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BND-Kontrolle bleibt zahnloser Tiger : Datenschutzbeauftragte scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Wie gut funktioniert eine Prüfung, wenn der Kontrolleurin der Zugang zum Prüfmaterial verweigert wird? Mit dieser Frage sollte sich das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch beschäftigen. Das Ergebnis nach einstündiger Verhandlung: ernüchternd. Der Bundesnachrichtendienst kann der Datenschutzbeauftragten jederzeit den Zugang verweigern.

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