australien sollen unter 16-Jährige ab dem 10. Dezember keine sozialen Medien mehr nutzen dürfen; in Dänemark, Frankreich und auch Deutschland wird derzeit viel über ähnliche Verbote diskutiert. Seit vergangener Woche auch auf EU-Parlamentsebene. Gefordert werden vor allem neue EU-Regeln: Sie sollen ein verbindliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien und strengere Kontrollen vorschreiben. Plattformen müssten dann mitziehen und etwa über digitale Identitätsnachweise sicherstellen, dass nur ältere Jugendliche einen Account eröffnen können.
Die Forderung nach einem Verbot ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Schädliche Inhalte, süchtig machendes Plattformdesign, Cybergrooming oder -mobbing gefährden die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Netz. Deshalb verdienen sie besonderen Schutz. Trotzdem haben junge Menschen auch ein Recht auf digitale Teilhabe und sollten selbst entscheiden können, wo und wie sie sich informieren. Und selbst wenn ein Verbot in Kraft träte: Kinder und Jugendliche müssen dazu befähigt werden, verantwortungsvoll mit sozialen Medien umzugehen. Irgendwann erreichen sie die Altersgrenze und sollten nicht vollkommen unvorbereitet mit schädlichen Inhalten und Designs konfrontiert werden.
Fehlende Regulierung oder fehlerhafte Umsetzung?
Damit Kinder und Jugendliche im Netz besser geschützt sind, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Maßnahmen sollten pädagogisch sinnvoll und rechtlich durchsetzbar sein. Schon jetzt existiert ein breites EU-Regelwerk – bestehend aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und dem Digital Services Act (DSA). All diese Gesetze sollen Minderjährige im Netz schützen und nehmen unterschiedliche Aspekte der Altersüberprüfung in den Fokus.
In der Praxis werden diese Regeln aber kaum konsequent und zielgenau durchgesetzt. Das liegt an drei zentralen rechtlichen Lücken:
Erstens nutzen sehr große Plattformen wie Instagram, Tiktok, Roblox oder Youtube rechtliche Unschärfen der bereits existierenden Gesetze aus, indem sie bei der Accounterstellung auf Selbstauskünfte statt auf wirksame Alterskontrollen setzen. Diese Angaben lassen sich leicht fälschen – und reichen schlicht nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Keine nationalen Alleingänge
Aufsichtsbehörden fehlt es zweitens an finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen. Dadurch können sie weder konsequent kontrollieren, ob Plattformen die Regeln einhalten, noch eng mit anderen Behörden im In- und Ausland kooperieren. Das ist bei einem dichten Regelwerk mit vielen Überschneidungen aber notwendig. Sich überlappende Zuständigkeiten machen es teilweise schwierig, zuständige Behörden zu ermitteln. Ein konkretes Beispiel: Sowohl die AVMD-RL als auch der DSA regeln, wie personenbezogene Daten von Minderjährigen für gezielte Werbung verarbeitet werden dürfen. In der Praxis ist daher oft unklar, welche Behörde denn nun zuständig ist – und welche zusammenarbeiten müssen: Medienregulatoren mit Datenschutzbehörden (AVMD-RL) oder Datenschutzbehörden mit den nationalen Koordinierungsstellen für digitale Dienste (DSA).
Drittens gilt der DSA in der EU direkt und hat damit Vorrang vor nationalen Regeln. Eine nationale Altersgrenze für die Nutzung von sozialen Medien könnte daher am Vorrang des DSA scheitern und Fragmentierung riskieren. Ein allgemeines Social-Media-Verbot in Deutschland würde in der Praxis eher nur Anbieter treffen, die auch hier ansässig sind oder aus Staaten außerhalb der EU kommen. Es würde aber nicht die großen Plattformen mit Hauptsitz in Irland oder anderen EU-Ländern treffen, die von Kindern und Jugendlichen am häufigsten genutzt werden.
Ein Verbot ist kein Allheilmittel
Tatsächlich sind die Risiken für Kinder und Jugendliche zu weitreichend, um sie mit einer einzigen Maßnahme aus dem Weg zu räumen. Der wirkliche Hebel liegt langfristig in Aufklärungsarbeit, robusten Mechanismen, um elterliche Zustimmung einzuholen, und einem sicheren, nicht süchtig machenden Design. Dazu kommen ressourcenstarke Aufsichtsbehörden und eine stärkere rechtliche Vereinheitlichung. Mit einem Social-Media-Verbot bekämpfen wir nicht die Wurzel des Problems, sondern schieben es lediglich auf. Eines Tages überschreiten Kinder und Jugendliche die vordefinierte Altersgrenze und stoßen dann trotzdem auf problematische Inhalte, solange Plattformen ihre Angebote nicht standardmäßig altersgerecht gestalten. Die Anfälligkeit gegenüber Algorithmen kennt kein Alter.
Anstatt Plattformen pauschal für Minderjährige zu sperren, müssen Schutzmechanismen effektiver umgesetzt werden. Vor allem aber braucht es klare Verantwortlichkeiten auf nationaler wie europäischer Ebene, um geltendes Recht durchzusetzen. Nur so entsteht für Kinder und Jugendliche ein sicherer digitaler Raum.
Lena-Maria Böswalt ist Senior Policy Researcher für Digital Public Sphere beim Thinktank Interface.
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