Energieinfrastruktur : Zukunftsfähige Energienetze brauchen eine zukunftsfähige Regulierung
Ohne einen angemessenen Finanzrahmen für die Netzbetreiber sind die notwendigen Investitionen in die Energieinfrastruktur nicht zu stemmen, schreibt Dirk Güsewell, Vorstandsmitglied des Energieversorgers EnBW. Aus seiner Sicht werden die Weichen in der Netzregulierung aktuell nicht so gestellt, wie es nötig wäre. Kritisch sieht er etwa die geplanten Anpassungen beim Effizienzvergleich.
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AgNes, NEST, RAMEN, Xgen – die aktuelle Debatte um die künftigen Rahmenbedingungen für die Regulierung der Energienetze ist nicht gerade arm an kryptisch-anmutenden Begrifflichkeiten. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier zentrale, grundsätzliche Weichen für unsere künftige Energieinfrastruktur gestellt werden. Meine große Sorge ist: Sie werden aktuell nicht so gestellt, wie es angesichts der Herausforderungen für die Netze und des erheblichen Investitions- und Finanzierungsbedarfs in dreistelliger Milliardenhöhe bis 2045 notwendig wäre.
BNetzA-Präsident Klaus Müller hat vor kurzem an dieser Stelle versucht, die Wogen zu glätten. Es gehe letztlich um „sinnvolle und ausgewogene Regelungen“, für „neue fachliche Argumente“ sei man weiter offen. Mir wäre es ehrlich gesagt lieber, wenn die bereits vorgebrachten Argumente der Unternehmen und der Investoren und Finanzierer Gehör finden würden.
Im Blick habe ich vor allem zwei Themenkomplexe: Wie sieht eine zukunfts- und konkurrenzfähige Eigenkapitalverzinsung für die Strom- und Gasnetze aus? Und wie stellen wir die regulatorischen Stellschrauben so, dass sie dem Netzausbau Rückenwind geben anstatt ihn zu schwächen?
Eigenkapitalzins deutlich unter europäischem Durchschnitt
1. Ein bereits heute sichtbares und zentrales Problem ist der aktuell geltende Eigenkapitalzinssatz. Der Wert liegt deutlich unter den tatsächlichen Eigenkapitalkosten und macht Deutschland im europäischen Vergleich zum Schlusslicht. Konkret: Laut dem Europäischen Rechnungshof liegt diese Verzinsung in Deutschland mehr als zwei Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt.
Drohende Konsequenz: Kapitalgeber investieren lieber in Netze im Ausland, da diese eine höhere Rendite versprechen; dieses Geld fehlt dann für die Transformation in Deutschland. Der neue Regulierungsrahmen muss deshalb die methodischen Grundlagen dafür schaffen, dass zukünftig kapitalmarktadäquate und international wettbewerbsfähige Eigenkapitalzinssätze regulatorisch festgelegt werden können.
2. Im Juni hat die Bundesnetzagentur ihre Konsultationsentwürfe für den zukünftigen Regulierungsrahmen von Verteilnetzbetreibern vorgelegt. Die daraus folgenden Festlegungen bilden die Basis für den Netzbetrieb und -ausbau ab 2028 (Gasnetze) beziehungsweise 2029 (Stromnetze). Die vorgelegten Vorschläge lassen bei mir erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die regulatorischen Rahmenbedingungen mit den Anforderungen der Energiewende Schritt halten werden: Sie enthalten strukturelle Änderungen im Regulierungsrahmen, die – bei allem Verständnis für die notwendige Hebung von Effizienzen – zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung der Netzbetreiber führen werden.
Zwei konkrete Beispiele: Die vorgesehene Inflationsanpassung würde bei Verteilnetzbetreibern nur noch die Inflationsrate des Vorvorjahres berücksichtigen. Zwischen dem Basisjahr und dem ersten Jahr der Regulierungsperiode vergehen jedoch drei Jahre. Während also die Kosten in diesem dreijährigen Zeitraum steigen, werden die Erlöse nur mit einer einjährigen Inflationsrate angepasst, der Rest belastet die wirtschaftliche Basis der Verteilnetzbetreiber. Dies ist nicht sachgerecht.
Änderungen im Effizienzvergleich verschärfen die Situation
Die geplanten Änderungen im Effizienzvergleich verschärfen die Situation zusätzlich. Viele Netzbetreiber werden danach schlechter eingestuft. Nicht, weil sie ineffizienter geworden wären, sondern aufgrund von methodischen Anpassungen am Effizienzvergleich wie die Abschaffung der Best-of-Four Abrechnung, die Streichung der Hochskalierung der Effizienzwerte auf 100 Prozent oder die Anpassung des Netzbetreiberdatensatzes. Nicht genug, sollen die so ermittelten Ineffizienzen auch noch schneller – nunmehr in drei anstatt bisher in fünf Jahren, abgebaut werden.
Die Konsequenzen dieser und weiterer regulatorischen Entscheidungen sind gravierend: Ohne einen angemessenen Finanzrahmen für die Netzbetreiber sind die notwendigen Investitionen in die Netze nicht zu stemmen. Und ohne den Netzausbau wird die Energiewende nicht gelingen. Es liegt deshalb im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass an wichtigen Stellhebeln nachgebessert wird.
Aus meiner Sicht wären diese vor allem die Rücknahme der methodischen Anpassungen im Effizienzvergleich, die Abschaffung des Zeitverzugs bei der Inflationierung und die dauerhafte Verankerung von Betriebskostenaufschlägen. Hinzu muss – siehe oben – eine substanzielle Verbesserung des Eigenkapitalzinssatzes auf ein international vergleichbares, wettbewerbsfähiges Niveau kommen.
Gelegenheit zum Nachjustieren nutzen
Klaus Müller hat in seinem Beitrag gefordert, dass „jeder Euro noch besser eingesetzt wird“. Dem wird kaum jemand widersprechen. Im Gegenteil: wir unterstützen alle Überlegungen zu einer verbesserten Bezahlbarkeit der Energiewende ausdrücklich und haben dazu zahlreiche eigene Vorschläge eingebracht.
Meine Sorge ist aber: Wenn die Regulierung derart an die Substanz der Netzbetreiber geht, werden am Ende schlicht zu wenige Euros da sein, die überhaupt noch eingesetzt werden könnten – nach „zu“, kommt „ab“. Damit ist niemandem gedient – der Aufsichtsbehörde nicht, den Netzbetreibern nicht und letztlich auch den Verbraucher:innen und Unternehmen nicht. Den Sommer über besteht nun noch einmal die Gelegenheit für Nachjustierungen – wir sollten sie nutzen.
Dirk Güsewell ist Vorstandsmitglied für Systemkritische Infrastruktur und Kunden bei EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
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