Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz : Umwelt schützen heißt Umweltrecht durchsetzen
Wer Umweltrecht ernst nimmt, muss auch seine Durchsetzung ernst nehmen. Doch die Bundesregierung lässt bei der geplanten Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zentrale Lücken und setzt europäische wie völkerrechtliche Vorgaben nur halbherzig um. Ginge es nach Marie Bohlmann, Juristin der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact, würde Deutschland eine Generalklausel einführen und eine faire Fristenlösung finden. Beides würde Verfahren beschleunigen.
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Aktuell überschreiten wir bereits sechs von neun planetaren Grenzen. Die Risiken für unsere Lebensgrundlagen steigen mit jeder Grenze, die überschritten wird. Eigentlich sollte das Umweltrecht als Schutzwall wirken, um diesen ökologischen Krisenzustand abzuwenden. Doch in der Praxis werden bestehende Regeln oft nicht oder falsch angewandt oder wirtschaftlichen Interessen unrechtmäßig untergeordnet.
Nach deutschem Recht dürfen in der Regel nur diejenigen klagen, die in eigenen Rechten verletzt sind. Die Natur hat keine eigenen Rechte und kann sich nicht gegen Rechtsverstöße vor Gericht verteidigen. Folgen sind die Zerstörung für den Klimaschutz wichtiger Moore, verschmutzte Flüsse und dreckige Luft. Genau hier setzt die Umweltverbandsklage an. Umweltverbände können vor Gericht ziehen, wenn Behörden Umweltrecht nicht richtig vollziehen, und so unter anderem auch für den Klimaschutz eintreten. So haben Umweltverbände beispielsweise die Bundesregierung und Baden-Württemberg verklagt, da diese – entgegen den gesetzlichen Vorgaben – keine Sofortprogramme oder Klimaschutzkonzepte beschlossen haben.
Anwälte der Umwelt
Dass Umweltverbandsklagen wirken, zeigt auch das Beispiel der Luftreinhalteklagen: Dort wo die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich für saubere Luft stritt, sanken die Belastungen mit dem gesundheitsschädlichen Dieselabgasgift NO2 in den folgenden Jahren doppelt so stark wie in Städten ohne Klagen. Umweltverbände setzen mit Umweltverbandsklagen geltendes Recht durch und sorgen als Anwälte der Umwelt dafür, dass konkrete Verbesserungen für die Umwelt eintreten. Und das sehr effektiv: Während nur rund jede achte verwaltungsgerichtliche Klage erfolgreich ist, liegt die Erfolgsquote bei Umweltverbandsklagen bei mehr als 50 Prozent. Sie sind damit kein „Planungshindernis“, sondern Garant dafür, dass Umweltrecht nicht nur auf dem Papier steht. Sie sichern saubere Luft, gesunde Böden und intakte Lebensräume – und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.
Ein sperriges Fundament
Rechtsgrundlage für solche Klagen ist seit fast 20 Jahren das Gesetz mit dem sperrigen Namen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Immer wieder musste es nachgebessert werden, weil Deutschland internationale Vorgaben nicht erfüllte. Nun steht erneut eine Novelle an. Doch auch der aktuelle Referentenentwurf, der am 15. Oktober im Kabinett beschlossen werden soll, bleibt Stückwerk. Er ignoriert zentrale Anforderungen aus Europa- und Völkerrecht und wird deshalb kaum die letzte Reform gewesen sein.
Rechtsschutz bleibt lückenhaft
Im Kern geht es um die Frage, wogegen Umweltverbände überhaupt klagen dürfen. Völker- und europarechtlich muss der Zugang zu Gericht weit sein, die Klagegegenstände dürfen nicht begrenzt werden. Alles Tun oder Unterlassen von Behörden oder Privaten, das gegen Regelungen mit Umweltbezug verstößt, muss überprüfbar sein. Deutschland hingegen macht es seit jeher anders und arbeitet mit einer abschließenden Liste von Klagegegenständen. Diese kann aber per se nie vollständig sein – und sorgt auch bereits für Rügen durch europäische Gerichte.
Der neue Entwurf erweitert die Liste zwar, macht sie zugleich aber noch unübersichtlicher. Statt mutig eine Generalklausel einzuführen und sich der demokratischen Kontrolle zu stellen, bleibt es beim Flickenteppich. Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: ‚Bloß nicht zu viel zulassen – es könnten ja Klagen folgen!‘. Damit bleiben Rechtsschutzlücken bestehen.
Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert, dass der Referentenentwurf die Klagebefugnis auf bestimmte Unionsrechtsakte beschränkt – obwohl Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention nicht auf das Unionsrecht begrenzt ist. Die Folge: Die Gerichte müssen weiterhin lange über die Frage der Klagebefugnis streiten – anstatt sich auf die eigentlichen Umweltfragen zu konzentrieren. Verfahren ziehen sich unnötig oft über Jahre hin. Eine Generalklausel wäre nicht nur rechtskonform, sondern auch effizienter.
Die Fristfrage
Ein weiteres Problem betrifft die Klagebegründungsfrist. Wer eine Umweltklage einreicht, muss sie innerhalb einer bestimmten Frist begründen. Diese beträgt – unabhängig davon, ob die Unterlagen 100 oder 1000 Seiten lang sind – starr zehn Wochen. Sie läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Klage erhoben wird. Allerdings übersenden Behörden häufig erst nach mehreren Wochen die entscheidenden Unterlagen. Dies führt zu Verzögerungen, weil die Gerichte sodann die entsprechenden Entschuldigungsersuchen der Kläger:innen bearbeiten müssen. Ein Fristbeginn ab Zugang der entscheidenden Unterlagen würde die Verfahren hingegen beschleunigen.
Halbherzige statt mutige Reform
Längst liegen fundierte Alternativvorschläge vor: Green Legal Impact hat gemeinsam mit erfahrenen Anwältinnen und Anwälten einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, auch der DAV hat wiederholt konkrete Vorschläge eingebracht. Der Referentenentwurf beschränkt sich dennoch auf kleine Korrekturen. Zwar enthält er Lichtblicke, etwa die längst überfällige Streichung der sogenannten Binnendemokratie-Voraussetzung für Umweltverbände. Doch ohne Generalklausel und ohne faire Fristenregelung bleibt die Reform im Kern mutlos.
Garant für Vollzugskontrolle
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist das Fundament für die Vollzugskontrolle des Umweltrechts und damit für die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns in ökologischen Krisen. Ein schwaches Gesetz bedeutet schwache Kontrolle und schwachen Umweltschutz. Der aktuelle Entwurf verpasst die Chance, das Fundament solide und zukunftsfest zu machen. Was es jetzt bräuchte, ist ein klares Bekenntnis zu effektivem Rechtsschutz, zu fairen Verfahren und zu Umweltverbänden als starker Stimme für die Umwelt.
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