KI beschaffen : Warum die Modernisierung der Vergabelogik zur Staatsfrage wird
Wie der Staat Aufträge vergibt und wie Unternehmen KI-Software weiterentwickeln, passt nicht zusammen. Die Behörden müssen ihre Vergabelogik an Software-as-a-Service-Modelle anpassen und dürfen Open Source nicht mit digitaler Souveränität verwechseln, findet Jakob Reuschlein von Procure AI. Drei Hebel, wie es besser ginge.
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Die Fähigkeit des Staates, innovative Technologien wie KI sinnvoll einzusetzen, hängt unmittelbar davon ab, ob er in der Lage ist, diese Technologien überhaupt zeitgemäß zu beschaffen. Genau hier zeigt sich eine strukturelle Spannung. Während sich digitale Innovation in immer kürzeren Zyklen entwickelt, folgt die Logik öffentlicher Beschaffung noch häufig überkommenen Strukturen, die für andere Bedarfe konzipiert wurden.
Das Problem ist weniger rechtlicher als vielmehr struktureller Natur: Die Vergabelogik der öffentlichen Hand ist historisch auf Bauleistungen, klassische Dienstleistungen und individuell entwickelte Software ausgerichtet. Moderne KI-Systeme folgen jedoch einer völlig anderen Innovationslogik.
Wenn Vergabe- und Innovationslogik auseinanderlaufen
Viele KI-Anwendungen entstehen heute in cloudbasierten Entwicklungsumgebungen, werden kontinuierlich weiterentwickelt und als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Leistungsfähigkeit ergibt sich nicht allein aus dem initialen Produkt, sondern aus laufenden Verbesserungen, Datenintegration und iterativen Updates.
Diese Innovationslogik passt nur begrenzt zu traditionellen Beschaffungsmodellen der öffentlichen Hand. Drei Spannungsfelder werden besonders deutlich.
Erstens besteht weiterhin eine starke Präferenz für On-Premise-Infrastrukturen, während moderne KI-Tools oftmals auf die Services moderner Cloud-Provider angewiesen sind und diese voraussetzen.
Zweitens basiert öffentliche IT-Beschaffung oft auf projektorientierten Vertragsmodellen mit klar definierten Leistungsbeschreibungen, Festpreisen mit Einmalzahlung und Endabnahmen. KI-Systeme hingegen entwickeln sich iterativ weiter und werden in der Regel über SaaS-Modelle im Lizenzmodell bereitgestellt.
Drittens wird digitale Souveränität im öffentlichen Sektor häufig mit vollständiger Offenlegung des Quellcodes gleichgesetzt. Gleichzeitig entstehen viele hochspezialisierte KI-Tools jedoch unter Voraussetzungen des Schutzes geistigen Eigentums, der Grundlage für unternehmerische Innovationsleistung ist.
Diese Spannungsfelder führen oftmals dazu, dass innovative Lösungen entweder gar nicht oder nur mit sehr großer Verzögerung und nach intensivem Austausch mit Unternehmen beschafft werden, sodass Innovation eher verlangsamt als beschleunigt wird durch die öffentliche Beschaffungspraxis.
Die einzigen Anbieter, die in diesem Modell der öffentlichen Beschaffungspraxis ihre innovativen Lösungen erfolgreich und skalierbar absetzen können, sind (meist amerikanische) Technologiegiganten wie Microsoft, Google, SAP oder Palantir. Denn diese lassen der Verwaltung aufgrund ihrer Marktmacht und hoher Wechselkosten oft keine Option bezüglich SaaS oder nicht-SaaS, Cloud oder nicht-Cloud, Open Source oder nicht-Open-Source. Eine Beauftragung findet oftmals nur zu ihren Bedingungen (meist über Direktbeauftragungen mit Alleinstellungsmerkmal) statt – nicht wie bei den so oft beschworenen und vermeintlich unterstützten europäischen Govtech-Start-Ups, die durch die öffentliche Hand oftmals in für sie unpassende Vertragskonstrukte gezwängt werden.
Wie der Staat die Beschaffungspraxis anpassen kann
Deutschland ist mit dieser Herausforderung nicht allein und es gibt bereits auch heute mögliche Lösungsansätze für diese Spannungsfelder.
Ein wichtiger erster Schritt besteht darin, Software-as-a-Service als regulären Beschaffungsmodus für Software anzuerkennen. Es existieren bereits passende Vertragsmodelle wie der EVB-IT-Cloud-Vertrag. Entscheidend ist, diese Instrumente auch konsequent zu nutzen, statt innovative Software weiterhin in projektorientierte Entwicklungsverträge zu zwängen.
Ein zweiter Hebel liegt in der stärkeren Standardisierung digitaler Beschaffung. Länder wie Großbritannien nutzen mit dem G-Cloud-Framework zentrale Beschaffungsplattformen für Cloud- und SaaS-Leistungen. Anbieter werden dort vorqualifiziert, Leistungen transparent gelistet und Behörden können Technologien deutlich schneller beschaffen. Solche „Digitalen Marktplatz“-Modelle reduzieren Transaktionskosten auf beiden Seiten und erleichtern gerade innovativen Anbietern den Zugang zum öffentlichen Markt.
Auch beim Thema digitale Souveränität ist ein differenzierter Ansatz erforderlich. Offene Software kann insbesondere bei zentralen Infrastrukturkomponenten sinnvoll sein, etwa bei staatlichen Basisdiensten oder Plattformarchitekturen. Bei spezialisierten Anwendungen – etwa im Bereich KI-Tools – kann jedoch auch der Einsatz kommerzieller SaaS-Lösungen sinnvoll sein, solange Interoperabilität, Datenportabilität und Wechselmöglichkeiten gewährleistet bleiben.
Die zentrale Herausforderung besteht daher nicht darin, neue Regeln zu erfinden, sondern die bestehende Beschaffungspraxis stärker an der Innovationslogik moderner Software auszurichten.
Beschaffungsfähigkeit wird zur Staatsfähigkeit
Wenn der Staat KI strategisch nutzen will, muss er auch lernen, KI strategisch zu beschaffen. Dazu gehören nicht nur technologische Kompetenz, sondern auch die Weiterentwicklung von Vertragsmodellen, Beschaffungspraxis und strategischen Richtlinien für die IT-Beschaffung.
Die Modernisierung der Vergabelogik ist daher keine verwaltungsinterne Detailfrage. Sie entscheidet darüber, ob der Staat in der Lage ist, technologische Entwicklungen aktiv zu gestalten – oder ob er ihnen langfristig nur noch hinterherläuft. Handlungsfähigkeit im KI-Zeitalter entsteht im Beschaffungsprozess.
Das Vergaberecht ist hierbei explizit nicht das Problem: Es sieht mit der Markterkundung oder aber auch Verfahrensoptionen wie dem Wettbewerblichen Dialog oder der Innovationspartnerschaft Instrumente für die strategische Beschaffung innovativer Technologien vor.
Deshalb soll dieser Standpunkt vielmehr als ein Aufruf gelesen werden, Mut zur Lücke zu zeigen und sich auf die neuen Marktgegebenheiten (Cloud, SaaS und Open Source – natürlich nur da, wo sinnvoll) einzulassen. Nicht nur da, wo einen Technologiegiganten dazu zwingen, sondern auch da, wo der Staat als Ankerkunde tatsächliche Digitale Souveränität durch ein Govtech-Start-Up-Ökosystem mitaufbauen und prägen kann.
Jakob Reuschlein verantwortet bei Procure AI den öffentlichen Sektor sowie die Delivery-Organisation. Mit der Procure-AI-Plattform entwickeln er und sein Team ein autonomes, vernetztes Agentensystem, das Beschaffungsprozesse Ende‑zu‑Ende orchestriert und automatisiert.
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